Hamburg: S-Bahnwache schlägt wieder zu
Hamburg hat ein neues S-Bahnwachenopfer. Ein ca. 45-jähriger Mann ist am Abend am S-Bahnhofsternschanze von zwei Securitas-Mitarbeitern erst provoziert und dann zusammengeschlagen worden. Der Bundesgrenzschutz, der zunächst von den S-Bahnwachen angefordert wurde, griff trotz schwerer Beschuldigungen von zwei AugenzeugInnen nicht ein, sondern notierte nur widerwillig die Personalien der Schläger.
Einer der Augenzeugen berichtete, er habe gegen 18 Uhr auf die S-Bahn gewartet und dann zwei S-Bahnwachen des Sicherheitsunternehmens Securitas gesehen, die seit meheren Minuten auf einen Mann einredeten. Der schlafende Mann saß auf dem Bahnsteig, als ihn die Securitas-Mitarbeiter ansprachen. Mehrere Augenzeugen berichten, dass das Opfer vom Sicherheitspersonal provoziert und beleidigt wurde und nach einer Viertelstunde schließlich agressiv geworden sei. Plötzlich schlugen die „Schwarzen Sheriffs“ mit behandschuhten Fäusten auf den Mann ein, während Umstehende auf sie einredeten und versuchten, sie zu stoppen.
Schließlich „fixierte“ einer der zwei Uniformierten den inzwischen gefesselten und stark blutenden Mann am Boden, indem er ihm sein Knie in den Nacken drückte.
Der andere forderte über Funk den Bundesgrenzschutz an, während die immer mehr Menschen aufmerksam wurden. Als die Beamten gegen halb sieben eintrafen, war der Mann schon in das „Büro“ der S-Bahnwache auf dem Bahnsteig gebracht worden. Schon vorher versuchten die Angreifer, dem Mann das Blut aus dem Gesicht zu wischen. Der BGS, der seit 2001 mit den Sicherheitsdiensten in Hamburg zusammenarbeitet, nahm von Augenzeugen zwei Strafanzeigen wegen schwerer Körperverletzung gegen die Securitas-Mitarbeiter entgegen und notierte Personalien, während die Beschuldigten und ca. 10 andere Securitas-Wachen auf dem Bansteig standen. Auf die Anregungen mehrerer Umstehender an den BGS, die zwei Securitys sofort festzunehmen, wurde ausweichend geantwortet („wir prüfen das hier erstmal objektiv“).
Nach einer halben Stunde in Handschellen und einer Durchsuchung durch BGS-Beamte bekam der sichtlich verstörte und eingeschüchterte Mann erstmals ärztliche Hilfe und wurde in´s Krankenhaus gefahren. Nach Augenzeugenberichten hat er Platzwunden und Prellungen durch die Schläge in den Gesichtsbereich und den Körper erlitten. Durch zu eng eingestellte Handschellen wurde die Durchblutung der Hände gestört. Ausserdem sollen die S-Bahnwachen ihre Dienstnummern vor dem Eintreffen des BGS abgenommen haben. Später allerdings wurde einer der beiden Tatverdächtigen mit einem Dienstnummernschild mit der Nummer 1083 gesehen.
Schon in der Vergangenheit sind Securitas-Mitarbeiter durch Gewalttätigkeiten oder rechtsextreme Äusserungen aufgefallen. Prominentestes Opfer der S-Bahnwache in Hamburg ist Walter F. alias „OZ“, dessen Graffitis in ganz Hamburg zu finden sind. Er wurde im Juli 1999 von S-Bahnwachen verprügelt ( http://www.privatisierungswahn.de/_108.html http://www.privatisierungswahn.de/_108.html ).
Im Oktober ´99 gab es Berichte, dass auf einigen Stationen S-Bahnwachen zum Dienstantritt den Hitlergruß zeigten. ( http://www.safercity.de/1999/presserkl10_99.html http://www.safercity.de/1999/presserkl10_99.html )
Am 19.3.2000 zerrten S-Bahnwachen am Diebsteich einen jugendlichen farbigen Fahrgast trotz gültiger Fahrkarte aus der S-Bahn und schlugen ihn zusammen. ( http://www.safercity.de/2000/kurz080500.html http://www.safercity.de/2000/kurz080500.html )
Seit Anfang Mai 2001 kooperieren BGS und u.A. die Securitas-Gruppe, der Weltmarktführer im Bereich der Sicherheitsdienste, im Rahmen einer Public-Private Partnership. http://www.safercity.de/2001/pe_2001-05-22.html http://www.safercity.de/2001/pe_2001-05-22.html
Schließlich „fixierte“ einer der zwei Uniformierten den inzwischen gefesselten und stark blutenden Mann am Boden, indem er ihm sein Knie in den Nacken drückte.
Der andere forderte über Funk den Bundesgrenzschutz an, während die immer mehr Menschen aufmerksam wurden. Als die Beamten gegen halb sieben eintrafen, war der Mann schon in das „Büro“ der S-Bahnwache auf dem Bahnsteig gebracht worden. Schon vorher versuchten die Angreifer, dem Mann das Blut aus dem Gesicht zu wischen. Der BGS, der seit 2001 mit den Sicherheitsdiensten in Hamburg zusammenarbeitet, nahm von Augenzeugen zwei Strafanzeigen wegen schwerer Körperverletzung gegen die Securitas-Mitarbeiter entgegen und notierte Personalien, während die Beschuldigten und ca. 10 andere Securitas-Wachen auf dem Bansteig standen. Auf die Anregungen mehrerer Umstehender an den BGS, die zwei Securitys sofort festzunehmen, wurde ausweichend geantwortet („wir prüfen das hier erstmal objektiv“).
Nach einer halben Stunde in Handschellen und einer Durchsuchung durch BGS-Beamte bekam der sichtlich verstörte und eingeschüchterte Mann erstmals ärztliche Hilfe und wurde in´s Krankenhaus gefahren. Nach Augenzeugenberichten hat er Platzwunden und Prellungen durch die Schläge in den Gesichtsbereich und den Körper erlitten. Durch zu eng eingestellte Handschellen wurde die Durchblutung der Hände gestört. Ausserdem sollen die S-Bahnwachen ihre Dienstnummern vor dem Eintreffen des BGS abgenommen haben. Später allerdings wurde einer der beiden Tatverdächtigen mit einem Dienstnummernschild mit der Nummer 1083 gesehen.
Schon in der Vergangenheit sind Securitas-Mitarbeiter durch Gewalttätigkeiten oder rechtsextreme Äusserungen aufgefallen. Prominentestes Opfer der S-Bahnwache in Hamburg ist Walter F. alias „OZ“, dessen Graffitis in ganz Hamburg zu finden sind. Er wurde im Juli 1999 von S-Bahnwachen verprügelt ( http://www.privatisierungswahn.de/_108.html http://www.privatisierungswahn.de/_108.html ).
Im Oktober ´99 gab es Berichte, dass auf einigen Stationen S-Bahnwachen zum Dienstantritt den Hitlergruß zeigten. ( http://www.safercity.de/1999/presserkl10_99.html http://www.safercity.de/1999/presserkl10_99.html )
Am 19.3.2000 zerrten S-Bahnwachen am Diebsteich einen jugendlichen farbigen Fahrgast trotz gültiger Fahrkarte aus der S-Bahn und schlugen ihn zusammen. ( http://www.safercity.de/2000/kurz080500.html http://www.safercity.de/2000/kurz080500.html )
Seit Anfang Mai 2001 kooperieren BGS und u.A. die Securitas-Gruppe, der Weltmarktführer im Bereich der Sicherheitsdienste, im Rahmen einer Public-Private Partnership. http://www.safercity.de/2001/pe_2001-05-22.html http://www.safercity.de/2001/pe_2001-05-22.html
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:-)
rechtslage?
oder liege ich da falsch,.. ich mein ich weiss ja wie die sich alle gegenseitig decken,..
würde mich nicht wundern wenn die sich sogar selber bezahlen dafür,.. aber im ernst was kann ich in dem fall tun?
wenn mir soetwas passiert,.. geht da noch mehr als schwere körperverletzung?
wer hat ahnung?
klex
was sie dürfen
Auf privatem Grund (Warenhäuser/ Firmengelände) können sie das Hausrecht der Geschäftsführung wahrnehmen und z. B. unerwünschte Personen des Hauses bzw. Grundstückes verweisen. Das Hausrecht endet in der Regel an der Türschwelle. In einigen Fällen erstreckt es sich zusätzlich auf überdachte Bereiche der Außenfassade.
-Die Festnahme durch Jedermann (§ 127 Abs. 1 Strafprozeßordnung)
Jede/r, die/der eine Straftat beobachtet, hat das Recht zur vorläufigen Festnahme, d.h. die Person(en) bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten. Sie/Er darf aber weder Personalien aufnehmen, verhören, durchsuchen und (z. B. mit Handschellen) fesseln. Besonders MitarbeiterInnen privater Sicherheitsdienste machen sich die Unwissenheit betroffener BürgerInnen zunutze und überschreiten oft oben erwähnte Kompetenzen.
-Widerstandsrecht im Sinne des Notwehrrechtes gegen körperliche Gewalt
Gegen Angriffe körperlicher Gewalt hat jede/r das Recht, sich sowohl zur Wehr zu setzen als auch Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Nichts anderes gilt für MitarbeiterInnen privater Sicherheitsdienste. Häufig werden durch deren martialisches Auftreten Konflikte erst hervorgerufen und diese Eskalation verschafft ihnen dann das Notwehrrecht. Also: Sich nicht provozieren lassen!
da es sich wahrscheinlich um einen betrunkenen handelt gegen 2 kräftige (geschulte)wachmänner kann von notwehr keine rede sein.es ist schwere
körperverletzung,das verhalten der BGS beamten kann man mit unterlassene hilfeleistung und begünstigung einer straftat bezeichnen
Ein wenig Rechtskunde
Unterlassene Hilfeleistung kommt nicht in Betracht. Begünstigung einer Straftat? Ich denke, Du meinst "Strafvereitelung". Aber auch das kommt nicht in Betracht. Bitte entsprechende Paragrafen durchlesen.
Re: Rechtslage
Im Gesetz steht folgendes:
------------------
§ 323c
Unterlassene Hilfeleistung
Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
-----------------
Nach dem, was hier die Zeugen gesehen haben sollen, scheint es hier wohl doch zuzutreffen.
Strafvereitelung würde nur dann zutreffen, wenn der BGS die Anzeigen nicht weiterleiten würden, aber auch erst dann.
Bezüglich Ingewahrsamname,
nach Hamburger Polizeigesetz, hätten die BGSler durchaus Handhabe gehabt, die Securitys hochzunehmen.(Unterbindungsgewahrsam (bis 14 Tage)). Ich sehe bei solchen Leuten auch eine Wiederholungsgefahr.
kommt mir nicht unbekannt vor...
polizei auch net viel anders
von einem Todesfall erfahren, an dem vermutlich Polizisten die Schuld tragen.
Lest euch den Artikel mal durch!
Nicht nur private Securitydienste glauben mit Ausländern,Obdachlosen und anderen machen zu können was sie wollen.
damn...
Hab vergess die Addy dazu zu posten.
Hier:
http://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/1811975.html
Sorry!
ICH MUß MICH SCHON WUNDERN
WOHER HABT IHR IMMER DIESEN MIST???
GLAUBT IHR WIRKLICH, DAS WIR VOR DIENSTBEGINN ANTRETEN, DEUTSCHLAND, DEUTSCHLAND ÜBER ALLES SINGEN UND DEN RECHTEN ARM HEBEN???
DAS ZEUGT NICHT GERADE VON INTELLIGENZ. ZUM THEMA INTELLIGENZ: WER SAGT EUCH EIGENTLICH, DAS WIR ALLE BESCHEUERT SIND?? KENNT IHR MICH ODER EINEN ANDEREN KOLLEGEN?? HABT IHR EUCH SCHON MAL VON EUREM HOHEN ROß GESCHWUNGEN UND VERSUCHT MIT EINEM VON UNS ZU SPRECHEN??ICH REDE VOM SPRECHEN IN NORMALEN TONFALL, OHNE BELEIDIGUNGEN ODER ÄHNLICHEM!!!! WENN IHR MAL EHRLICH SEID, DANN HABT IHR IM BESTEN FALL EINE DUMME BEMERKUNG IM VORBEI GEHEN ABGELASSEN UND EUCH SCHNELL WIEDER VERZOGEN(SELBSTVERSTÄNDLICH NUR AUS DER ANGST HERAUS, TOTGESCHLAGEN ZU WERDEN).
NÄCHSTE FRAGE: WOHER WOLLT IHR BITTE WISSEN, WIE ES UM UNSEREN WISSENSSTAND STEHT?? WEIß AUCH NUR EINER VON EUCH ACH SO SCHLAUEN, WELCHE VORAUSSETZUNGEN MAN ERFÜLLEN MUß, WELCHE HÜRDEN MAN NEHMEN MUß UND WIEVIEL PRÜFUNGEN MAN ABLEGEN MUß? DAS WEIß MIT SICHERHEIT KEINER VON EUCH.
NOCH EINE FRAGE: WAS IST DARAN FALSCH, EINEN SCHWARZEN, DER ALS DEALER STADTBEKANNT IST, DES BAHNHOFS ZU VERWEISEN???? HAT DAS NUN ETWAS MIT SEINER HAUTFARBE ZU TUN ODER MIT SEINEM JOB????
WENN EINER MEINER KOLLEGEN ÜBER DIE STRENGE SCHLÄGT, SICH DANEBEN BENIMMT ODER EINE MAßNAHME ÜBERZIEHT, DANN MUß ER MIT DEN KONSEQUENTZEN LEBEN UND DAS IST AUCH GUT SO!!!! ABER WAS HIER IN DIESEN BERICHTEN STEHT IST NICHT ANDERS ALS DAS RUMGEHETZE VON IRGENDWELCHEN BESOFFENEN GLATZEN.
VIELLEICHT KANN MIR JA EINE/R EINE VON MIR GESTELLTEN FRAGEN BEANTWORTEN, ABER BITTE DARAN DENKEN, DAS ICH EINER VON DEN BRAUNEN SCHLÄGERHORDEN BIN UND NICHT ÜBER EIN BIßCHEN RESTHIRN VERFÜGE
Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen
rechtslage — klex
Rechtslage — Richter