Legalisierung v. Einwanderern in Spanien
Die sozialistische Regierung hat am Montag eine neue Maßnahme gestartet, um Einwanderer mit gültigen Papieren auszustatten. Betroffen ist, wer zwei Jahre im Land ist und davon ein Jahr gearbeitet hat. Die Maßnahme baut auf die Anzeige von Unternehmern, die Einwanderer illegal beschäftigen. Hört sich erstmal gut an, aber viele Einwanderer werden trotzdem leer ausgehen, weil sie es nicht beweisen können, meinen die Kritiker.
Erneut gehen die spanischen Sozialisten (PSOE) einen Schritt, um die Zahl derer zu reduzieren, die sich ohne gültige Papiere im Land aufhalten. Seit Montag können sich die Personen mit gültigen Aufenthaltspapieren ausstatten lassen, die zwei Jahre im Land sind und den Nachweis erbringen, dass sie davon ein Jahr lang gearbeitet haben. Diese Maßnahme nennt sich Regulierung gemäß der „Verwurzelung nach Arbeitstätigkeit“. Während die Regierung von 120.000 möglichen Fällen ausgeht, setzen Menschenrechtsorganisationen die Zahl wesentlich höher an.
Die Staatsekretärin für Ein- und Auswanderung begründete den Schritt mit dem Schutz der Rechte der Arbeiter. Gleichzeitig werde so die Schattenwirtschaft und die ille0gale Einwanderung bekämpft „So haben wir diesen Schritt mit den Gewerkschaften und den Arbeitgeberorganisationen ausgehandelt“, hieß es in einer Erklärung von Rumí. Tatsächlich war diese Maßnahme schon im letzten Jahr von der Regierung für die außergewöhnlich Regulierung angekündigt worden, die vom 7. Februar bis zum 7. Mai durchgeführt wurde. Allerdings wurde der Passus ausgesetzt. Er trat erst am Montag in Kraft und ist nicht befristet.
Während der Regulierung hatten etwa 700.000 Menschen Papiere beantragt. Im Durchschnitt werden etwa zehn Prozent abgelehnt, weil Papiere fehlen oder die Kriterien nicht erfüllt sind. Offenbar sind auch der Regierung zu viele Menschen durch die weiten Maschen der dabei aufgestellten Kriterien gefallen. Es war unabdingbar, den Aufenthalt von mindestens sechs Monaten vor Beginn der Regulierung nachzuweisen und einen Arbeitsvertrag, je nach Branche, zwischen drei und sechs Monaten zu besitzen. Statt illegale Beschäftigte mit einem Vertrag zu versehen und sie bei der Sozialversicherung anzumelden, hatten etliche Arbeitgeber sie auf die Straße gesetzt und durch neue illegale Beschäftigte ersetzt, die nicht in die Regulierung fielen.
Doch einige Arbeitgeber dürften nun Probleme bekommen. Denn eine Möglichkeit den Nachweis der Arbeitstätigkeit in den zurückliegenden zwei Jahren zu erbringen, liegt in einer Anzeige. Dann untersucht die Arbeitsbehörde. Wenn sich die Beschäftigung beweisen lässt, erhält der Einwanderer gültige Papiere und der Unternehmer muss die Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen und ist möglichen weiteren Sanktionen ausgesetzt.
So erspart sich die Regierung das mühsame Aufspüren derer, die auch nach der Regulierung weiter Menschen, zum Teil unter sklavenähnlichen Bedingungen, beschäftigen. Während die Gewerkschaften grundsätzlich den Schritt begrüßen, ist die größte Gewerkschaft Arbeiterkommissionen (CCOO) skeptisch, ob er positive Wirkungen für viele Einwanderer haben wird. Der Koordinator des „Informationszentrums für Ausländische Arbeiter“ der CCOO in Katalonien, Carles Bertran, erklärte: „Es ist sehr schwierig in der Schattenwirtschaft Arbeitsbeziehungen nachzuweisen, es fehlen meist Dokumente zum Beweis und es herrscht eine hohe Fluktuation“. Ähnlich vermutet auch SOS-Rassismus, dass 99 Prozent der Betroffenen ihre Tätigkeit nicht beweisen werden können.
© Ralf Streck, Donostia-San Sebastian den 10.08.2005
Die Staatsekretärin für Ein- und Auswanderung begründete den Schritt mit dem Schutz der Rechte der Arbeiter. Gleichzeitig werde so die Schattenwirtschaft und die ille0gale Einwanderung bekämpft „So haben wir diesen Schritt mit den Gewerkschaften und den Arbeitgeberorganisationen ausgehandelt“, hieß es in einer Erklärung von Rumí. Tatsächlich war diese Maßnahme schon im letzten Jahr von der Regierung für die außergewöhnlich Regulierung angekündigt worden, die vom 7. Februar bis zum 7. Mai durchgeführt wurde. Allerdings wurde der Passus ausgesetzt. Er trat erst am Montag in Kraft und ist nicht befristet.
Während der Regulierung hatten etwa 700.000 Menschen Papiere beantragt. Im Durchschnitt werden etwa zehn Prozent abgelehnt, weil Papiere fehlen oder die Kriterien nicht erfüllt sind. Offenbar sind auch der Regierung zu viele Menschen durch die weiten Maschen der dabei aufgestellten Kriterien gefallen. Es war unabdingbar, den Aufenthalt von mindestens sechs Monaten vor Beginn der Regulierung nachzuweisen und einen Arbeitsvertrag, je nach Branche, zwischen drei und sechs Monaten zu besitzen. Statt illegale Beschäftigte mit einem Vertrag zu versehen und sie bei der Sozialversicherung anzumelden, hatten etliche Arbeitgeber sie auf die Straße gesetzt und durch neue illegale Beschäftigte ersetzt, die nicht in die Regulierung fielen.
Doch einige Arbeitgeber dürften nun Probleme bekommen. Denn eine Möglichkeit den Nachweis der Arbeitstätigkeit in den zurückliegenden zwei Jahren zu erbringen, liegt in einer Anzeige. Dann untersucht die Arbeitsbehörde. Wenn sich die Beschäftigung beweisen lässt, erhält der Einwanderer gültige Papiere und der Unternehmer muss die Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen und ist möglichen weiteren Sanktionen ausgesetzt.
So erspart sich die Regierung das mühsame Aufspüren derer, die auch nach der Regulierung weiter Menschen, zum Teil unter sklavenähnlichen Bedingungen, beschäftigen. Während die Gewerkschaften grundsätzlich den Schritt begrüßen, ist die größte Gewerkschaft Arbeiterkommissionen (CCOO) skeptisch, ob er positive Wirkungen für viele Einwanderer haben wird. Der Koordinator des „Informationszentrums für Ausländische Arbeiter“ der CCOO in Katalonien, Carles Bertran, erklärte: „Es ist sehr schwierig in der Schattenwirtschaft Arbeitsbeziehungen nachzuweisen, es fehlen meist Dokumente zum Beweis und es herrscht eine hohe Fluktuation“. Ähnlich vermutet auch SOS-Rassismus, dass 99 Prozent der Betroffenen ihre Tätigkeit nicht beweisen werden können.
© Ralf Streck, Donostia-San Sebastian den 10.08.2005
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Ergänzungen