7.Prozeßtag in Aachen

Die UnterstützerInnen 13.04.2005 22:12 Themen: Repression
7.Prozeßtag in Aachen gegen Bart De Geeter, Jose Fernandez Delgado, Gabriel und Begonia Pombo Da Silva
7.Prozeßtag in Aachen gegen Jose, Bart, Gabriel und Begonia
13.04.05

Der Prozeß heute ging gegen 10.40 Uhr los.
Abgesehen davon, daß Gabriel wiederum mit Unterhose vor Gericht saß, hatte er sich auch einen Aufkleber an die Stirn
"Achtung Wild!" geklebt.
Es begann dann gleich mit der ersten Zeugin Frau R., einer Bankkauffrau aus Karlsruhe, von der Badischen Beamten Bank. Dort fand am 18. Juni 2004 ein Banküberfall statt. Dieser Banküberfall wird Jose und Begonia angelastet.
Frau R. erzählte, daß der Überfall um 11.13 Uhr stattfand, als sie gerade telefonierte. Der Bankräuber stand mit zwei Kollegen von ihr und gezogener Waffe, einem Trommelrevolver, vor ihr. Jemand meinte: "Aufhören!" oder "Auflegen!". Sie wußte aber nicht mehr ob es einer ihrer Kollegen oder der Täter gewesen war, der das gesagt hätte. Sie hörte auf zu telefonieren. Der Bankräuber sagte:"Money! Money!", faßte sie am Arm und ging mit ihr zum "Cashmaster". Den Revolver hatte er an ihre Schläfe gesetzt. Normalerweise arbeite der "Cashmaster" mit Zeitverzögerung, was sie aber ausstellen konnte und nachdem sie ihm das Geld, etwa 20.000 Euro, 1.175 US Dollar, sowie Schweizer Franken und englische Pfund gegeben hatte, verließ er die Bank, in dem er sich rückwärts rausbewegte. Das ganze hätte etwa 3 Minuten gedauert.Danach hätte sie den Alarmknopf betätigt und die Polizei verständigt. Sie beschrieb den Mann mit einer dunkelblauen Schildkappe, Caprijeanshosen und einer dunklen Jacke bekleidet. Er hätte einen schwarzen Vollbart gehabt und einen Baumwollbeutel bei sich, in den sie auch das Geld rein tat. Sein Alter war zwischen 40 und 50, er war etwa 1,60m bis 1,70m groß und sie würde ihn als "Osteuropäer" einordnen.
Der Revolver hätte einen 20-30 cm langen Lauf gehabt, war schwarz und sah abgenutzt aus. Sie hätte erst an ein Spielzeug gedacht, aber "man weiß ja nie". Ein unsicheres Auftreten hätte der Bankräuber nicht gehabt, er zeigte Eile an, war aber nicht nervös.
Sie sagte auf Nachfrage von Nohl aus, daß es "ihr erster Banküberfall" war, sie während der Zeit "relativ cool" war, sich gedacht hätte "gib das Geld und gut" und die Angst erst später gekommen sei. Aktuelle Gesundheitsschäden hätte sie nicht und war auch in keiner Behandlung oder Therapie gewesen.

Es folgte ihr Kollege Herr B.. Herr B. hatte zu der Zeit des Banküberfalls am Schalter gestanden. Den Täter hätte er kurz vorher in der Bank im SB-Bereich gesehen, wo er erst die Bank wieder verließ, um zehn Minuten später mit der Waffe zurückzukommen, wo dann klar gewesen wäre, was er wolle. Mehr als "Money! Money!" hätte der Täter nicht gesagt. Da er als Azubi keine Ahnung gehabt hätte wie der "Cashmaster" funktionierte, war er mit dem Täter zu der Kollegin und hätte sie angetippt. Nach der Waffe befragt, sprach er von einem "Revolver wie im Wilden Westen". Ihm wurden von Nohl zwei Waffen gezeigt, von der eine ein Trommelrevolver war und Herr B. sagte, daß er denke, der den der Täter gehabt hätte, wäre größer gewesen.
Nach dem Banküberfall hätte er zwei Tage frei bekommen, wogegen "ich nichts gehabt habe". Auch er war nicht in Behandlung und hätte keine Schäden davongetragen.

Der dritte Zeuge war dann der weitere Kollege der Bank gewesen. Er bestätigte die Aussagen der vorangegangenen ZeugInnen, meinte nur er hätte den Täter für einen "Südeuropäer" gehalten. Auch er hätte nach dem Überfall keine Schwierigkeiten gehabt.

Da der vierte Zeuge noch nicht anwesend war, verlas Martin Poell, Gabriels´s Anwalt, eine Erklärung, wiederum auf die Art und Weise der Vorführung Gabriels bezogen, bezugnehmend auf die Ausführungen Nohls von der letzten Verhandlung, daß eine andere technische Möglichkeit, als das Verschließen der Augen und Ohren der Mandanten nicht möglich wäre. In dieser Erklärung fragte er an, worauf sich Nohls technische Kenntnisse beziehen würden, da schon dem Laien die Verdunklung von Autoscheiben bekannt wäre. Weiter wollte er wissen, worauf sich die Annahme der erhöhten Fluchtgefahr sowie das Mitführen von gefährlichen Gegenständen beziehen würde. Die Entscheidung Nohls könne sich nicht im Rahmen der Strafprozeßordnung bewegen.

Nach einer Pause teilte Nohl mit, daß sein Geschäftsstellenbeamter bei dem zu erwartenden und nicht anwesenden Zeugen K., ebenfalls aus Karlsruhe, angerufen hätte und dessen Ehefrau am Telefon gehabt hätte. Auf die Frage, ob ihr Mann auf dem Weg nach Aachen ins Gericht wäre, fragte diese, ob der Geschäftsstellenbeamte sie "verarschen" wolle und beendete damit das Gespräch. Nohl sagte: "Er kommt wohl nicht." und fragte die Prozeßbeteiligten, ob sie auf den Zeugen verzichten könnten, was alle bejahten.

Auf den Beweisantrag der Verteidigung von der vorangegengenen Sitzung, den Einsatzleiter der Polizei Herrn Krämer anzuhören, wegen der Absprache zwischen ihm und Nohl bezüglich der Umgangsweise der Ausweiskopien der ZuschauerInnen, äußerte sich Staatsanwalt Geimer. Er hält diesen Antrag für unzulässig, da es keinen Einfluß auf das Strafverfahren und die zu treffenden Entscheidungen hätte, was Krämer aussagt. Desweiteren sah er auch den Antrag der Verteidigung, Herrn von Boven und Herrn Hernandez als Zeugen aufzurufen (nachzulesen auf www.escapeintorebellion.info) als unzulässig an, da es zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht Gegenstand der Verhandlung wäre, was in spanischen Knästen abliefe und was Gabriel und Jose erlebt hätten. Worauf Poell erwiderte, daß er gerade diesen Beweisantrag jetzt schon gestellt hätte, da es sich um Zeugen aus dem Ausland handele und es komplizierter wäre, sie erst zum Ende des Verfahrens zu laden.

Nohl wies den Antrag Krämer anzuhören dann ab, da er den Beweisantrag ebenfalls für unzulässig hält, hätten die Aussagen Krämers doch keine Relevanz für die Schuld und Strafzumessung der Angeklagten.
Auch von Boven und Hernandez vorzuladen, wies er zurück mit der Begründung, daß ihre Aussagen derzeit nicht wichtig für die Entscheidungen des Gerichts wären und u.a. nicht mal konkret klar wäre, ob die Angeklagten Gabriel und Jose inhaftiert gewesen wären. Er wisse das zwar aus dem Internet, aber genaueres wäre nicht klar. Worauf Poell meinte, daß der Auslieferungantrags Spaniens bezüglich Gabriels sehr konkret wäre und Hernandez extra geladen werden solle um die Inhaftierung und damit verbundenen Erfahrungen zu bestätigen.

Nohl gab dann die Namensliste der zur nächsten Sitzung geladenen Zeugen an die Prozeßbeteiligten und verlas andere ZeugInnennamen mit der Frage, ob auf diese verzichtet werden könne. Die Antwort steht noch aus.

RA Pusch, Begonias Anwalt verlas einen Beweisantrag in dem er Frau Schneider als Zeugin anhören wolle, die bestätigen könne, daß Begonia vor und während der ED-Behandlung (siehe letzte Prozeßberichte) mehrfach zu verstehen gab, daß sie ihre Tochter sprechen wolle. Da der Beamte Faltin sich daran nicht mehr erinnern konnte im Gegensatz zu dem Zeugen Simon und der Zeugin Herzog. Schneider könne bezeugen, daß sich Begonia, als ihr von Frau Schneider zugesagt worden wäre, beim Verhör telefonieren zu können, "kooperativ" gezeigt hätte.

Der nächsten Prozeßtage sind am 20. und 22.April 10.00Uhr im Saal 339 des Aachener Landgerichts.
Es sind noch Plätze frei!
Alle vorangegangenen Berichte sowie gestellt Anträge der Verteidigung, sind auf www.escapeintorebellion.info zu lesen

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Ergänzungen

KEINE VERLETZUNG MEHR DER

MENSCHENRECHTE 14.04.2005 - 18:04
Die Transportbedingungen ( neben anderen unverhältnismäßigen Schikanen
wie mindestens zweimaliges Ausziehen zur Leibesvisitation ) gegen welche
sich der konesquente Protest Gabriels unverändert richtet, verstoßen in
den Punkten bedecken des Kopfes mit Kapuzen und Augen verbinden

gegen die Anti-Folter-Empfehlungen der Hochkomission der Vereinten Nationen wie sie im November 2004 von dieser Komission an den spanischen Staat (reinvindicacion -e- ) gerichtet wurden

Diese Tatsache macht unmißverständlich deutlich, weshalb die im Prozeß Verantwortlichen des Aachener Landgerichtes es ablehnen, den Representanten der Hohen Komission der Vereinten Nationen für Menschenrechte zum Thema Folter sprechen zu lassen und diesen anzuhören

" Wer hört schon gern die eigene Schande " ....

Ebenso abgelehnt wurden SprecherInnen einer spanischen Gefangenenunterstützungsorganisation :
( www.escapeintirebellion.info / Tag 6 )

Daher fordern wir ebenso konsequent:

DIE EINSTELLUNG ALLER DER FOLTER GLEICHKOMMENDEN UND UNVERHÄLTNISMÄSSIGEN
" SICHERHEITSMASSNAHMEN" GEGEN DIE AACHENER GEFANGENEN SOWIE TRANSPARENTE
VERHÄLNISSE IM UMGANG MIT DEN DATEN DER PROZESSBEOBACHTER/INNEN IM SINNE

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