Abschiebung von Zarah abgebrochen

einer 11.02.2005 11:40 Themen: Antirassismus Repression
In letzter Minute wurde am Freitag die Abschiebung von Zarah Kameli in den Iran abgebrochen. Ihr droht in ihrem Herkunftsland die Todesstrafe durch Steinigung.
Auf dem Frankfurter Flughafen demonstrierten und agierten rund 200 AbschiebegegnerInnen gegen die Abschiebung. Am Tag hatte sich der Peditionsausschuß des Niedersächsischen Landtags einstimmig für einen Aufschub der Abschiebung ausgesprochen. Sowohl die Ausländerbehörde Goslar, der Niedersächsische Innenminister Schürmann, als auch das Bundesabschiebeministerieum (offiziell für Flucht und Migration) setzten die Abschiebung jedoch fast durch. Der Pilot der Lufthansamaschine weigerte sich jedoch Zarah mitzunehmen, nachdem er Infos bekommen hatte, was Zarah im Iran droht. Er weigerte sich wohl auch, weil Zarah durch Medikamente "abgeschossen" wurde, so dass sie nicht ansprechbar war. Zarah wurde darufhin ins Krankenhaus gebracht, der Haftbefehl ersteinmal ausgesetzt und sie den Behörden in Niedersachsen wieder übergeben. Trotzdem kann JEDERZEIT die Abschiebung stattfinden. Nach den erfolgreichen Protesten wurden auf dem Flughafen über 60 AntirassistInnen in einer Hetzjagd festgenommen. Alle wurden über Nacht festgehalten, ED mißhandelt. Stand 11:30 Uhr alle sind wieder draußen. Der Protest geht weiter, gegen die Ausländerbehörde in Goslar, das nds Innenministerium, die zuständige Bundesministerien, die Lufthansa (auch wenn sie teilweise wie in diesem Fall coole Piloten haben) und Gegen jede Abschiebung!

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Ergänzungen

PE des Nieders. Flüchtlngsrats

icke 11.02.2005 - 14:21
Presseerklärung zur versuchten Abschiebung von Zahra Kameli heute um 18 Uhr aus Frankfurt


Lufthansa-Pilot verweigert Abschiebung von Zahra Kameli
Rot-Grün schiebt frauenspezifische Fluchtgründe ab
Landesregierung erklärt sich für unzuständig


Rund 150 Demonstranten am Frankfurter Flughafen und einem couragierten Piloten der Lufthansa ist es zu verdanken, dass Zahra Kameli heute um 18 Uhr nicht in den Iran abgeschoben werden konnte. Weil die 25-jährige Frau, der im Iran eine frauenspezifische Verfolgung durch ihren Mann wie durch den Staat wegen "Ehebruchs" droht, während der Abschiebung zusammenbrach, weigerte sich der Pilot sie mitzunehmen. Der niedersächsische Flüchtlingsrat dankt allen Aktivisten vor Ort und im gesamten Bundesgebiet sowie den Bundestags- und Landtagspolitikern, die sich bislang engagiert haben, um die Ab-schiebung zu verhindern. Wir werden jetzt in Ruhe prüfen, welche weiteren rechtlichen und politischen Möglichkeiten bestehen, um eine weiterhin drohende Abschiebung von Frau Kameli dauerhaft zu verhindern.

Wäre es nach dem Willen des Bundesinnenministeriums gegangen, dann wäre Zahra Kameli morgen im Iran. Um 17 Uhr entschied das für die Prüfung von Asylanträgen zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, dem Wiederaufgreifensantrag des Rechtsanwalts nicht zu entsprechen. "Für ein Wiederaufgreifen des Verfahrens von Seiten des Bundesamtes ist hier kein Raum, denn das Verwaltungsgericht hat umfänglich alle von Ihnen vorgetragenen Tatsachen und Gründe gewürdigt, so dass in der Sache keine andere Entscheidung getroffen werden könnte", heißt es ebenso lapidar wie falsch zur Begründung: Das Verwaltungsgericht hat die Frage einer möglichen privaten und staatlichen Verfolgung von Zahra Kameli wegen "Ehebruchs" eben nicht gewürdigt, sondern mit der fadenscheinigen formalen Begründung für irrelevant erklärt, diese Gefahr hätte früher geltend gemacht werden können und sei daher nicht mehr Gegenstand der Prüfung.

Eine "umfängliche Auseinandersetzung mit den vorgelegten Gutachten und Stellungnahmen von amnesty international, terre des femmes, den Beschlüssen der UNO-Vollversamm-lung und den Entschließungen des Europäischen Parlaments zum Iran erfolgte gerade nicht. Auch die beim Petitionsausschuss des deutschen Bundestages gestellte Eingabe hatte keine aufschiebende Wirkung. Trotz der von einer herbeigerufenen Psychologin in der Haft festgestellten Depression mit Verdacht auf das Vorliegen einer posttraumatischen Belastungsstörung blieb es bei der Abschiebungsentscheidung, die nunmehr in ärztlicher Begleitung erfolgen sollte.

Die Bundesregierung hat sich damit hinter den Beschlüssen des Einzelrichters Hirschmann versteckt, der nicht einmal über die Klage selbst, sondern nur über die Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage im summarischen Verfahren entscheiden sollte und seine ablehnende Entscheidung auf weniger als einer Seite mit z.T. objektiv falschen Begründungen rechtfertigte. Der Richter bezweifelte zunächst, dass ein christliches Glaubensbekenntnis vorläge, erklärte sodann den Ehebruch - "so er überhaupt vorliegt" - für irrelevant, weil zu spät vorgetragen, und lehnte schließlich den letzten Eilantrag vom 9.2.2005 mit dem Hinweis ab, die Gründe würden erst später mitgeteilt.

Auch das niedersächsische Innenministerium kam seiner Verantwortung nicht nach, vor dem Vollzug der Abschiebung zu prüfen, ob dieser möglicherweise rechtliche Gründe entgegenstehen, und - z.B. unter Bezugnahme auf die laufende Petition oder die festgestellte psychische Erkrankung - die Abschiebung auszusetzen. Stattdessen verwies man im nds. Innenministerium auf die Kompetenz des Bundesinnenministers, das Verfahren an sich zu ziehen und eine erneute Überprüfung durch das Bundesamt zu veranlassen. Dieses "Ping-Pong-Spiel" zwischen Bundes- und Landesbehörden, die sich bei Abschiebungen gegenseitig die Verantwortung zuschieben, erleben wir immer wieder.

"Akte auf Akte,
Paragraf auf Paragraf
die Verantwortung ist in unendlich viele Teile geteilt
Zum Schluss ist es keiner gewesen"
(Peter Paul Zahl)


gez. Kai Weber


Bilder

... 11.02.2005 - 15:51

Es gibt

bestens informiert 11.02.2005 - 19:29
Also, folgendes:
der Pilot hat die Abschiebung von Zarah AUSSCHLIEßLICH deswegen abgelehnt, weil ihm von einigen sehr mutigen Menschen (Dankeschön an diese Menschen!!!) mitgeteilt wurde, was Zarah im Iran droht!
Der Kollaps von Zarah hatte nix damit zu tun.
DER KAMPF GEHT WEITER!

Lufthansa eins auf den Deckel geben!

LH 1943 22.02.2005 - 18:43
Lufthansa hat nichts gelernt. Trotz der Kampagne gegen ihre Abschiebungen betreibt sie weiter das schmutzige Geschäft und macht ihren Angestellten und Protestierenden Druck. Das darf die antirassistische Bewegung nicht auf sich beruhen lassen. Widerstand ist angesagt!

Polizeiliches Vorgehen gegen Demonstranten

Igor Krassic 22.03.2005 - 17:38
Polizeirepression gegen Zivilcourage
Am 10.2.2005 protestierten 150 DemonstrantInnen am Frankfurter Flughafen gegen die Abschiebung der Iranerin Zahra Kameli, der im Iran unter dem Vorwurf des vermeintlichen „Ehebruchs“ die Todesstrafe drohte.

Den Preis für ihre Zivilcourage bekamen 63 Beteiligte an diesem friedlichen, aber lautstark die Mitwirkung von Lufthansa/Fraport an der Abschiebung kritisierenden Protests unmittelbar zu spüren. Sie wurden festgenommen und die folgende Nacht über auf dem Frankfurter Polizeipräsidium festgehalten.

DemonstrantInnen wurden von der Bereitschaftspolizei der Beweis- und Festnahmeeinheit (BFE) in regelrechten Hetzjagden durch den Flughafen und den angeschlossenen S-Bahnhof verfolgt, mit Schlägen und Tritten traktiert, an ihren Kleidern über den Boden geschleift und in Handfesseln abgeführt.
Auf dem Polizeipräsidium wurden sie einer umfassenden erkennungsdienstlichen Behandlung inklusive digitalen Finger- und Handabdrücken sowie Portraitfotografien unterworfen und um die Abgabe einer Speichelprobe zwecks DNA-Analyse gebeten.

Die Festgenommenen wurden über Stunden hinweg - einzelne bis zu 16 Stunden lang - einge-sperrt. Vielen von ihnen, darunter auch einer 15- und einer 16-Jährigen und einer allein-erziehenden Mutter, wurden stundenlang Telefonate mit Familienmitgliedern, Babysittern oder Anwälten verweigert und Decken und Getränke die gesamte Zeit über vorenthalten.

Einzelne Eingesperrte berichten davon, dass Polizeibeamte den Versuch unternahmen, sie gewaltsam zur vollständigen Entkleidung zu nötigen. „Zwei Polizeibeamte drückten mich mit Gewalt an die Wand meiner Einzelzelle, drehten mir schmerzhaft den Arm auf den Rücken und zerrten an meiner Hose, als ich mich weigerte, mich auszuziehen. Meine Bekundungen, ich wolle sofort mit einem Anwalt telefonieren und diese Maßnahme sei unverhältnismäßig, ignorierten sie. Nachdem ich mich einige Zeit passiv gewehrt, meine Kleidung notdürftig festgehalten und hin- und hergewandt hatte, ließen sie von mir ab.“

Die ungerechtfertigten und erniedrigenden Polizeimaßnahmen vom 10.2.2005 stehen in deut-lichem Widerspruch zum Grundsatz der Verhältnismäßigkeit staatlicher Gewaltanwendung, der im Hessischen Polizeigesetz, im deutschen Straf- und Zivilrecht und in internationalen Rechts-vorschriften verankert ist.

Die polizeiliche Exekutive ist in Frankfurt im letzten Jahr im Zusammenhang mit der Verurteilung dreier BGS-Beamte im Fall des gewaltsamen Todes des Asylbewerbers Aamir Ageeb und den Folterdrohungen des Frankfurter Ex-Polizeivize Wolfgang Daschner in die Schlagzeilen geraten.
In diesem Kontext erscheint die Missachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes durch die Frankfurter Polizei als erschreckende Kontinuität, innerhalb derer die Behandlung der DemonstrantInnen am 10.2.2005 nur ein vergleichsweise harmloser Fall ist.

Dennoch haben Frankfurter PolizeibeamtInnen am 10.2.2005 demonstriert, dass sie das Funktionieren einer inhumanen Abschiebemaschinerie mit gewaltsamen Repressionsmaßnah-men zu flankieren bereit sind.

Wir werden die menschenrechtsverletzende staatliche Abschiebepraxis auch weiterhin nicht hinnehmen.

Wir erwägen gegen unsere Behandlung durch die Polizei am 10.2.2005 zivilrechtliche Schritte einzuleiten.

Betroffenengruppe der Polizeiaktion am 10.2.05
Kontakt: Simon Benecken, 069 / 945 988 53,  simsimma@t-online.de

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