Hartz IV und Datenschutz

Weg mit Hartz IV - das schaffen wir! 05.11.2004 22:02 Themen: Repression Soziale Kämpfe
Viele ALGII- Betroffene sind verunsichert: ein umfangreiches Antragsformular ist ihnen ins Haus geflattert, und die Bundesagentur für Arbeit will ganz viele Informationen wissen. Einst haben zahlreiche Menschen die Volxzählung boykottiert, nun sollen sie alles Mögliche den Behörden offenlegen. Die Datenschutzbeauftragten des Bundes haben denn auch festgestellt, "dass es bei der praktischen Umsetzung der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zu erheblichen datenschutzrechtlichen Mängeln gekommen ist." Bemängelt wurde auch die ALGII-Software, auf die bundesweit zugegriffen wird. Der Bundesagentur für Arbeit wurde für die unzulässige Riesen- Schnüffelei der Big Brother Award verliehen.
"Mit der Ausgabe eines 16seitigen Antragsformulars an Langzeitarbeitslose, mit dem hochsensible Daten teils unzulässig abgefragt werden und Informationen auch unbefugten Stellen zugänglich werden können, verstößt die Bundesagentur massiv gegen den Sozialdatenschutz, das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und den Grundsatz der Datensparsamkeit" - ein "datenschutzrechtliches Desaster" ( http://www.bigbrotherawards.de/2004/.gov/).

"Hartz IV/ALG II stellen einen Generalangriff auf den Sozialstaat dar, der zu massiven sozialen Verwerfungen führen kann. Doch allein schon die datenschutzrechtlichen Probleme sind einen BigBrotherAward wert. Mit dem Antragsbogen sind gravierende Eingriffe in die informationelle Selbstbestimmung, die Persönlichkeitsrechte, die Privat- und Intimsphäre der Antragsteller verbunden."

Aufgrund des Protests der Datenschutzebauftragten liegen seit dem 20.09.2004 auf den Arbeitsagenturen "Ausfüllhinweise" vor (und es empfiehlt sich, danach zu fragen), es gibt eine neuere Fassung vom 21.10.04. Nach wie vor ist es sinnvoll, mit der Antragsabgabe bis zum 6. Dezember 2004 zu warten. Entgegen allen Drohungen der SachbearbeiterInnen (Telefonanrufe, Einladung zu Informationsveranstaltungen mit Aufforderung zur Antragsabgabe und Anbietung von Ein-Euro-Jobs) dürfen die Behörden keine Sanktionen aufbrummen oder Leistungen kürzen, wenn die Anträge erst im Dezember abgegeben werden.

Einige Beispiele zum Antrag:
Freiwillige Angaben:

Die Angabe der Telefonnummer und E-Mail-Adresse ist freiwillig.

Zur Bedarfsgemeinschaft gehören nebst AntragsstellerIn die/der PartnerIn:
- die zum Haushalt gehörenden minderjährigen Kinder der/des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen oder der/des PartnerIn, so weit sie nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen ihren Lebensunterhalt sichern können;
- die im Haushalt lebenden Eltern oder Elternteil eines minderjährigen, erwerbsfähigen Kindes.
Über andere Personen, mit denen AntragsstellerInnen in einem Haushalt lebt (z.B. Wohngemeinschaft), müssen keine Angaben gemacht werden.

Kontoauszüge:
Nicht alle Angaben auf dem Kontoauszug sind relevant. Die nicht erforderlichen Angaben können auf den Kopien geschwärzt werden.

Die Bankverbindung, Name und Anschrift der/des VermieterIn muß nicht angegeben werden.

Zusatzblatt II zur Feststellung des Einkommens:
Es gibt ein neues Zusatzblatt 2.1, auf welchem nur die/der ArbeitgeberIn Eintragungen vornehmen muß, es ist empfehlöenswert diesen Vordruck zu nutzen.

Zusatzblatt IV zur Bedarfsgemeinschaft:
Dieses Zusatzblatt gilt nur für Personen der Bedrafsgemeinschaft, nicht jedoch für Personen, mit denen Antragsstellende nur in Haushaltsgemeinschaft leben.

Allgemein gilt: lieber zu wenig als zu viel ausfüllen, und erst ab 6.12. abgeben!!!


6.11. Nürnberg:  http://www.grossdemo-nuernberg.tk
 http://de.indymedia.org/2004/11/97495.shtml

weitere Infos:
 http://www.arbeitnehmerkammer.de/sozialpolitik/doku/05_soziales/sgb_ii/alg_ii.htm
 http://www.labournet.de/diskussion/arbeit/realpolitik/hilfe/
 http://www.labournet.de/diskussion/arbeit/realpolitik/hilfe/datenschutzinfos.html
 http://www.hartzkampagne.de

Big Brother Award 2004:  http://de.indymedia.org//2004/11/97401.shtml

Werner Rügemer: Hartz IV oder Der gläserne Mensch:  http://www.blaetter.de/kommenta/rueg0411.pdf

Datenschutzbeauftragte des Bundes: Gravierende Datenschutzmängel bei Hartz IV:  http://www.lda.brandenburg.de/sixcms/detail.php?id=187681&template=aktuell_d1

Datenschutz- Hinweise zum ALG II- Antrag:  http://www.lda.brandenburg.de/sixcms/media.php/2232/fa_alg.pdf

Ausfüllhinweise der Bundesagentur für Arbeit (Stand 21.10.04, PDF):  http://www.arbeitnehmerkammer.de/sozialpolitik/doku/05_soziales/sgb_ii/2004_10_21_ba_ausfuellhinweise.pdf

Der Berliner Datenschutzbeauftragte feierte diese Woche sein 25. Jubiläum:  http://www.datenschutz-berlin.de/
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Ergänzungen

Zusammenhang

N.N. 05.11.2004 - 23:59
zwischen Hartz.Arbeitsamt und Gerichtsbarkeit ist auch interessant.Hartz und Reintegrationsmaßnahmen,Reha,was sit mit Sozialhilfeempfängern im Gefängnis ?

Big Brother Award stärkt Antihartzprotest

Medienkompetenz 06.11.2004 - 00:01

Weitere Links

Prüfdienst-Paul 06.11.2004 - 00:43
Hilfe zum ALG II Antrag - Datenschützer Schleswig-Holstein:
 http://www.datenschutzzentrum.de/allgemein/alg2.htm

ALG II-Antrag - Klippen umschiffen - Tacheles e.V. Wuppertal:
 http://www.tacheles-sozialhilfe.de/formulare/Antrag_auf_Leistungen_nach_dem_SGB_II/Ausfuellhinweise.html

Eine gute komprimierte Information zu Hartz IV mit genauer Auflistung, Kommentierung und Berechnung aller Verschlechterungen findet sich von Harald Thomé (Tacheles) unter:
 http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harald/SGB_II_Folien_Oktober_2004.pdf