Sammlung: Private gefährden Gewaltmonopol
1.) Videoüberwachung:
a.) Videobeobachtung im öffentlichen Raum durch Private - Wer kann sie
kontrollieren?
b.) Kameraüberwachung ist in Köln längst Alltag - Überwachung muss angezeigt
werden
c.) In Zürich soll Videoüberwachung eingeschränkt werden
d.) Urteil: Keine Videoüberwachung am Arbeitsplatz
2.) Knastprivatisierungen:
a.) "Privatknast" gefährdet Sicherheit
b.) Private sollen Ausbrüche verhindern
3.a./ b.) Sicherheitsunternehmen: Gute Geschäfte dank "Dumpinglöhnen"
4.) Verlust des Gewaltmonopols - Das Milliarden-Geschäft der privaten
Krieger
5.) Detektive sind neidisch auf Wach- und Sicherheitsgewerbe – Gute
Branchenkontakte zu Zollbehörden
6.) GATS & öffentliche Sicherheit und Ordnung (Hintergrundinformationen)
a.) Videobeobachtung im öffentlichen Raum durch Private - Wer kann sie
kontrollieren?
b.) Kameraüberwachung ist in Köln längst Alltag - Überwachung muss angezeigt
werden
c.) In Zürich soll Videoüberwachung eingeschränkt werden
d.) Urteil: Keine Videoüberwachung am Arbeitsplatz
2.) Knastprivatisierungen:
a.) "Privatknast" gefährdet Sicherheit
b.) Private sollen Ausbrüche verhindern
3.a./ b.) Sicherheitsunternehmen: Gute Geschäfte dank "Dumpinglöhnen"
4.) Verlust des Gewaltmonopols - Das Milliarden-Geschäft der privaten
Krieger
5.) Detektive sind neidisch auf Wach- und Sicherheitsgewerbe – Gute
Branchenkontakte zu Zollbehörden
6.) GATS & öffentliche Sicherheit und Ordnung (Hintergrundinformationen)
Vorausgegangene SAFERCITY.DE-Nachrichten (2004) im Internet unter:
http://de.indymedia.org/2004/09/94578.shtml
http://lists.indymedia.org/pipermail/imc-germany/2004-September/0914-im.html
http://www.trend.infopartisan.net/trd0904/t100904.html
http://x-berg.de/article.pl?sid=04/08/21/1438200&mode=thread
http://www.nadeshda.org/foren/cl.politik.repression/p457s457a20.html
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1.)
a.)
Die "kleinen Brüder" schauen nie weg: Kamera-Überwachung in Cuxhaven
Videobeobachtung im öffentlichen Raum durch Private
sg. - "Big Brother is watching you" - das Schlagwort von der totalen
Überwachung aus Orwells "1984" passt nicht auf Cuxhaven. Statt des einen
großen Bruders sind es eher viele "kleine Brüder", deren Kameras auf den
öffentlichen Raum im Stadtgebiet blicken.
Schilder mit der Aufschrift "Dieser Bereich wird videoüberwacht" hängen zum
Beispiel an vielen Containersammelplätzen des Abfallverwertungszentrums
(AVZ), um Müllsünder abschrecken. Mit dem Hinweis auf Kameraüberwachung will
auch der Verkehrsverein Duhnen das Figurenensemble auf dem Duhner
Kreisverkehr vor Vandalen schützen. Im "Stadion am Meer" hatten jüngst
mehrere Kameras die feiernden Sportler und weitere Gäste im Auge - im
Auftrag der Nordseeheilbad Cuxhaven GmbH.
Die Brisanz dieser Kameras im Vergleich zu den zahlreichen
Überwachungsanlagen in Geschäften oder Tankstellen liegt darin, dass sie in
Bereiche blicken, die im Prinzip allen gehören. Und da anstelle der Polizei
Private den öffentlichen Raum überwachen, stellt sich die Frage nach dem
Datenschutz. Was mit den Aufnahmen der Kamera passiert, treibt auch
Befürwortern der Kamera-Überwachung zur Verbrechensabwehr die Sorgenfalten
ins Gesicht: "Wer kontrolliert die Überwacher?", fragt Bernd Michaels vom
kommunalen Präventionsrat und weiter: "Man weiß nicht, wo die Daten landen
und wie sie benutzt werden." Für ihn ist die Kameraüberwachung im
öffentlichen Raum ein "zweischneidiges
Schwert": Einerseits könnten Kameras beim Bürger ein subjektives
Sicherheitsgefühl schaffen und Brennpunkte unter Kontrolle halten,
andererseits wolle man nicht "an allen Ecken und Enden überwacht werden", so
Michaels.
Auch ein professioneller Überwacher wie Claus Nöckel von der Detektei Nöckel
beobachtet den Umgang mit Bildern von privaten Überwachungskameras im
öffentlichen Raum mit Skepsis. "Es ist haarsträubend, wie leichtfertig mit
Daten umgegangen wird", sagt der Detektiv, der im Auftrag seiner Kunden
beispielsweise die Kameras beim Stadion am Meer aufgestellt hat. So würden
mancherorts Videokopien von den Bildern der Überwachungskameras gezogen und
mit nach Hause genommen oder es gebe Voyeurismus. Zu häufig fehlten
beispielsweise die Schilder, die nach dem Bundesdatenschutzgesetz auf eine
Videoüberwachung hinweisen müssen und wer diese durchführt, so Nöckel.
(Cuxhavener Nachrichten, 27.09.04,
http://www.cn-online.de/archiv_artikel.cfm?Artikel=7112)
(Den vollständigen Text mit allen Hintergrundinformationen lesen Sie in der
aktuellen Print-Ausgabe der Cuxhavener Nachrichten vom 27.09.04.)
b.)
Kameraüberwachung ist in Köln längst Alltag
Die Videoüberwachung des Außengeländes vor dem Viva-Gelände in Mülheim hat
möglicherweise Bilder des Bombenlegers von der Keupstraße geliefert. Der
Fernsehsender ist mit dieser Schutzvorrichtung alles andere als ein
Einzelfall.
Von STEFAN VOLBERG
Beim Hearing zur Einrichtung einer Videoüberwachung zentraler Orte in der
Kölner Innenstadt hatte Rainer Wendt, Landesvorsitzender NRW der Deutschen
Polizeigewerkschaft, bereits darauf hingewiesen, dass die Videotechnik
längst an zahlreichen Stellen in der Stadt eingesetzt wird: in Kaufhäusern,
an Tankstellen, in Parkhäusern, bei den KVB und der Bahn, bei
Versicherungen, vor Sicherheitsbehörden, im Gericht, an jüdischen
Einrichtungen und am Flughafen, bei Staatsanwaltschaften, Banken,
Fernsehsendern, auf privatem Gelände - die Liste ist noch viel länger.
Keiner weiß, wie viele Kameras in Köln installiert sind.
Die Tatsache, dass so viele Einrichtungen Videokameras benutzten, zeige,
dass sie einen wirksamen Effekt hätten: „Die Leute sind doch nicht alle
blöd.“ Wendt betont zudem eine durch Umfragen belegte „große Akzeptanz in
der Bevölkerung“; er spricht denn auch lieber von „Videoschutz“:
„Überwachung ist weder Aufgabe noch Wille der Polizei.“
Überwachung muss angezeigt werden
Bei dem Hearing hatte ein Mitglied der Seniorenvertretung bekräftigt: „Wir
wollen die Videoüberwachung und fühlen uns in unseren Persönlichkeitsrechten
überhaupt nicht beeinträchtigt.“
„Rechtsgrundlage ist der Paragraph 6 des Bundesdatenschutzgesetzes“,
erläutert Wendt. Vorgeschrieben sei ein Schild auf allen Zugangswegen
„Dieser Bereich wird videoüberwacht“. Strittig ist, welchen
Schwenkungsbereich die Kameras haben dürfen. Landesdatenschutzbeauftragte
Bettina Sokol sieht das sehr eng und hat unter anderem einen großen
Versicherungskonzern zurückgepfiffen, der auch den ganzen Straßenzug vor
seinen Gebäuden aufgenommen hatte. Die Überwachung von Gehweg und
Straßenrand wie jetzt vor dem Viva-Gebäude ist nach Wendts Überzeugung vom
Gesetz und den Verwaltungsvorschriften jedoch gedeckt. Im englischen und im
amerikanischen Fernsehen werden auch private Videobilder gezeigt. „Die
einzige Einrichtung in Deutschland, bei der man sicher sein kann, dass
solche Bilder nicht an private Sender abgegeben werden, ist die Polizei“,
glaubt Rainer Wendt. (Kölnische Rundschau, 17.06.04)
c.)
Videoüberwachung soll eingeschränkt werden
Ein Vorschlag des städtischen Datenschutzbeauftragten
ekk. Bei der Videoüberwachung in der Stadt Zürich herrscht Wildwuchs.
Niemand hat mehr den Überblick, wo welche Kameras auf wen gerichtet sind.
Eine Arbeitsgruppe unter der Leitung des städtischen Datenschutzbeauftragten
Thomas Bärlocher hat sich deshalb damit beschäftigt, wie die
Videoüberwachung eingeschränkt werden kann. Ein Vorschlag des
Datenschutzbeauftragten wurde dem städtischen Polizeidepartement im Rahmen
der Vernehmlassung zur neuen allgemeinen Polizeiverordnung eingereicht.
Besonders stossend ist für Bärlocher die zunehmende Zahl an Videokameras,
die von Privaten installiert werden und mit denen der öffentliche Raum
überwacht wird. So sind zum Beispiel Kameras, die von oben auf den Eingang
eines Lokals gerichtet sind, deren Objektiv aber auch das Trottoir davor
überwacht, «im Prinzip nicht erlaubt», wie ein Sprecher des eidgenössischen
Datenschutzbeauftragten bestätigte. Das Problem sei aber die
Durchsetzbarkeit (NZZ 22. 5. 04). Der Vorstoss des städtischen
Datenschutzbeauftragten verlangt nun, dass die Beobachtung und die
Aufzeichnung des Geschehens auf öffentlichem Grund durch Private
grundsätzlich verboten wird. Das Verbot soll in der allgemeinen
Polizeiverordnung verankert werden. Zudem soll festgehalten werden, dass
Kameras von Privaten, die auch öffentlichen Grund erfassen, zu entfernen
sind. Mit Kamera-Attrappen soll gleich verfahren werden. Der
Datenschutzbeauftragte schlägt weiter vor, dass der Stadtrat
Ausnahmebewilligungen erteilen kann, etwa bei Bancomaten, wo der Einsatz von
Überwachungskameras aus Sicherheitsgründen gerechtfertigt sei.
Ein Sprecher des Polizeidepartementes bestätigte den Eingang des Vorstosses
und erklärte, im momentan laufenden Vernehmlassungsverfahren werde zum
Beispiel geprüft, ob die Polizeiverordnung der richtige Ort für eine solche
Bestimmung sei. Der Stadtrat werde den Entwurf für eine revidierte
Polizeiverordnung voraussichtlich noch vor Ende Jahr verabschieden, sagte
er. Das letzte Wort werde der Gemeinderat haben. (Neue Zürcher Zeitung,
06.10.04)
d.)
Urteil: Keine Videoüberwachung am Arbeitsplatz
Das wachende Auge: Videoüberwachung ohne konkreten Verdacht sind auf dem
Arbeitsplatz verboten
"Big Brother" ist out: Laut Bundesarbeitsgericht in Erfurt ist eine
permamente Überwachung am Arbeitsplatz per Video ohne konkreten Verdacht
unzulässig.
Erfurt (AP) Eine dauerhafte Videoüberwachung von Arbeitnehmern ohne
konkreten Verdacht ist unverhältnismäßig. Dies geht aus einer am Dienstag
veröffentlichten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (AZ 1 ABR 21/03) in
Erfurt hervor. In dem Fall ging es um die Videoüberwachung in einem
Briefverteilzentrum der Deutschen Post AG, gegen die sich der Betriebsrat zu
Wehr gesetzt hatte.
Verlust von Briefsendung kein Grund
Da es in dem Briefzentrum immer wieder zum Verlust von Briefsendungen
gekommen war, wollte die Post eine Videoüberwachung einführen, die ohne
konkreten Verdacht wöchentlich bis zu 50 Stunden eingesetzt werden sollte.
Ob die Anlage in Betrieb ist, hätten die Arbeitnehmer nicht erkennen können.
Zwar habe die Post die Pflicht, für die Sicherheit des Briefverkehrs und des
grundrechtlich geschützten Postgeheimnisses zu sorgen, urteilten die Richter
des Ersten Senats. Die geplante Videoüberwachung greife jedoch in die
Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer ein. Da keine der beiden
Rechtspositionen absoluter Vorrang gebühre, müsse im Einzelfall abgewogen
werden, hieß es. Die dauerhafte, verdachtsunabhängige Videoüberwachung sei
unter den gegebenen Umständen jedoch unverhältnismäßig. (Der Stern,
30.07.04,
http://www.stern.de/campus-karriere/arbeit/index.html?id=526154&nv=hp_rt)
2.
a.)
"Privatknast" gefährdet Sicherheit
Nach Informationen der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN plant
Justizminister Wagner (CDU) eine weit stärkere Privatisierung der neuen
Justizvollzugsanstalt Hünfeld, als bisher bekannt ist. "Nach unseren
Informationen sollen in der Anstalt, die Ende 2005 in Betrieb gehen soll,
private Vollzugshelfer auch bei Sicherheitskontrollen und Vorführungen
eingesetzt werden und sogar für einen Umschluss der Gefangenen z.B. während
der Mittagspause zuständig sein", erklärt der
rechtspolitische Sprecher der GRÜNEN, Andreas Jürgens.
"Damit sollen Privatpersonen erstmals in einem Bereich eingesetzt werden,
der zum Kernbereich hoheitlichen Handelns gehört", kritisiert Jürgens. Er
befürchtet erhebliche Sicherheitsrisiken durch die Öffnung der Anstalten für
private Dienste. "Nur die Beamten dürfen in einer Krisensituation notfalls
auch einfache körperliche Gewalt anwenden. Wenn der Vollzugsdienst zugunsten
privater Helfer ausgedünnt wird, geht das zu Lasten der Sicherheit."
Außerdem seien schlecht bezahlte und jederzeit kündbare Privatkräfte auch
anfälliger für Korruption als die gut ausgebildeten Vollzugsbeamten. Ein
Gutachten einer Arbeitsgruppe des Justizministeriums hatte festgestellt,
dass nur etwa 40 Prozent des Personals Privatkräfte sein dürfen. Dazu gehöre
etwa die Wäscherei, aber keinesfalls Tätigkeiten, die den Kernbereich
hoheitlichen Handelns betreffen.
"Der Justizminister musste in der letzten Wahlperiode erst mühsam davon
überzeugt werden, dass der Strafvollzug zum Kernbereich hoheitlichen
Handelns gehört. Jetzt will er sein Steckenpferd 'Privatknast' weiter reiten
und gefährdet dadurch die Sicherheit in den Anstalten." Andreas Jürgens will
durch eine Kleine Anfrage im Landtag Aufklärung über die Pläne des
Justizministeriums erhalten. (Pressemitteilung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN im Hessischen Landtag, 20.09.04)
b.)
Vier Häftlingen gelingt Flucht
Strafgefangene überwältigen zwei Wärter im Hechinger Gefängnis - SPD
kritisiert Justizminister Goll
HECHINGEN. In Baden-Württemberg häufen sich die Gefängnisausbrüche: Nach
Pannen in Mannheim sind am Sonntag aus der kleineren Justizvollzugsanstalt
in Hechingen vier Insassen entkommen. Die Polizei hatte bis gestern Abend
keine Spur von den Geflüchteten. Das Quartett hatte am Sonntagnachmittag
einen Wärter mit einer Schere bedroht und in eine Zelle gesperrt und einen
zweiten Bediensteten überwältigt. Die Aufseher wurden nach Angaben des
Justizministeriums auch mit Fußtritten traktiert. Anschließend flüchteten
die Gefangenen im Auto eines Beamten. Entdeckt worden war ihre Flucht gegen
18.30 Uhr von der Nachtschicht.
Justizminister Ulrich Goll (FDP) kündigte zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen
an. "Wir werden die kleinen Anstalten personell und technisch aufrüsten",
sagte er bei einer Veranstaltung in Karlsruhe. Dazu werde man sich privater
Sicherheitsdienste bedienen. Hechingen hat 30 Plätze, ist aber derzeit mit
43 Häftlingen belegt. Die oppositionelle SPD hatte dem Minister vorgeworfen,
die Sicherheit in den Gefängnissen zu vernachlässigen.
Den vier Männern aus dem Raum Reutlingen/Stuttgart war die Flucht nach
Ministeriumsangaben durch einen Verstoß gegen die Sicherheitsvorschriften
ermöglicht worden. Der Nachtverschluss, der ein Öffnen der Tore von innen
verhindert, sei nicht eingeschaltet gewesen, hatte das Ministerium
mitgeteilt.
Das Quartett waren am Sonntagnachmittag ausgebrochen. Zwei der Flüchtigen
waren in der Anstalt als Reinigungskräfte beschäftigt. Drei der vier Männer
saßen wegen Drogendelikten ein, der vierte nach drei Banküberfällen wegen
schweren Raubes.
Erfolglos war bisher auch die Suche nach dem Serienausbrecher, der am 21.
August zum dritten Mal aus der Mannheimer Justizvollzugsanstalt mit 800
Insassen entkommen war. Mit Hilfe seines Essbestecks hatte der 32-Jährige
den Mörtel aus der Mauer seiner Einzelzelle kratzen und dann einen
Steinquader herausstemmen können. Die Mauer überwand er mit einer Leiter,
die er sich unter Verwendung einer Metallsäge aus seinem Bettgestell
gebastelt hatte. Spurlos verschwunden ist auch ein anderer Mannheimer
Gefangener. Er hatte Anfang Oktober bei einem begleiteten Ausgang seine zwei
Bewacher abgeschüttelt und sich davongemacht. lsw (Pforzheimer Zeitung
12.10.04)
Weitere aktuelle Informationen zum Thema Gefängnisprivatisierungen im
Internet unter:
Knast-Kommerz (Artikel)
http://www.jungewelt.de/beilage/art/611
http://www.jungewelt.de/beilage/art/611&print=1
Büren-Gruppe Paderborn
http://www.aha-bueren.de/aktuell.htm
Privatisierung im Vollzug
http://www.verdi.de/0x0ac80f2b_0x005ec714
Amerikanische Verhältnisse: Der US-Bundesstaat Kalifornien gibt für die –
privaten – Gefängnisse mehr Geld aus als für die – öffentliche – Bildung.
3.)
a.)
Gute Geschäfte für Security-Branche
Auf der Internationalen Fachmesse "Security" (5. bis 8.10) in Essen treffen
sich Sicherheits-Experten aus mehr als 50 Nationen. Die Branche boomt dank
unsicherer Zeiten. Besonders gefragt sind biometrische Prüfverfahren.
Das Geschäft mit dem Schutz des Eigentums kennt in Deutschland keine
Konjunkturdelle. So legte die Sicherheitsbranche im vergangenen Jahr mit
einem Gesamtumsatz von 9,5 Milliarden Euro um über drei Prozent zu. Das
größte Stück dieses Kuchens entfiel dabei mit rund vier Milliarden Euro auf
die Sparte "Bewachung und Dienstleistung", die damit sogar eine reale
Zuwachsrate beim Umsatz von satten acht Prozent erzielte. Mit rund 3.000
Unternehmen in diesem Bereich gilt der Markt jedoch mittlerweile als
gesättigt.
Und da Sondereffekte wie sie die privaten Sicherheitsdienstler etwa mit der
Einführung des Euro verbuchen konnten, nicht mehr anstehen, gehen
Branchenkenner mittelfristig von einem Abbau der derzeit 170.000
Beschäftigten im Bewachungsgewerbe aus. Einen weiterhin ungebremsten
Aufschwung verzeichnet dagegen der Bereich "Elektronische
Sicherheitstechnik". Hersteller von Brandmeldern beispielsweise brachten es
auf eine Wachstumssteigerung von respektablen 15 Prozent vor allem Dank der
Nachfrage von privaten Hausbesitzern, auf deren Konto mindestens die Hälfte
des Umsatzes von 850 Millionen Euro geht.
Biometrie ist angesagt
Unter dem Bilanzstrich schlagen bei den Produzenten der diversen
Gefahrenmeldeanlagen über 2,1 Milliarden Euro zu Buch, wobei insbesondere
die Nachfrage nach biometrischen Kontrollanlagen ständig wächst. Überall
dort nämlich, wo nachgewiesen werden soll, ob eine Person tatsächlich
diejenige ist, die sie vorgibt zu sein, werden biometrische Prüfmethoden
eingesetzt. Von Flughäfen über Unternehmen bis hin zu Türschlossanlagen bei
Behörden oder
Privathaushalten. In manchen deutschen Betrieben genügt es inzwischen, dem
elektronischen Pförtner die Faust zu zeigen, um sich als Mitarbeiter
auszuweisen.
Schließlich steht fest, dass kein Gefäßmuster der Venen auf dem Handrücken
eines Menschen einem anderen gleicht und darum ebenso wie ein Fingerabdruck,
die Iris im Auge oder ein Gesicht als biometrisches Merkmal für
Zutrittskontrollen oder Zeiterfassungen genutzt werden kann. Die Hersteller
solcher Kontrollgeräte reiben sich schon heute erwartungsfroh die Hände,
rechnen sie doch mit einträglichen Geschäften.
"Augenabdruck" im Modellversuch
Am Frankfurter Flughafen läuft bereits ein freiwilliger Modellversuch per
Augen-Iris-Abgleich ausgesprochen erfolgreich, von dessen Ausgang sich
Bundesinnenminister Schily eine Akzeptanz zur Einführung des "Augenabdrucks"
als persönliches Erkennungsmerkmal bei den Bundesbürgern erhofft. Setzt die
Europäische Kommission ihre Ankündigung um, EU-weit ab 2005 neue Pässe mit
der Wiedergabe biometrischer Daten einzuführen, dann steht die Branche vor
Abschlüssen in mindestens zweistelliger Millionen-Größenordnung.
In der Substanz profitiert die Sicherheitsbranche aber nach wie vor von der
Erkenntnis: Das Böse ist immer und überall. Schließlich stieg die Zahl der
von der polizeilichen Kriminalstatistik erfassten Daten vom Pkw-Diebstahl
bis zum Einbruch in der Bundesrepublik auf über 6,5 Millionen Straftaten.
Und darum rüsten gerade Privathaushalte ihr Eigentum auf konventionelle
Weise, also mit Sicherheitsschlössern und Fensterverriegelungen, nach.
Immerhin weist die Polizeistatistik für das vergangene Jahr über 123.000
Wohnungseinbrüche mit einem Gesamtschaden von 622 Millionen Euro aus. Am
sichersten lebt es sich übrigens - jedenfalls laut Statistik - in
Baden-Württemberg. Dort kommen auf 100.000 Einwohner aus dem Spektrum der
Gesamtkriminalität "nur" 5.456 Fälle. In Berlin und Hamburg dagegen muss die
Kripo pro Jahr rund 16.000 Fälle bearbeiten.
(dw-world, 08.10.04)
b.)
Geschäft mit der Sicherheit boomt
Wachschützer in Supermärkten, Wohnvierteln, Diskotheken und S-Bahn - Zahl
der Security-Firmen hat sich verdoppelt
Von Sarah Bäumchen und Nicole Dolif
Breitschultrig, gestählter Körper - an Franco M. kommt so leicht niemand
vorbei. Der 41jährige arbeitet als Sicherheitsmann für die Supermarktkette
Kaiser's. "Vor allem in sozialen Brennpunkt-Regionen setzen wir verstärkt
auf Manpower vor Ort", erklärt Tobias Tuchlenski, Regionalmanager bei
Kaiser's. Ein Konzept, das nicht nur Kaiser's verfolgt. Immer mehr
Unternehmen und Privatleute setzen auf Sicherheit. Die Branche boomt.
Mittlerweile gibt es mehr als 3000 private Sicherheitsdienste in Deutschland
- doppelt so viele wie noch vor zehn Jahren.
Allein in Berlin bieten rund 250 Sicherheitsfirmen ihre Dienste an. "Viel
mehr als noch vor einigen Jahren", sagt Christina Müller-York von der
Industrie- und Handelskammer. Kaum ein Unternehmen, das noch ohne Wachschutz
auskommt. In der Diskothek Kontrast in Dahlwitz-Hoppegarten sind Sonnabend
nacht immer vier Security-Männer im Einsatz. Sie gehen dazwischen, wenn es
Streit gibt. "Allein die Anwesenheit der Jungs bringt etwas", sagt
Disco-Mitarbeiter Lars Fibranz. "Bei uns ist noch nie etwas Schlimmes
passiert." Abschrecken statt eingreifen heißt das Motto. "Seit ein privater
Sicherheitsdienst in unserer Wohnanlage im Märkischen Viertel vor Ort ist,
hat sich das Sicherheitsgefühl der Mieter sehr verbessert", sagt
Gesobau-Sprecherin Beatrice Kindler. Ähnliche Erfahrungen schildert auch
Ingo Priegnitz von der S-Bahn. "Wir beschäftigen zwei Sicherheitsdienste.
Die Mitarbeiter vermitteln Sicherheit in den Zügen, auf den Bahnhöfen und
Gleisanlagen", sagt er. Der Erfolg ist groß. In der jüngsten Umfrage der
S-Bahn gaben 99 Prozent der Fahrgäste an, sich tagsüber sicher zu fühlen,
nachts waren es immerhin auch 72 Prozent. Auch bei Kaiser's kann man mit den
Security-Männern zufrieden sein. Denn seit vor der Filiale am Kottbusser Tor
ein Wachmann steht, "ist die Zahl der Feststellungen monatlich von rund 300
auf 30 gesunken", so der Geschäftsführer von Security Service Berlin. Auch
Volker Meißner, Manager des Einkaufszentrums "Der Clou" am
Kurt-Schumacher-Damm, hat einen Sicherheitsdienst damit beauftragt, die
Hausordnung durchzusetzen.
Einer der Security-Männer heißt Michael Gilardoni. Der 43jährige sieht aus,
als könne er im Notfall auch mal zuschlagen. "Das ist aber noch nie
passiert", sagt er. "Ich vertraue auf mein verbales Geschick, damit komme
ich weiter." (Berliner Morgenpost, 14.10.04)
Anmerkung von SAFERCITY.DE: Der Umsatz für Wach- und
Sicherheitsdienstleistungen in der Bundesrepublik wird voraussichtlich
dieses Jahr erstmals 4 Mrd. Euro übersteigen. Der niedrigste dokumentierte
Stundenlohn beträgt derzeit 3,58 Euro brutto!
4.)
Das Milliarden-Geschäft der privaten Krieger
Moderne Söldner: Von der Logistik bis zum Kampfeinsatz: Immer mehr
Zivilisten machen den Job von Soldaten. Das Problem: Die Staaten als
Auftraggeber gefährden damit ihr Gewaltmonopol.
Von Frank Ilse
Im Spiegel der typischen Sonnenbrille, wie sie die modernen Söldner tragen:
ein Privatsoldat der einen US-Botschafter bewacht, und der Hubschrauber
einer Privatarmee bei der Sicherung eines Jets.
Hamburg - Sie sehen aus wie Studenten im Trekking-Urlaub. Derbe Stiefel,
Khaki-Westen und Jeans. Durchtrainiert sind sie, und ein Markenzeichen
kennzeichnet ihren Auftritt: die enganliegende, dunkle Sonnenbrille. Und:
Diese Frauen und Männer sind schwer bewaffnet mit Sturmgewehren und
Pistolen. Sie leisten Wachdienst in Bagdad und Kabul, versorgen die Armeen
mit Sprit und Verpflegung und erledigen heikle Spezialaufträge. Sie sind die
Söldner der Moderne. Ihre Bosse leiten sogenannte "Private Military
Companies" (PMC). Die "Hunde des Krieges" tragen heute auch Nadelstreifen.
Sie gehören einem geheimnisvollen Gewerbe an. Fragt man die Wachleute im
Irak oder Afghanistan, für wen sie arbeiten, ist die übliche Antwort: "Das
kann ich nicht sagen," oder "Kein Kommentar". Sie arbeiten in einer echten
Boombranche.
Nach Schätzungen von Fachleuten wie dem amerikanischen Militärexperten Peter
W. Singer verdienen private Militärunternehmen weltweit mittlerweile rund
100 Milliarden US-Dollar im Jahr. Tendenz steigend.
Im Irak stellen die PMC inzwischen nach den Amerikanern das zweitgrößte
Kontingent in der "Koalition der Willigen". Etwa 20 000 zivile Mitarbeiter
von rund 90 Firmen tun das, was früher Soldaten gemacht haben. Sie warten
die Fuhrparks, bewachen Gebäude - auch aus der Luft -, sichern Konvoys. Von
jedem Dollar, den das US-Verteidigungsministerium für den Irak-Krieg
ausgibt, wandern bereits 30 Cent in die Taschen dieser Firmen.
Sie tragen Namen wie "ArmorGroup", "Combat Support Associates", "Blackwater
Security Consulting" oder "Custer Battles". Sie sind vor allem in den USA
und Großbritannien zu Hause und auf alle nur denkbaren militärischen
Dienstleistungen spezialisiert. Von der elektronischen Aufklärung bis hin
zum Kampfeinsatz.
In einem Aufsatz für die Zeitschrift "Humanitarian Affairs Review" hat Peter
Singer kürzlich die Dimension umrissen: "Diese Firmen operieren in mehr als
50 Ländern der Welt. Sie haben geholfen, die Konflikte in Angola, Kroatien
oder Sierra Leone zu gewinnen. Allein von 1994 bis 2000 hat das
US-Verteidigungsministerium mehr als 3000 Verträge mit Unternehmen
geschlossen, die Versorgung und Dienstleistungen im Gesamtumfang von mehr
als 300 Milliarden Dollar bereitstellten." Das kanadische Militär, so
Singer, habe kürzlich sein gesamtes Nachschubsystem der britischen Firma
"Tibbett and Britten" übergeben.
"Combat Support Associates" wartet in Kuwait den gesamten Fuhrpark der
US-Armee
im Irak. Der Vertrag läuft bis September 2009.
Unter den Firmen sind durchaus Konzerne vertreten, die zu den Top 500 der
Welt gehören. Zum Beispiel Halliburton, das nach Singers Informationen
logistische Aufgaben für die US-Armee in 24 Ländern erledigt. Im Falle Irak
ist der Konzern, dem lange Jahre der derzeitige US-Vizepräsident Richard
Cheney vorstand, übel in die Schlagzeilen geraten. Halliburton wurde vom
Pentagon für die Spritversorgung der Truppe engagiert, ohne Gegenangebote
einzuholen. Die Firmenbilanz weist aus, daß der Regierungsauftrag im dritten
Quartal 2003 für eine Gewinnsteigerung von 39 Prozent auf 4,14 Milliarden
Dollar gesorgt hat.
Die Aufträge beschränken sich allerdings keinesfalls auf Versorgung und
Instandsetzung. So ist der Personenschutz ein Geschäftszweig, der richtig
brummt. "Blackwater" heißt der Branchenführer im Irak. Wann immer ein
Zivilist in Bagdad die Straße betritt - ganz gleich, ob Journalist,
Aufbauhelfer, Zivilverwalter oder Mitarbeiter eines Unternehmens -, wird er
von einem sogenannten "Shooter" begleitet. Schwer bewaffnet mit Sturmgewehr
oder Maschinenpistole sorgen diese Männer und Frauen für Abschreckung. Die
Sonnenbrille darf nicht fehlen. Wenn gewünscht, wird per Hubschrauber aus
der Luft gesichert. "Triple Canopy" hat sich auf die Sicherung von
Fahrzeugkolonnen spezialisiert: "Vom diskreten Reisebegleiter bis zur
schwerbewaffneten Konvoy-Eskorte."
Auch den klassischen Desperado kann man anheuern. Männer wie Jonathan Idema,
jenen "Tora-Bora-Jack" und seine Spießgesellen, die als Kopfgeldjäger Jagd
auf Taliban-Führer und Osama bin Laden machten. Bis sie vor einigen Wochen
in Kabul zu langen Haftstrafen verurteilt wurden, weil sie in ihrem
Privatknast in der afghanischen Hauptstadt gefoltert hatten.
In so manchem geheimen Krieg sind die Privaten längst die Kämpfer. So
fliegen sie in Kolumbien im Auftrag der US-Regierung die Flugzeuge, aus
denen im Kampf gegen die Kokain-Mafia Koka-Plantagen mit Pestiziden besprüht
werden. Und sie stellen die Besatzungen der begleitenden Kampfhubschrauber.
Im September 2003 wurde solch ein Flugzeug abgeschossen, der Pilot getötet.
Wie viele andere, über die kaum jemand spricht. Nach Peter Singers
Informationen müßte die Liste der gefallenen Soldaten im Irak eigentlich um
120 Personen ergänzt werden: die toten Söldner.
Was sind das für Menschen, die solch einen Job machen? In der überwiegenden
Mehrheit ehemalige Soldaten, vor allem aus den USA und Großbritannien, aber
auch aus Rußland oder Deutschland. Das Ende des Kalten Krieges hat die
Private Military Companies hervorgebracht. Allein die USA haben ihre
Streitkräfte in den vegangenen 15 Jahren von 2,2 Millionen Soldaten auf 1,4
Millionen abgebaut. Ganz zu schweigen von der Roten Armee oder der
Nationalen Volksarmee der DDR. Vom Kampfschwimmer und Fallschirmjäger über
Piloten und Matrosen bis zum Kfz-Mechaniker ist alles dabei. Ein
unerschöpfliches Reservoir für die privaten Militärunternehmen.
Als weitere Folge der Streitkräftereduzierung brauchen vor allem die USA
zunehmend die Dienste dieser Firmen, weil sie mit ihren eigenen
Streitkräften an die Grenzen der Kapazität stoßen. Also werden Private
angeheuert und gut bezahlt. Doch sind für den einzelnen privaten Kämpfer
dabei keine Reichtümer zu holen. Da ist von Tagespauschalen bis zu 1600
Dollar die Rede. Realistisch dürfte wohl eher die Hälfte sein. Und die gibt
es nur für tatsächliche Einsatztage. Aufs Jahr gerechnet dürfte ein moderner
Söldner auf etwa 70 000 US-Dollar kommen.
Peter Singer sieht die weitere Entwicklung dieser Branche mit Sorge. Der
"Welt" sagte er, niemand könne glücklich sein, wenn Söldner für Verhöre in
Militärgefängnissen angeheuert würden. "Max Weber wäre schockiert über die
Zustände. Er schrieb, die wichtigste Funktion des Staates sei es, das
Monopol über alle Formen der Gewalt zu haben. Der moderne Staat hat alles
mögliche delegiert: Müllabfuhr, Ausbildung und Erziehung, lokale Sicherheit,
Gefängnisaufsicht. Jetzt haben wir die Kernkompetenz aus der Hand gegeben:
das Militär." (Hamburger Abendblatt, 06.10.04)
5.)
46. Fortbildungslehrgang 2003 des Bundesverband Deutscher Detektive (BDD)
e.V.: Detektive im Spannungsfeld der Diskrepanz zwischen Qualität der Arbeit
in der Praxis und den fachlichen Anforderungen durch den Staat/ Von Eveline
Wippermann
Wie allgemein bekannt ist, hat der Gesetzgeber auch mit Blick auf die
Übernahme immer neuer Aufgabenfelder durch das Sicherheits- und
Bewachungsgewerbe eine Menge getan, um die Qualifikationen des dort
eingesetzten Personals den gewachsenen Anforderungen der Praxis in
weitgehender Übereinstimmung mit dem Gewerbe anzupassen. (...)
Zur Verdeutlichung möchte ich an dieser Stelle lediglich noch anmerken, dass
jahrelang über neue Aufgabenfelder für das Sicherheits- und
Bewachungsgewerbe unter anderem in Form eines Aufgaben- und Befugnisgesetzes
sowie über die damit verbundenen höheren Qualifikations-Merkmale für das
Personal diskutiert worden ist. (...)
Für das Sicherheits- und Bewachungsgewerbe insoweit befriedigend, als mit
der Aufgabenvermehrung die Bedeutung der Branche als ein beachtenswerter
Wirtschaftsfaktor nicht nur gefestigt, sondern weiter ausgebaut werden
konnte. Aus dem Grund ist folgerichtig, dass der BDWS sich in die
Gemeinschaft der übrigen bedeutenden und anerkannten Wirtschaftsverbände als
gleichrangiger Partner einreihen kann und er bei den relevanten staatlichen
Instituonen als geschätzter Gesprächspartner gehör findet. Auffallend, ja
für mich geradezu verwunderlich in diesem Zusammenhang ist, dass bei allen
staatlichen Fördermaßnahmen für das Sicherheitsgewerbe das Detektivgewerbe
überhaupt keine Rolle gespielt zu haben scheint. (...)
Dabei ist das Wirken der Detektive nicht als Konkurrenz zum
Sicherheitsgewerbe, sondern als zwingend notwendige Ergänzung und Abrundung
zur Befriedigung der Sicherheitsbedürfnisse in unserem Lande anzusehen.
(...)
Es gibt somit nachgewiesener Maßen so gut wie keinen Bereich der Wirtschaft
bzw. keinen Lebensbereich des Bürgers mehr, in denen Detektive nicht tätig
sind. (...)
Vor diesem Hintergrund erscheint die Frage schon berechtigt, warum es von
staatlichen und sonstigen öffentlichen Stellen immer noch keine Anzeichen
dafür gibt, den Zugang zur Detektivtätigkeit an irgendwelche gesetzlich
vorgegebene Qualifikationsmerkmale zu knüpfen. Dies, obwohl die Qualität und
die Schwierigkeitsgrade der Arbeit von Detektiven zumindest gleich, wenn
nicht sogar wesentlich höher anzusetzen sind, als die Arbeit des
Sicherheitsgewerbes. (...)
Es gibt, wie sicher bereits deutlich geworden ist, im Unterschied zur recht
stiefmütterlichen Behandlung des Detektivgewerbes, einen beachtlichen
Gleichklang zwischen Staat und Sicherheits- und Bewachungsgewerbe
hinsichtlich der Qualifizierung des dortigen Personals. (...)
Ein weiteres Phänomen, auf das ich als nächstes eingehen muss, ist das der
Zusammenarbeit zwischen Sicherheits- und Bewachungsgewerbe und der Polizei
im Vergleich zu der mit dem Detektivgewerbe. Während die Zusammenarbeit
zwischen dem Sicherheitsgewerbe und der Polizei in der jüngsten
Vergangenheit stets enger und vielfältiger geworden ist und sogar
entsprechende Kooperationsverträge zwischen polizeilichen Dienststellen in
den verschiedensten regionalen Bereichen mit Landesgruppen des BDWS
abgeschlossen worden sind, hat sich in der Zusammenarbeit zwischen
Detektiven und der Polizei im gleichen Zeitraum wenig, um nicht zu sagen, so
gut wie nichts bewegt.
Zu berücksichtigen ist allerdings die Tatsache, dass die Tätigkeiten des
Sicherheitsgewerbes und die der Detekteien recht unterschiedlich sind. Das
Sicherheitsgewerbe führt Bewachungen durch und die Detektive ermitteln
Sachverhalte. Das heißt, um es unmissverständlich auszudrücken: Es gibt im
Gegensatz zum Sicherheits- und Bewachungsgewerbe keine offizielle
Zusammenarbeit zwischen Polizei oder anderen behördlichen Institutionen und
Detektiven, obwohl diese in manchen Fällen sehr wünschenswert und fruchtbar
sein könnte.
Die derzeitige Zusammenarbeit zwischen Detektiven und Polizei vollzieht sich
in der Regel in Form einer „Einbahnstrasse“, wobei die Informationen von den
Detektiven zur Polizei laufen. Der umgekehrte Weg ist die Ausnahme.
Dies liegt in den meisten Fällen nicht an den einzelnen Polizeibeamten vor
Ort, sondern ist mehr im System selbst begründet. Die Polizei stützt sich
bei ihrer Zurückhaltung in erster Linie auf datenschutzrechtliche sowie auf
ermittlungs- bzw. polizeitaktische Gründe.
Ein Grund für den „Einbahnverkehr“ mag aber auch sein, dass Detektive in
vielen
Fällen aufgrund ihrer Arbeits- bzw. Vorgehensweise sowie ihrer zum Teil
besseren technischen. Ausstattung schneller über Ermittlungsergebnisse als
die Polizeiverfügen. (...)
Die Detektive betreiben in der Regel Sachaufklärung in Fällen, in denen die
Polizei nicht oder noch nicht tätig ist. Es kommt aber durchaus auch vor,
dass parallel gearbeitet wird und man sich dann im Interesse des gemeinsamen
Zieles zusammenfindet.
Ein wesentliches Merkmal der Unterschiedlichkeit von Polizei und Detektiv
ist das, dass die Polizei alles darf, das vom Gesetz und der
Dienstvorschrift her erlaubt ist, während Detektive alles dürfen, das vom
Gesetz her nicht verboten ist. (...)
Wesentlich unkomplizierter gestaltet sich dagegen aus meiner Sicht die
Zusammenarbeit mit den Zollbehörden, offensichtlich weil hier in aller Regel
von vornherein Interessenidentität besteht.
Dies trifft insbesondere für die Erarbeitung und spätere gemeinsame
Bearbeitung von Grenzbeschlagnahmeanträgen im Hinblick auf die Erkennung von
Fälschungen und Verfälschungen im Zusammenhang mit Produkt- und
Markenpiraterie, einem Hauptbetätigungsfeld meiner Detektei, zu. Außerdem
werden die Zollbeamten von mir regelmäßig im Rahmen des gewerblichen
Rechtsschutzes geschult, um diese in die Lage zu versetzen, Fälschungen bzw.
Verfälschungen der Produkte des Markeninhabers der durch uns vertreten wird,
erkennen zu können.
So hat sich im Laufe der Jahre zwischen meiner Wirtschaftsdetektei und den
Behörden eine sehr gute und fruchtbare Zusammenarbeit entwickelt, die sich
sicher nicht nur mit meiner Detektei, sondern auch mit anderen entsprechend
tätigen Detektivunternehmen positiv fortsetzen und weiter ausbauen ließe.
Im Kontext des Problems der Zusammenarbeit mit bzw. der Unterstützung von
staatlichen Stellen für das Detektivgewerbe, komme ich nicht umhin
festzustellen, dass wir uns als Detektivverband zuweilen mit aller Kraft dem
Versuch erwehren müssen, damit der Staat nicht Verordnungen erlässt, die an
die Substanz, ja sogar an die Existenz des Detektivgewerbes gehen.
Als ein ganz aktuelles Beispiel der letzten Zeit möchte ich die Novelle zum
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) nennen, die am 23. Mai 2001 in Kraft getreten
ist. Im Vorfeld der Gesetzeserarbeitung war zunächst geplant, das
Detektivgewerbe per Gesetz zu verpflichten, nicht nur die Zielperson,
sondern auch alle sonstigen Personen im Umfeld der Zielperson darüber zu
informieren, dass eine Detektei und zu welchem Zwecke Recherchen anstellt.
Es kann doch nicht im Interesse eines Rechtsstaates liegen, dass durch die
Novellierung des BDSG Täter in Zukunft besser gestellt werden, als der
Bürger oder auch die Wirtschaft; d.h. Datenschutz darf nicht zum Täterschutz
werden.
Dank der tatkräftigen Unterstützung, insbesondere durch Herrn Professor
Andreas Peilert, ist es dem BDD gelungen, den Unterrichtungszwang im Umfeld
der Zielperson aus dem Gesetz zu eliminieren.
Geblieben ist noch in § 4 Abs. 3 BDSG die Verpflichtung, die Zielperson
darüber zu unterrichten, dass über sie recherchiert wird, bzw. recherchiert
werden soll.
(...)
Dass wir Detektive dennoch effektiv unsere Arbeit weiterhin verrichten
können, wird uns durch die speziellen Vorschriften über die
Benachrichtigungspflicht beispielsweise des § 33 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 3 und 7
b BDSG ermöglicht. Dieser geht dem § 4 Abs. 3 BDGS bei entsprechender
rechtlicher Güterabwägung vor.
Sie können sich vorstellen, dass wir bei dieser Sachlage nicht nur als
Verband, sondern auch als Detektivgewerbe insgesamt, alles daransetzen
werden, damit diese Regelung in der zum Ende dieses/Anfang nächsten Jahres
geplanten 2. Stufe der Novellierung des BDSG den Notwendigkeiten einer
effektiven Detektivtätigkeit angepasst wird und wir bei unserer Arbeit nicht
den Umweg über den § 33 BDSG nutzen müssen. (...)
Zusammenfassend und abschließend möchte ich feststellen, dass ich in
komprimierter Form versucht habe, Ihnen das Spektrum detektivischer
Tätigkeit für das Gemeinwohl und als Beitrag für die Sicherheit in Staat,
Wirtschaft und Gesellschaft darzulegen. Ich hoffe sehr, dass mir dies
hinreichend gelungen ist.
Dabei konnte ich verständlicher Weise nicht umhin, auch Probleme und
Sachverhalte anzusprechen, die der optimalen Entfaltung der
Leistungsfähigkeit des Detektivgewerbes für die Sicherheit unseres Staates
noch entgegenstehen.
Ich bin mir aber sicher, dass dieser Zustand in relativ kurzer Zeit geändert
werden könnte, wenn, um es etwas leger zu sagen, in der Sache aber sehr
ernst gemeint ist, der bisherige „Liebesentzug“ der staatlichen Stellen für
das Detektivgewerbe durch eine angemessene „Zuneigung“ ersetzt und die
Leistungen des Detektivgewerbes für Staat und Gesellschaft die ihr
gebührende Anerkennung
finden würden. (...)
(Vollständiger Artikel im Internet unter:
http://www.bdd.de/Download/L23Wippermann.pdf)
6.)
Hintergrund-Informationen zu GATS - General Agreement on Trade in Services
(...) Unklare Abgrenzung zu öffentlichen Diensten:
Dienstleistungen, die "in Ausübung hoheitlicher Gewalt erbracht" werden sind
laut GATS, Art.1, Abs. 3 (b) von der Liberalisierung ausgenommen. Da nicht
näher spezifiziert wird, welche Dienstleistungen unter "hoheitlich" fallen,
bleibt unklar, ob öffentliche Dienste, die der Befriedigung grundlegender
gesellschaftlicher Bedürfnisse dienen, durch handelsbezogene Maßnahmen
geschützt werden dürfen. Dies wäre nur erlaubt (GATS Art. 1, Abs. 3 (c)),
wenn solche Dienste "weder zu kommerziellen Zwecken noch im Wettbewerb mit
einem oder mehreren Dienstleistungserbringern erbracht werden". Alle
Bereiche, die teilprivatisiert sind, in denen Privatisierung angestrebt wird
oder in denen quasistaatliche oder private Anbieter öffentliche Aufgaben
(z.B. im Wege bestimmter Gemeinwohlverpflichtungen ) wahrnehmen, könnten
außerhalb der Hoheitsklausel fallen. Es wird von der zukünftigen
Interpretation abhängen, was als hoheitliche Aufgabe unter dem GATS gelten
soll.
A. Die allgemeinen Verpflichtungen
Das GATS unterscheidet zwischen allgemeinen Verpflichtungen, die für alle
Dienstleistungssektoren gelten sollen und den spezifischen Verpflichtungen,
die nur insoweit gelten, wie die Mitglieder konkrete Verpflichtungen
eingegangen sind.
Die spezifischen Verpflichtungen sind als eigene Länderlisten Teil des GATS.
Das Liberalisierungskonzept des GATS erlaubt es den Mitgliedern im Prinzip,
nur in den Sektoren ihren Markt zu öffnen, in denen sie es für opportun
halten.
Meistbegünstigung (Art. II)
Das Meistbegünstigungsprinzip verlangt, dass Handelsvergünstigungen, die
einem Land gewährt werden, automatisch auch allen anderen WTO-Mitgliedern
zugestanden werden müssen. Allerdings gibt es im GATS einige allgemeine
Meistbegünstigungsausnahmen, so für regionale Integrationsabkommen. Diese
Ausnahme ist z.B. für die EU von Bedeutung, da sie verhindert, dass
Handelsvorteile des Binnenmarkts umstandslos auch Drittstaaten gewährt
werden müssen. Weitere allgemeine Meistbegünstigungsausnahmen gibt es bei
der gegenseitigen Anerkennung z.B. von Qualifikationen, bei der öffentlichen
Auftragsvergabe sowie bei weiteren generellen Ausnahmen, z.B. beim Schutz
der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
Alle Ausnahmen werden allerdings spätestens 5 Jahre nach Inkrafttreten des
GATS auf ihre Notwendigkeit überprüft, da solche Ausnahmen einen Zeitraum
von 10 Jahren nicht überschreiten sollen ("necessity tests"). Ausnahmen
werden deshalb im Rahmen späterer Handelsliberalisierungsrunden wieder
Gegenstand von Verhandlungen. In der aktuellen Handeslrunde wird daher auch
über die Fortführung der Meistbegünstigungsausnahmen verhandelt. (...)
(Vollständiger Artikel im Internet unter:
http://www.univie.ac.at/iffoesyst/netzwerk/
veranstaltungen/gats-hintergrund-informationen.htm)
http://de.indymedia.org/2004/09/94578.shtml
http://lists.indymedia.org/pipermail/imc-germany/2004-September/0914-im.html
http://www.trend.infopartisan.net/trd0904/t100904.html
http://x-berg.de/article.pl?sid=04/08/21/1438200&mode=thread
http://www.nadeshda.org/foren/cl.politik.repression/p457s457a20.html ----------------------------------------------------
1.)
a.)
Die "kleinen Brüder" schauen nie weg: Kamera-Überwachung in Cuxhaven
Videobeobachtung im öffentlichen Raum durch Private
sg. - "Big Brother is watching you" - das Schlagwort von der totalen
Überwachung aus Orwells "1984" passt nicht auf Cuxhaven. Statt des einen
großen Bruders sind es eher viele "kleine Brüder", deren Kameras auf den
öffentlichen Raum im Stadtgebiet blicken.
Schilder mit der Aufschrift "Dieser Bereich wird videoüberwacht" hängen zum
Beispiel an vielen Containersammelplätzen des Abfallverwertungszentrums
(AVZ), um Müllsünder abschrecken. Mit dem Hinweis auf Kameraüberwachung will
auch der Verkehrsverein Duhnen das Figurenensemble auf dem Duhner
Kreisverkehr vor Vandalen schützen. Im "Stadion am Meer" hatten jüngst
mehrere Kameras die feiernden Sportler und weitere Gäste im Auge - im
Auftrag der Nordseeheilbad Cuxhaven GmbH.
Die Brisanz dieser Kameras im Vergleich zu den zahlreichen
Überwachungsanlagen in Geschäften oder Tankstellen liegt darin, dass sie in
Bereiche blicken, die im Prinzip allen gehören. Und da anstelle der Polizei
Private den öffentlichen Raum überwachen, stellt sich die Frage nach dem
Datenschutz. Was mit den Aufnahmen der Kamera passiert, treibt auch
Befürwortern der Kamera-Überwachung zur Verbrechensabwehr die Sorgenfalten
ins Gesicht: "Wer kontrolliert die Überwacher?", fragt Bernd Michaels vom
kommunalen Präventionsrat und weiter: "Man weiß nicht, wo die Daten landen
und wie sie benutzt werden." Für ihn ist die Kameraüberwachung im
öffentlichen Raum ein "zweischneidiges
Schwert": Einerseits könnten Kameras beim Bürger ein subjektives
Sicherheitsgefühl schaffen und Brennpunkte unter Kontrolle halten,
andererseits wolle man nicht "an allen Ecken und Enden überwacht werden", so
Michaels.
Auch ein professioneller Überwacher wie Claus Nöckel von der Detektei Nöckel
beobachtet den Umgang mit Bildern von privaten Überwachungskameras im
öffentlichen Raum mit Skepsis. "Es ist haarsträubend, wie leichtfertig mit
Daten umgegangen wird", sagt der Detektiv, der im Auftrag seiner Kunden
beispielsweise die Kameras beim Stadion am Meer aufgestellt hat. So würden
mancherorts Videokopien von den Bildern der Überwachungskameras gezogen und
mit nach Hause genommen oder es gebe Voyeurismus. Zu häufig fehlten
beispielsweise die Schilder, die nach dem Bundesdatenschutzgesetz auf eine
Videoüberwachung hinweisen müssen und wer diese durchführt, so Nöckel.
(Cuxhavener Nachrichten, 27.09.04,
http://www.cn-online.de/archiv_artikel.cfm?Artikel=7112) (Den vollständigen Text mit allen Hintergrundinformationen lesen Sie in der
aktuellen Print-Ausgabe der Cuxhavener Nachrichten vom 27.09.04.)
b.)
Kameraüberwachung ist in Köln längst Alltag
Die Videoüberwachung des Außengeländes vor dem Viva-Gelände in Mülheim hat
möglicherweise Bilder des Bombenlegers von der Keupstraße geliefert. Der
Fernsehsender ist mit dieser Schutzvorrichtung alles andere als ein
Einzelfall.
Von STEFAN VOLBERG
Beim Hearing zur Einrichtung einer Videoüberwachung zentraler Orte in der
Kölner Innenstadt hatte Rainer Wendt, Landesvorsitzender NRW der Deutschen
Polizeigewerkschaft, bereits darauf hingewiesen, dass die Videotechnik
längst an zahlreichen Stellen in der Stadt eingesetzt wird: in Kaufhäusern,
an Tankstellen, in Parkhäusern, bei den KVB und der Bahn, bei
Versicherungen, vor Sicherheitsbehörden, im Gericht, an jüdischen
Einrichtungen und am Flughafen, bei Staatsanwaltschaften, Banken,
Fernsehsendern, auf privatem Gelände - die Liste ist noch viel länger.
Keiner weiß, wie viele Kameras in Köln installiert sind.
Die Tatsache, dass so viele Einrichtungen Videokameras benutzten, zeige,
dass sie einen wirksamen Effekt hätten: „Die Leute sind doch nicht alle
blöd.“ Wendt betont zudem eine durch Umfragen belegte „große Akzeptanz in
der Bevölkerung“; er spricht denn auch lieber von „Videoschutz“:
„Überwachung ist weder Aufgabe noch Wille der Polizei.“
Überwachung muss angezeigt werden
Bei dem Hearing hatte ein Mitglied der Seniorenvertretung bekräftigt: „Wir
wollen die Videoüberwachung und fühlen uns in unseren Persönlichkeitsrechten
überhaupt nicht beeinträchtigt.“
„Rechtsgrundlage ist der Paragraph 6 des Bundesdatenschutzgesetzes“,
erläutert Wendt. Vorgeschrieben sei ein Schild auf allen Zugangswegen
„Dieser Bereich wird videoüberwacht“. Strittig ist, welchen
Schwenkungsbereich die Kameras haben dürfen. Landesdatenschutzbeauftragte
Bettina Sokol sieht das sehr eng und hat unter anderem einen großen
Versicherungskonzern zurückgepfiffen, der auch den ganzen Straßenzug vor
seinen Gebäuden aufgenommen hatte. Die Überwachung von Gehweg und
Straßenrand wie jetzt vor dem Viva-Gebäude ist nach Wendts Überzeugung vom
Gesetz und den Verwaltungsvorschriften jedoch gedeckt. Im englischen und im
amerikanischen Fernsehen werden auch private Videobilder gezeigt. „Die
einzige Einrichtung in Deutschland, bei der man sicher sein kann, dass
solche Bilder nicht an private Sender abgegeben werden, ist die Polizei“,
glaubt Rainer Wendt. (Kölnische Rundschau, 17.06.04)
c.)
Videoüberwachung soll eingeschränkt werden
Ein Vorschlag des städtischen Datenschutzbeauftragten
ekk. Bei der Videoüberwachung in der Stadt Zürich herrscht Wildwuchs.
Niemand hat mehr den Überblick, wo welche Kameras auf wen gerichtet sind.
Eine Arbeitsgruppe unter der Leitung des städtischen Datenschutzbeauftragten
Thomas Bärlocher hat sich deshalb damit beschäftigt, wie die
Videoüberwachung eingeschränkt werden kann. Ein Vorschlag des
Datenschutzbeauftragten wurde dem städtischen Polizeidepartement im Rahmen
der Vernehmlassung zur neuen allgemeinen Polizeiverordnung eingereicht.
Besonders stossend ist für Bärlocher die zunehmende Zahl an Videokameras,
die von Privaten installiert werden und mit denen der öffentliche Raum
überwacht wird. So sind zum Beispiel Kameras, die von oben auf den Eingang
eines Lokals gerichtet sind, deren Objektiv aber auch das Trottoir davor
überwacht, «im Prinzip nicht erlaubt», wie ein Sprecher des eidgenössischen
Datenschutzbeauftragten bestätigte. Das Problem sei aber die
Durchsetzbarkeit (NZZ 22. 5. 04). Der Vorstoss des städtischen
Datenschutzbeauftragten verlangt nun, dass die Beobachtung und die
Aufzeichnung des Geschehens auf öffentlichem Grund durch Private
grundsätzlich verboten wird. Das Verbot soll in der allgemeinen
Polizeiverordnung verankert werden. Zudem soll festgehalten werden, dass
Kameras von Privaten, die auch öffentlichen Grund erfassen, zu entfernen
sind. Mit Kamera-Attrappen soll gleich verfahren werden. Der
Datenschutzbeauftragte schlägt weiter vor, dass der Stadtrat
Ausnahmebewilligungen erteilen kann, etwa bei Bancomaten, wo der Einsatz von
Überwachungskameras aus Sicherheitsgründen gerechtfertigt sei.
Ein Sprecher des Polizeidepartementes bestätigte den Eingang des Vorstosses
und erklärte, im momentan laufenden Vernehmlassungsverfahren werde zum
Beispiel geprüft, ob die Polizeiverordnung der richtige Ort für eine solche
Bestimmung sei. Der Stadtrat werde den Entwurf für eine revidierte
Polizeiverordnung voraussichtlich noch vor Ende Jahr verabschieden, sagte
er. Das letzte Wort werde der Gemeinderat haben. (Neue Zürcher Zeitung,
06.10.04)
d.)
Urteil: Keine Videoüberwachung am Arbeitsplatz
Das wachende Auge: Videoüberwachung ohne konkreten Verdacht sind auf dem
Arbeitsplatz verboten
"Big Brother" ist out: Laut Bundesarbeitsgericht in Erfurt ist eine
permamente Überwachung am Arbeitsplatz per Video ohne konkreten Verdacht
unzulässig.
Erfurt (AP) Eine dauerhafte Videoüberwachung von Arbeitnehmern ohne
konkreten Verdacht ist unverhältnismäßig. Dies geht aus einer am Dienstag
veröffentlichten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (AZ 1 ABR 21/03) in
Erfurt hervor. In dem Fall ging es um die Videoüberwachung in einem
Briefverteilzentrum der Deutschen Post AG, gegen die sich der Betriebsrat zu
Wehr gesetzt hatte.
Verlust von Briefsendung kein Grund
Da es in dem Briefzentrum immer wieder zum Verlust von Briefsendungen
gekommen war, wollte die Post eine Videoüberwachung einführen, die ohne
konkreten Verdacht wöchentlich bis zu 50 Stunden eingesetzt werden sollte.
Ob die Anlage in Betrieb ist, hätten die Arbeitnehmer nicht erkennen können.
Zwar habe die Post die Pflicht, für die Sicherheit des Briefverkehrs und des
grundrechtlich geschützten Postgeheimnisses zu sorgen, urteilten die Richter
des Ersten Senats. Die geplante Videoüberwachung greife jedoch in die
Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer ein. Da keine der beiden
Rechtspositionen absoluter Vorrang gebühre, müsse im Einzelfall abgewogen
werden, hieß es. Die dauerhafte, verdachtsunabhängige Videoüberwachung sei
unter den gegebenen Umständen jedoch unverhältnismäßig. (Der Stern,
30.07.04,
http://www.stern.de/campus-karriere/arbeit/index.html?id=526154&nv=hp_rt) 2.
a.)
"Privatknast" gefährdet Sicherheit
Nach Informationen der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN plant
Justizminister Wagner (CDU) eine weit stärkere Privatisierung der neuen
Justizvollzugsanstalt Hünfeld, als bisher bekannt ist. "Nach unseren
Informationen sollen in der Anstalt, die Ende 2005 in Betrieb gehen soll,
private Vollzugshelfer auch bei Sicherheitskontrollen und Vorführungen
eingesetzt werden und sogar für einen Umschluss der Gefangenen z.B. während
der Mittagspause zuständig sein", erklärt der
rechtspolitische Sprecher der GRÜNEN, Andreas Jürgens.
"Damit sollen Privatpersonen erstmals in einem Bereich eingesetzt werden,
der zum Kernbereich hoheitlichen Handelns gehört", kritisiert Jürgens. Er
befürchtet erhebliche Sicherheitsrisiken durch die Öffnung der Anstalten für
private Dienste. "Nur die Beamten dürfen in einer Krisensituation notfalls
auch einfache körperliche Gewalt anwenden. Wenn der Vollzugsdienst zugunsten
privater Helfer ausgedünnt wird, geht das zu Lasten der Sicherheit."
Außerdem seien schlecht bezahlte und jederzeit kündbare Privatkräfte auch
anfälliger für Korruption als die gut ausgebildeten Vollzugsbeamten. Ein
Gutachten einer Arbeitsgruppe des Justizministeriums hatte festgestellt,
dass nur etwa 40 Prozent des Personals Privatkräfte sein dürfen. Dazu gehöre
etwa die Wäscherei, aber keinesfalls Tätigkeiten, die den Kernbereich
hoheitlichen Handelns betreffen.
"Der Justizminister musste in der letzten Wahlperiode erst mühsam davon
überzeugt werden, dass der Strafvollzug zum Kernbereich hoheitlichen
Handelns gehört. Jetzt will er sein Steckenpferd 'Privatknast' weiter reiten
und gefährdet dadurch die Sicherheit in den Anstalten." Andreas Jürgens will
durch eine Kleine Anfrage im Landtag Aufklärung über die Pläne des
Justizministeriums erhalten. (Pressemitteilung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN im Hessischen Landtag, 20.09.04)
b.)
Vier Häftlingen gelingt Flucht
Strafgefangene überwältigen zwei Wärter im Hechinger Gefängnis - SPD
kritisiert Justizminister Goll
HECHINGEN. In Baden-Württemberg häufen sich die Gefängnisausbrüche: Nach
Pannen in Mannheim sind am Sonntag aus der kleineren Justizvollzugsanstalt
in Hechingen vier Insassen entkommen. Die Polizei hatte bis gestern Abend
keine Spur von den Geflüchteten. Das Quartett hatte am Sonntagnachmittag
einen Wärter mit einer Schere bedroht und in eine Zelle gesperrt und einen
zweiten Bediensteten überwältigt. Die Aufseher wurden nach Angaben des
Justizministeriums auch mit Fußtritten traktiert. Anschließend flüchteten
die Gefangenen im Auto eines Beamten. Entdeckt worden war ihre Flucht gegen
18.30 Uhr von der Nachtschicht.
Justizminister Ulrich Goll (FDP) kündigte zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen
an. "Wir werden die kleinen Anstalten personell und technisch aufrüsten",
sagte er bei einer Veranstaltung in Karlsruhe. Dazu werde man sich privater
Sicherheitsdienste bedienen. Hechingen hat 30 Plätze, ist aber derzeit mit
43 Häftlingen belegt. Die oppositionelle SPD hatte dem Minister vorgeworfen,
die Sicherheit in den Gefängnissen zu vernachlässigen.
Den vier Männern aus dem Raum Reutlingen/Stuttgart war die Flucht nach
Ministeriumsangaben durch einen Verstoß gegen die Sicherheitsvorschriften
ermöglicht worden. Der Nachtverschluss, der ein Öffnen der Tore von innen
verhindert, sei nicht eingeschaltet gewesen, hatte das Ministerium
mitgeteilt.
Das Quartett waren am Sonntagnachmittag ausgebrochen. Zwei der Flüchtigen
waren in der Anstalt als Reinigungskräfte beschäftigt. Drei der vier Männer
saßen wegen Drogendelikten ein, der vierte nach drei Banküberfällen wegen
schweren Raubes.
Erfolglos war bisher auch die Suche nach dem Serienausbrecher, der am 21.
August zum dritten Mal aus der Mannheimer Justizvollzugsanstalt mit 800
Insassen entkommen war. Mit Hilfe seines Essbestecks hatte der 32-Jährige
den Mörtel aus der Mauer seiner Einzelzelle kratzen und dann einen
Steinquader herausstemmen können. Die Mauer überwand er mit einer Leiter,
die er sich unter Verwendung einer Metallsäge aus seinem Bettgestell
gebastelt hatte. Spurlos verschwunden ist auch ein anderer Mannheimer
Gefangener. Er hatte Anfang Oktober bei einem begleiteten Ausgang seine zwei
Bewacher abgeschüttelt und sich davongemacht. lsw (Pforzheimer Zeitung
12.10.04)
Weitere aktuelle Informationen zum Thema Gefängnisprivatisierungen im
Internet unter:
Knast-Kommerz (Artikel)
http://www.jungewelt.de/beilage/art/611
http://www.jungewelt.de/beilage/art/611&print=1 Büren-Gruppe Paderborn
http://www.aha-bueren.de/aktuell.htm Privatisierung im Vollzug
http://www.verdi.de/0x0ac80f2b_0x005ec714 Amerikanische Verhältnisse: Der US-Bundesstaat Kalifornien gibt für die –
privaten – Gefängnisse mehr Geld aus als für die – öffentliche – Bildung.
3.)
a.)
Gute Geschäfte für Security-Branche
Auf der Internationalen Fachmesse "Security" (5. bis 8.10) in Essen treffen
sich Sicherheits-Experten aus mehr als 50 Nationen. Die Branche boomt dank
unsicherer Zeiten. Besonders gefragt sind biometrische Prüfverfahren.
Das Geschäft mit dem Schutz des Eigentums kennt in Deutschland keine
Konjunkturdelle. So legte die Sicherheitsbranche im vergangenen Jahr mit
einem Gesamtumsatz von 9,5 Milliarden Euro um über drei Prozent zu. Das
größte Stück dieses Kuchens entfiel dabei mit rund vier Milliarden Euro auf
die Sparte "Bewachung und Dienstleistung", die damit sogar eine reale
Zuwachsrate beim Umsatz von satten acht Prozent erzielte. Mit rund 3.000
Unternehmen in diesem Bereich gilt der Markt jedoch mittlerweile als
gesättigt.
Und da Sondereffekte wie sie die privaten Sicherheitsdienstler etwa mit der
Einführung des Euro verbuchen konnten, nicht mehr anstehen, gehen
Branchenkenner mittelfristig von einem Abbau der derzeit 170.000
Beschäftigten im Bewachungsgewerbe aus. Einen weiterhin ungebremsten
Aufschwung verzeichnet dagegen der Bereich "Elektronische
Sicherheitstechnik". Hersteller von Brandmeldern beispielsweise brachten es
auf eine Wachstumssteigerung von respektablen 15 Prozent vor allem Dank der
Nachfrage von privaten Hausbesitzern, auf deren Konto mindestens die Hälfte
des Umsatzes von 850 Millionen Euro geht.
Biometrie ist angesagt
Unter dem Bilanzstrich schlagen bei den Produzenten der diversen
Gefahrenmeldeanlagen über 2,1 Milliarden Euro zu Buch, wobei insbesondere
die Nachfrage nach biometrischen Kontrollanlagen ständig wächst. Überall
dort nämlich, wo nachgewiesen werden soll, ob eine Person tatsächlich
diejenige ist, die sie vorgibt zu sein, werden biometrische Prüfmethoden
eingesetzt. Von Flughäfen über Unternehmen bis hin zu Türschlossanlagen bei
Behörden oder
Privathaushalten. In manchen deutschen Betrieben genügt es inzwischen, dem
elektronischen Pförtner die Faust zu zeigen, um sich als Mitarbeiter
auszuweisen.
Schließlich steht fest, dass kein Gefäßmuster der Venen auf dem Handrücken
eines Menschen einem anderen gleicht und darum ebenso wie ein Fingerabdruck,
die Iris im Auge oder ein Gesicht als biometrisches Merkmal für
Zutrittskontrollen oder Zeiterfassungen genutzt werden kann. Die Hersteller
solcher Kontrollgeräte reiben sich schon heute erwartungsfroh die Hände,
rechnen sie doch mit einträglichen Geschäften.
"Augenabdruck" im Modellversuch
Am Frankfurter Flughafen läuft bereits ein freiwilliger Modellversuch per
Augen-Iris-Abgleich ausgesprochen erfolgreich, von dessen Ausgang sich
Bundesinnenminister Schily eine Akzeptanz zur Einführung des "Augenabdrucks"
als persönliches Erkennungsmerkmal bei den Bundesbürgern erhofft. Setzt die
Europäische Kommission ihre Ankündigung um, EU-weit ab 2005 neue Pässe mit
der Wiedergabe biometrischer Daten einzuführen, dann steht die Branche vor
Abschlüssen in mindestens zweistelliger Millionen-Größenordnung.
In der Substanz profitiert die Sicherheitsbranche aber nach wie vor von der
Erkenntnis: Das Böse ist immer und überall. Schließlich stieg die Zahl der
von der polizeilichen Kriminalstatistik erfassten Daten vom Pkw-Diebstahl
bis zum Einbruch in der Bundesrepublik auf über 6,5 Millionen Straftaten.
Und darum rüsten gerade Privathaushalte ihr Eigentum auf konventionelle
Weise, also mit Sicherheitsschlössern und Fensterverriegelungen, nach.
Immerhin weist die Polizeistatistik für das vergangene Jahr über 123.000
Wohnungseinbrüche mit einem Gesamtschaden von 622 Millionen Euro aus. Am
sichersten lebt es sich übrigens - jedenfalls laut Statistik - in
Baden-Württemberg. Dort kommen auf 100.000 Einwohner aus dem Spektrum der
Gesamtkriminalität "nur" 5.456 Fälle. In Berlin und Hamburg dagegen muss die
Kripo pro Jahr rund 16.000 Fälle bearbeiten.
(dw-world, 08.10.04)
b.)
Geschäft mit der Sicherheit boomt
Wachschützer in Supermärkten, Wohnvierteln, Diskotheken und S-Bahn - Zahl
der Security-Firmen hat sich verdoppelt
Von Sarah Bäumchen und Nicole Dolif
Breitschultrig, gestählter Körper - an Franco M. kommt so leicht niemand
vorbei. Der 41jährige arbeitet als Sicherheitsmann für die Supermarktkette
Kaiser's. "Vor allem in sozialen Brennpunkt-Regionen setzen wir verstärkt
auf Manpower vor Ort", erklärt Tobias Tuchlenski, Regionalmanager bei
Kaiser's. Ein Konzept, das nicht nur Kaiser's verfolgt. Immer mehr
Unternehmen und Privatleute setzen auf Sicherheit. Die Branche boomt.
Mittlerweile gibt es mehr als 3000 private Sicherheitsdienste in Deutschland
- doppelt so viele wie noch vor zehn Jahren.
Allein in Berlin bieten rund 250 Sicherheitsfirmen ihre Dienste an. "Viel
mehr als noch vor einigen Jahren", sagt Christina Müller-York von der
Industrie- und Handelskammer. Kaum ein Unternehmen, das noch ohne Wachschutz
auskommt. In der Diskothek Kontrast in Dahlwitz-Hoppegarten sind Sonnabend
nacht immer vier Security-Männer im Einsatz. Sie gehen dazwischen, wenn es
Streit gibt. "Allein die Anwesenheit der Jungs bringt etwas", sagt
Disco-Mitarbeiter Lars Fibranz. "Bei uns ist noch nie etwas Schlimmes
passiert." Abschrecken statt eingreifen heißt das Motto. "Seit ein privater
Sicherheitsdienst in unserer Wohnanlage im Märkischen Viertel vor Ort ist,
hat sich das Sicherheitsgefühl der Mieter sehr verbessert", sagt
Gesobau-Sprecherin Beatrice Kindler. Ähnliche Erfahrungen schildert auch
Ingo Priegnitz von der S-Bahn. "Wir beschäftigen zwei Sicherheitsdienste.
Die Mitarbeiter vermitteln Sicherheit in den Zügen, auf den Bahnhöfen und
Gleisanlagen", sagt er. Der Erfolg ist groß. In der jüngsten Umfrage der
S-Bahn gaben 99 Prozent der Fahrgäste an, sich tagsüber sicher zu fühlen,
nachts waren es immerhin auch 72 Prozent. Auch bei Kaiser's kann man mit den
Security-Männern zufrieden sein. Denn seit vor der Filiale am Kottbusser Tor
ein Wachmann steht, "ist die Zahl der Feststellungen monatlich von rund 300
auf 30 gesunken", so der Geschäftsführer von Security Service Berlin. Auch
Volker Meißner, Manager des Einkaufszentrums "Der Clou" am
Kurt-Schumacher-Damm, hat einen Sicherheitsdienst damit beauftragt, die
Hausordnung durchzusetzen.
Einer der Security-Männer heißt Michael Gilardoni. Der 43jährige sieht aus,
als könne er im Notfall auch mal zuschlagen. "Das ist aber noch nie
passiert", sagt er. "Ich vertraue auf mein verbales Geschick, damit komme
ich weiter." (Berliner Morgenpost, 14.10.04)
Anmerkung von SAFERCITY.DE: Der Umsatz für Wach- und
Sicherheitsdienstleistungen in der Bundesrepublik wird voraussichtlich
dieses Jahr erstmals 4 Mrd. Euro übersteigen. Der niedrigste dokumentierte
Stundenlohn beträgt derzeit 3,58 Euro brutto!
4.)
Das Milliarden-Geschäft der privaten Krieger
Moderne Söldner: Von der Logistik bis zum Kampfeinsatz: Immer mehr
Zivilisten machen den Job von Soldaten. Das Problem: Die Staaten als
Auftraggeber gefährden damit ihr Gewaltmonopol.
Von Frank Ilse
Im Spiegel der typischen Sonnenbrille, wie sie die modernen Söldner tragen:
ein Privatsoldat der einen US-Botschafter bewacht, und der Hubschrauber
einer Privatarmee bei der Sicherung eines Jets.
Hamburg - Sie sehen aus wie Studenten im Trekking-Urlaub. Derbe Stiefel,
Khaki-Westen und Jeans. Durchtrainiert sind sie, und ein Markenzeichen
kennzeichnet ihren Auftritt: die enganliegende, dunkle Sonnenbrille. Und:
Diese Frauen und Männer sind schwer bewaffnet mit Sturmgewehren und
Pistolen. Sie leisten Wachdienst in Bagdad und Kabul, versorgen die Armeen
mit Sprit und Verpflegung und erledigen heikle Spezialaufträge. Sie sind die
Söldner der Moderne. Ihre Bosse leiten sogenannte "Private Military
Companies" (PMC). Die "Hunde des Krieges" tragen heute auch Nadelstreifen.
Sie gehören einem geheimnisvollen Gewerbe an. Fragt man die Wachleute im
Irak oder Afghanistan, für wen sie arbeiten, ist die übliche Antwort: "Das
kann ich nicht sagen," oder "Kein Kommentar". Sie arbeiten in einer echten
Boombranche.
Nach Schätzungen von Fachleuten wie dem amerikanischen Militärexperten Peter
W. Singer verdienen private Militärunternehmen weltweit mittlerweile rund
100 Milliarden US-Dollar im Jahr. Tendenz steigend.
Im Irak stellen die PMC inzwischen nach den Amerikanern das zweitgrößte
Kontingent in der "Koalition der Willigen". Etwa 20 000 zivile Mitarbeiter
von rund 90 Firmen tun das, was früher Soldaten gemacht haben. Sie warten
die Fuhrparks, bewachen Gebäude - auch aus der Luft -, sichern Konvoys. Von
jedem Dollar, den das US-Verteidigungsministerium für den Irak-Krieg
ausgibt, wandern bereits 30 Cent in die Taschen dieser Firmen.
Sie tragen Namen wie "ArmorGroup", "Combat Support Associates", "Blackwater
Security Consulting" oder "Custer Battles". Sie sind vor allem in den USA
und Großbritannien zu Hause und auf alle nur denkbaren militärischen
Dienstleistungen spezialisiert. Von der elektronischen Aufklärung bis hin
zum Kampfeinsatz.
In einem Aufsatz für die Zeitschrift "Humanitarian Affairs Review" hat Peter
Singer kürzlich die Dimension umrissen: "Diese Firmen operieren in mehr als
50 Ländern der Welt. Sie haben geholfen, die Konflikte in Angola, Kroatien
oder Sierra Leone zu gewinnen. Allein von 1994 bis 2000 hat das
US-Verteidigungsministerium mehr als 3000 Verträge mit Unternehmen
geschlossen, die Versorgung und Dienstleistungen im Gesamtumfang von mehr
als 300 Milliarden Dollar bereitstellten." Das kanadische Militär, so
Singer, habe kürzlich sein gesamtes Nachschubsystem der britischen Firma
"Tibbett and Britten" übergeben.
"Combat Support Associates" wartet in Kuwait den gesamten Fuhrpark der
US-Armee
im Irak. Der Vertrag läuft bis September 2009.
Unter den Firmen sind durchaus Konzerne vertreten, die zu den Top 500 der
Welt gehören. Zum Beispiel Halliburton, das nach Singers Informationen
logistische Aufgaben für die US-Armee in 24 Ländern erledigt. Im Falle Irak
ist der Konzern, dem lange Jahre der derzeitige US-Vizepräsident Richard
Cheney vorstand, übel in die Schlagzeilen geraten. Halliburton wurde vom
Pentagon für die Spritversorgung der Truppe engagiert, ohne Gegenangebote
einzuholen. Die Firmenbilanz weist aus, daß der Regierungsauftrag im dritten
Quartal 2003 für eine Gewinnsteigerung von 39 Prozent auf 4,14 Milliarden
Dollar gesorgt hat.
Die Aufträge beschränken sich allerdings keinesfalls auf Versorgung und
Instandsetzung. So ist der Personenschutz ein Geschäftszweig, der richtig
brummt. "Blackwater" heißt der Branchenführer im Irak. Wann immer ein
Zivilist in Bagdad die Straße betritt - ganz gleich, ob Journalist,
Aufbauhelfer, Zivilverwalter oder Mitarbeiter eines Unternehmens -, wird er
von einem sogenannten "Shooter" begleitet. Schwer bewaffnet mit Sturmgewehr
oder Maschinenpistole sorgen diese Männer und Frauen für Abschreckung. Die
Sonnenbrille darf nicht fehlen. Wenn gewünscht, wird per Hubschrauber aus
der Luft gesichert. "Triple Canopy" hat sich auf die Sicherung von
Fahrzeugkolonnen spezialisiert: "Vom diskreten Reisebegleiter bis zur
schwerbewaffneten Konvoy-Eskorte."
Auch den klassischen Desperado kann man anheuern. Männer wie Jonathan Idema,
jenen "Tora-Bora-Jack" und seine Spießgesellen, die als Kopfgeldjäger Jagd
auf Taliban-Führer und Osama bin Laden machten. Bis sie vor einigen Wochen
in Kabul zu langen Haftstrafen verurteilt wurden, weil sie in ihrem
Privatknast in der afghanischen Hauptstadt gefoltert hatten.
In so manchem geheimen Krieg sind die Privaten längst die Kämpfer. So
fliegen sie in Kolumbien im Auftrag der US-Regierung die Flugzeuge, aus
denen im Kampf gegen die Kokain-Mafia Koka-Plantagen mit Pestiziden besprüht
werden. Und sie stellen die Besatzungen der begleitenden Kampfhubschrauber.
Im September 2003 wurde solch ein Flugzeug abgeschossen, der Pilot getötet.
Wie viele andere, über die kaum jemand spricht. Nach Peter Singers
Informationen müßte die Liste der gefallenen Soldaten im Irak eigentlich um
120 Personen ergänzt werden: die toten Söldner.
Was sind das für Menschen, die solch einen Job machen? In der überwiegenden
Mehrheit ehemalige Soldaten, vor allem aus den USA und Großbritannien, aber
auch aus Rußland oder Deutschland. Das Ende des Kalten Krieges hat die
Private Military Companies hervorgebracht. Allein die USA haben ihre
Streitkräfte in den vegangenen 15 Jahren von 2,2 Millionen Soldaten auf 1,4
Millionen abgebaut. Ganz zu schweigen von der Roten Armee oder der
Nationalen Volksarmee der DDR. Vom Kampfschwimmer und Fallschirmjäger über
Piloten und Matrosen bis zum Kfz-Mechaniker ist alles dabei. Ein
unerschöpfliches Reservoir für die privaten Militärunternehmen.
Als weitere Folge der Streitkräftereduzierung brauchen vor allem die USA
zunehmend die Dienste dieser Firmen, weil sie mit ihren eigenen
Streitkräften an die Grenzen der Kapazität stoßen. Also werden Private
angeheuert und gut bezahlt. Doch sind für den einzelnen privaten Kämpfer
dabei keine Reichtümer zu holen. Da ist von Tagespauschalen bis zu 1600
Dollar die Rede. Realistisch dürfte wohl eher die Hälfte sein. Und die gibt
es nur für tatsächliche Einsatztage. Aufs Jahr gerechnet dürfte ein moderner
Söldner auf etwa 70 000 US-Dollar kommen.
Peter Singer sieht die weitere Entwicklung dieser Branche mit Sorge. Der
"Welt" sagte er, niemand könne glücklich sein, wenn Söldner für Verhöre in
Militärgefängnissen angeheuert würden. "Max Weber wäre schockiert über die
Zustände. Er schrieb, die wichtigste Funktion des Staates sei es, das
Monopol über alle Formen der Gewalt zu haben. Der moderne Staat hat alles
mögliche delegiert: Müllabfuhr, Ausbildung und Erziehung, lokale Sicherheit,
Gefängnisaufsicht. Jetzt haben wir die Kernkompetenz aus der Hand gegeben:
das Militär." (Hamburger Abendblatt, 06.10.04)
5.)
46. Fortbildungslehrgang 2003 des Bundesverband Deutscher Detektive (BDD)
e.V.: Detektive im Spannungsfeld der Diskrepanz zwischen Qualität der Arbeit
in der Praxis und den fachlichen Anforderungen durch den Staat/ Von Eveline
Wippermann
Wie allgemein bekannt ist, hat der Gesetzgeber auch mit Blick auf die
Übernahme immer neuer Aufgabenfelder durch das Sicherheits- und
Bewachungsgewerbe eine Menge getan, um die Qualifikationen des dort
eingesetzten Personals den gewachsenen Anforderungen der Praxis in
weitgehender Übereinstimmung mit dem Gewerbe anzupassen. (...)
Zur Verdeutlichung möchte ich an dieser Stelle lediglich noch anmerken, dass
jahrelang über neue Aufgabenfelder für das Sicherheits- und
Bewachungsgewerbe unter anderem in Form eines Aufgaben- und Befugnisgesetzes
sowie über die damit verbundenen höheren Qualifikations-Merkmale für das
Personal diskutiert worden ist. (...)
Für das Sicherheits- und Bewachungsgewerbe insoweit befriedigend, als mit
der Aufgabenvermehrung die Bedeutung der Branche als ein beachtenswerter
Wirtschaftsfaktor nicht nur gefestigt, sondern weiter ausgebaut werden
konnte. Aus dem Grund ist folgerichtig, dass der BDWS sich in die
Gemeinschaft der übrigen bedeutenden und anerkannten Wirtschaftsverbände als
gleichrangiger Partner einreihen kann und er bei den relevanten staatlichen
Instituonen als geschätzter Gesprächspartner gehör findet. Auffallend, ja
für mich geradezu verwunderlich in diesem Zusammenhang ist, dass bei allen
staatlichen Fördermaßnahmen für das Sicherheitsgewerbe das Detektivgewerbe
überhaupt keine Rolle gespielt zu haben scheint. (...)
Dabei ist das Wirken der Detektive nicht als Konkurrenz zum
Sicherheitsgewerbe, sondern als zwingend notwendige Ergänzung und Abrundung
zur Befriedigung der Sicherheitsbedürfnisse in unserem Lande anzusehen.
(...)
Es gibt somit nachgewiesener Maßen so gut wie keinen Bereich der Wirtschaft
bzw. keinen Lebensbereich des Bürgers mehr, in denen Detektive nicht tätig
sind. (...)
Vor diesem Hintergrund erscheint die Frage schon berechtigt, warum es von
staatlichen und sonstigen öffentlichen Stellen immer noch keine Anzeichen
dafür gibt, den Zugang zur Detektivtätigkeit an irgendwelche gesetzlich
vorgegebene Qualifikationsmerkmale zu knüpfen. Dies, obwohl die Qualität und
die Schwierigkeitsgrade der Arbeit von Detektiven zumindest gleich, wenn
nicht sogar wesentlich höher anzusetzen sind, als die Arbeit des
Sicherheitsgewerbes. (...)
Es gibt, wie sicher bereits deutlich geworden ist, im Unterschied zur recht
stiefmütterlichen Behandlung des Detektivgewerbes, einen beachtlichen
Gleichklang zwischen Staat und Sicherheits- und Bewachungsgewerbe
hinsichtlich der Qualifizierung des dortigen Personals. (...)
Ein weiteres Phänomen, auf das ich als nächstes eingehen muss, ist das der
Zusammenarbeit zwischen Sicherheits- und Bewachungsgewerbe und der Polizei
im Vergleich zu der mit dem Detektivgewerbe. Während die Zusammenarbeit
zwischen dem Sicherheitsgewerbe und der Polizei in der jüngsten
Vergangenheit stets enger und vielfältiger geworden ist und sogar
entsprechende Kooperationsverträge zwischen polizeilichen Dienststellen in
den verschiedensten regionalen Bereichen mit Landesgruppen des BDWS
abgeschlossen worden sind, hat sich in der Zusammenarbeit zwischen
Detektiven und der Polizei im gleichen Zeitraum wenig, um nicht zu sagen, so
gut wie nichts bewegt.
Zu berücksichtigen ist allerdings die Tatsache, dass die Tätigkeiten des
Sicherheitsgewerbes und die der Detekteien recht unterschiedlich sind. Das
Sicherheitsgewerbe führt Bewachungen durch und die Detektive ermitteln
Sachverhalte. Das heißt, um es unmissverständlich auszudrücken: Es gibt im
Gegensatz zum Sicherheits- und Bewachungsgewerbe keine offizielle
Zusammenarbeit zwischen Polizei oder anderen behördlichen Institutionen und
Detektiven, obwohl diese in manchen Fällen sehr wünschenswert und fruchtbar
sein könnte.
Die derzeitige Zusammenarbeit zwischen Detektiven und Polizei vollzieht sich
in der Regel in Form einer „Einbahnstrasse“, wobei die Informationen von den
Detektiven zur Polizei laufen. Der umgekehrte Weg ist die Ausnahme.
Dies liegt in den meisten Fällen nicht an den einzelnen Polizeibeamten vor
Ort, sondern ist mehr im System selbst begründet. Die Polizei stützt sich
bei ihrer Zurückhaltung in erster Linie auf datenschutzrechtliche sowie auf
ermittlungs- bzw. polizeitaktische Gründe.
Ein Grund für den „Einbahnverkehr“ mag aber auch sein, dass Detektive in
vielen
Fällen aufgrund ihrer Arbeits- bzw. Vorgehensweise sowie ihrer zum Teil
besseren technischen. Ausstattung schneller über Ermittlungsergebnisse als
die Polizeiverfügen. (...)
Die Detektive betreiben in der Regel Sachaufklärung in Fällen, in denen die
Polizei nicht oder noch nicht tätig ist. Es kommt aber durchaus auch vor,
dass parallel gearbeitet wird und man sich dann im Interesse des gemeinsamen
Zieles zusammenfindet.
Ein wesentliches Merkmal der Unterschiedlichkeit von Polizei und Detektiv
ist das, dass die Polizei alles darf, das vom Gesetz und der
Dienstvorschrift her erlaubt ist, während Detektive alles dürfen, das vom
Gesetz her nicht verboten ist. (...)
Wesentlich unkomplizierter gestaltet sich dagegen aus meiner Sicht die
Zusammenarbeit mit den Zollbehörden, offensichtlich weil hier in aller Regel
von vornherein Interessenidentität besteht.
Dies trifft insbesondere für die Erarbeitung und spätere gemeinsame
Bearbeitung von Grenzbeschlagnahmeanträgen im Hinblick auf die Erkennung von
Fälschungen und Verfälschungen im Zusammenhang mit Produkt- und
Markenpiraterie, einem Hauptbetätigungsfeld meiner Detektei, zu. Außerdem
werden die Zollbeamten von mir regelmäßig im Rahmen des gewerblichen
Rechtsschutzes geschult, um diese in die Lage zu versetzen, Fälschungen bzw.
Verfälschungen der Produkte des Markeninhabers der durch uns vertreten wird,
erkennen zu können.
So hat sich im Laufe der Jahre zwischen meiner Wirtschaftsdetektei und den
Behörden eine sehr gute und fruchtbare Zusammenarbeit entwickelt, die sich
sicher nicht nur mit meiner Detektei, sondern auch mit anderen entsprechend
tätigen Detektivunternehmen positiv fortsetzen und weiter ausbauen ließe.
Im Kontext des Problems der Zusammenarbeit mit bzw. der Unterstützung von
staatlichen Stellen für das Detektivgewerbe, komme ich nicht umhin
festzustellen, dass wir uns als Detektivverband zuweilen mit aller Kraft dem
Versuch erwehren müssen, damit der Staat nicht Verordnungen erlässt, die an
die Substanz, ja sogar an die Existenz des Detektivgewerbes gehen.
Als ein ganz aktuelles Beispiel der letzten Zeit möchte ich die Novelle zum
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) nennen, die am 23. Mai 2001 in Kraft getreten
ist. Im Vorfeld der Gesetzeserarbeitung war zunächst geplant, das
Detektivgewerbe per Gesetz zu verpflichten, nicht nur die Zielperson,
sondern auch alle sonstigen Personen im Umfeld der Zielperson darüber zu
informieren, dass eine Detektei und zu welchem Zwecke Recherchen anstellt.
Es kann doch nicht im Interesse eines Rechtsstaates liegen, dass durch die
Novellierung des BDSG Täter in Zukunft besser gestellt werden, als der
Bürger oder auch die Wirtschaft; d.h. Datenschutz darf nicht zum Täterschutz
werden.
Dank der tatkräftigen Unterstützung, insbesondere durch Herrn Professor
Andreas Peilert, ist es dem BDD gelungen, den Unterrichtungszwang im Umfeld
der Zielperson aus dem Gesetz zu eliminieren.
Geblieben ist noch in § 4 Abs. 3 BDSG die Verpflichtung, die Zielperson
darüber zu unterrichten, dass über sie recherchiert wird, bzw. recherchiert
werden soll.
(...)
Dass wir Detektive dennoch effektiv unsere Arbeit weiterhin verrichten
können, wird uns durch die speziellen Vorschriften über die
Benachrichtigungspflicht beispielsweise des § 33 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 3 und 7
b BDSG ermöglicht. Dieser geht dem § 4 Abs. 3 BDGS bei entsprechender
rechtlicher Güterabwägung vor.
Sie können sich vorstellen, dass wir bei dieser Sachlage nicht nur als
Verband, sondern auch als Detektivgewerbe insgesamt, alles daransetzen
werden, damit diese Regelung in der zum Ende dieses/Anfang nächsten Jahres
geplanten 2. Stufe der Novellierung des BDSG den Notwendigkeiten einer
effektiven Detektivtätigkeit angepasst wird und wir bei unserer Arbeit nicht
den Umweg über den § 33 BDSG nutzen müssen. (...)
Zusammenfassend und abschließend möchte ich feststellen, dass ich in
komprimierter Form versucht habe, Ihnen das Spektrum detektivischer
Tätigkeit für das Gemeinwohl und als Beitrag für die Sicherheit in Staat,
Wirtschaft und Gesellschaft darzulegen. Ich hoffe sehr, dass mir dies
hinreichend gelungen ist.
Dabei konnte ich verständlicher Weise nicht umhin, auch Probleme und
Sachverhalte anzusprechen, die der optimalen Entfaltung der
Leistungsfähigkeit des Detektivgewerbes für die Sicherheit unseres Staates
noch entgegenstehen.
Ich bin mir aber sicher, dass dieser Zustand in relativ kurzer Zeit geändert
werden könnte, wenn, um es etwas leger zu sagen, in der Sache aber sehr
ernst gemeint ist, der bisherige „Liebesentzug“ der staatlichen Stellen für
das Detektivgewerbe durch eine angemessene „Zuneigung“ ersetzt und die
Leistungen des Detektivgewerbes für Staat und Gesellschaft die ihr
gebührende Anerkennung
finden würden. (...)
(Vollständiger Artikel im Internet unter:
http://www.bdd.de/Download/L23Wippermann.pdf) 6.)
Hintergrund-Informationen zu GATS - General Agreement on Trade in Services
(...) Unklare Abgrenzung zu öffentlichen Diensten:
Dienstleistungen, die "in Ausübung hoheitlicher Gewalt erbracht" werden sind
laut GATS, Art.1, Abs. 3 (b) von der Liberalisierung ausgenommen. Da nicht
näher spezifiziert wird, welche Dienstleistungen unter "hoheitlich" fallen,
bleibt unklar, ob öffentliche Dienste, die der Befriedigung grundlegender
gesellschaftlicher Bedürfnisse dienen, durch handelsbezogene Maßnahmen
geschützt werden dürfen. Dies wäre nur erlaubt (GATS Art. 1, Abs. 3 (c)),
wenn solche Dienste "weder zu kommerziellen Zwecken noch im Wettbewerb mit
einem oder mehreren Dienstleistungserbringern erbracht werden". Alle
Bereiche, die teilprivatisiert sind, in denen Privatisierung angestrebt wird
oder in denen quasistaatliche oder private Anbieter öffentliche Aufgaben
(z.B. im Wege bestimmter Gemeinwohlverpflichtungen ) wahrnehmen, könnten
außerhalb der Hoheitsklausel fallen. Es wird von der zukünftigen
Interpretation abhängen, was als hoheitliche Aufgabe unter dem GATS gelten
soll.
A. Die allgemeinen Verpflichtungen
Das GATS unterscheidet zwischen allgemeinen Verpflichtungen, die für alle
Dienstleistungssektoren gelten sollen und den spezifischen Verpflichtungen,
die nur insoweit gelten, wie die Mitglieder konkrete Verpflichtungen
eingegangen sind.
Die spezifischen Verpflichtungen sind als eigene Länderlisten Teil des GATS.
Das Liberalisierungskonzept des GATS erlaubt es den Mitgliedern im Prinzip,
nur in den Sektoren ihren Markt zu öffnen, in denen sie es für opportun
halten.
Meistbegünstigung (Art. II)
Das Meistbegünstigungsprinzip verlangt, dass Handelsvergünstigungen, die
einem Land gewährt werden, automatisch auch allen anderen WTO-Mitgliedern
zugestanden werden müssen. Allerdings gibt es im GATS einige allgemeine
Meistbegünstigungsausnahmen, so für regionale Integrationsabkommen. Diese
Ausnahme ist z.B. für die EU von Bedeutung, da sie verhindert, dass
Handelsvorteile des Binnenmarkts umstandslos auch Drittstaaten gewährt
werden müssen. Weitere allgemeine Meistbegünstigungsausnahmen gibt es bei
der gegenseitigen Anerkennung z.B. von Qualifikationen, bei der öffentlichen
Auftragsvergabe sowie bei weiteren generellen Ausnahmen, z.B. beim Schutz
der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
Alle Ausnahmen werden allerdings spätestens 5 Jahre nach Inkrafttreten des
GATS auf ihre Notwendigkeit überprüft, da solche Ausnahmen einen Zeitraum
von 10 Jahren nicht überschreiten sollen ("necessity tests"). Ausnahmen
werden deshalb im Rahmen späterer Handelsliberalisierungsrunden wieder
Gegenstand von Verhandlungen. In der aktuellen Handeslrunde wird daher auch
über die Fortführung der Meistbegünstigungsausnahmen verhandelt. (...)
(Vollständiger Artikel im Internet unter:
http://www.univie.ac.at/iffoesyst/netzwerk/ veranstaltungen/gats-hintergrund-informationen.htm)
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Ergänzungen
Repression international
unter dem deckmantel des "krieg gegen drogen" wurden in thailand seit dem 1.feb 03 fast 1.000 menschen "unter ungeklärten umständen" ermordet. wir haben dazu einige infos aus zeitungen und berichten von ngo's übersetzt.
danach folgen einige infos zur "operation clean heart" genannten aktion der regierung in bangladesh. und zum schluß eine kurze meldung aus kanada.
Nachrichten zur Repression - 24.11.2002
Im folgenden Text soll auf die private Knastindustrie eingegangen werden, den "PIC" (Prison Industrial Komplex). Anlass dazu war der Film "Holliday Camp" über das Lager Woomera, sowie der Verkauf der Firma Wackenhut an eine dänische / europäische Sicherheitsfirma. Wackenhut, die zweitgrößte Knastbetreiberfirma weltweit, ist auch für Woomera mitverantwortlich.
nachrichten zur repression: usa - 20.04.2003
einige artikel zur repression in den usa...
Nachrichten zur Repression - 01.07.2002
Nachrichten zur Repression - USA
Nachrichten zur Repression - 14.08.2002
nachrichten juli/august - Sammlung weltweit
Nachrichten zur Repression - 11.03.2002
Übersetzung eines Artikels von M.Buck, Gefangene aus dem us-amerikanischen anti-imperialistischen Widerstand
nachrichten zur repression - 05.08.2003
Zur Zeit finden einige No border camps statt. Dies, und der "Weltflüchtlingstag" waren für der Anlaß uns etwas mehr mit der Situation der Flüchtlinge in anderen Ländern/ Kontinente zu befassen, und beginnen mit einigen Informationen aus afrikanischen Ländern.
.... gab noch viele weitere Postings aus der Reihe bei Indy.de
auf den weg in den Polizeistaat?!
Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen
Auf den Weg in den "privaten" Polizeistaat... — Matula