Wasserturm: Polit- und Baumafia Hamburg

Käthe 18.10.2004 23:06
Werbeveranstaltung der Hotelplaner verhindern.
Kein Hotel im Wasserturm
Protest gegen Werbeveranstaltung der Polit- und Baumafia


Am Donnerstag, den 21. 10. 2004 um 19:30 Uhr lädt das Neuner-Gremium* in die Schule Altonaer Straße zum Treff mit Vertretern von Patrizia und Mövenpick, die die amtliche Auflage bekommen haben, den Hamburgern das Messehotelprojekt im Sternschanzenpark darzustellen.
Wir fordern Euch auf, zahlreich zu erscheinen, um mit uns zu protestieren.
Ziel dieser öffentlichen Veranstaltung ist es, Bürgerbeteiligung am Planungsverfahren zugunsten der Repräsentation der „Investoren“ in den Medien vorzugaukeln. Lasst Euch nicht auf Scheindialoge ein, die nur missbraucht werden würden, um öffentlich behaupten zu können, man hätte ja mit den Betroffenen geredet und sie informiert.

Ein Kompromiss mit Behörden und Hotelplanern bedeutet in jedem Fall ein Hotel im Park. Zugeständnisse haben wir gar nicht nötig, denn: Die erteilten Baugenehmigungen sind rechtswidrig (siehe Rückseite: Auszüge aus dem Widerspruch gegen die Baugenehmigung von Rechtsanwalt Dr. Mohr).
Ebenso ist es der Städtebauliche Vertrag, zwischen dem Bezirk Eimsbüttel und den „Investoren“, der auf der rechtswidrigen Baugenehmigung fußt. Die darin festgelegten Einschränkungen für die öffentliche Nutzung des Parks sind nicht legal. Über sogenannte Kompromisse in diesem Bereich soll das Hotel durchgesetzt werden. Sprich: Die (willkürlich festgelegte, unrechtmäßige) eingeschränkte Nutzung wird „als Zugeständnis an die Bürger“ zurückgenommen, aber das Hotel wird gebaut.

Boykottiert den Scheindialog!
Protestiert mit uns lautstark gegen das Hotel –
Transparente und Tomaten mitbringen!



Kein Hotel in unserem Park – Spekulanten raus!








* Neuner-Gremium: 1998 beschloss der damalige rot-grüne Senat ein zwischenbezirkliches Koordinationsgremium für das Schanzenviertel einzurichten. In dieses Gremium entsendet jede Fraktion der Bezirksversammlungen Mitte, Eimsbüttel und Altona ein Mitglied und eineN VertreterIn.









Auszüge aus dem Widerspruch und der Widerspruchsergänzung gegen die Baugenehmigung des Hotels im Wasserturm von RA Dr. Mohr



„Die Rechtswidrigkeit des Umbaus des Wasserturms zur Nutzung als Hotel wird vor dem Hintergrund einer aktuellen Entscheidung des BVerwG (Urt. v. 28.04.2004 - BVerwG 4 C 10.03) ergänzend wie folgt begründet:

Der Umbau des Wasserturms und die Hotelnutzung verletzt die Klägerin in ihrem Recht auf Bewahrung der Gebietsart (...)

Die Gebietsart ergibt sich aus den Festlegungen des Baustufenplans, des Flächennutzungsplans sowie der tatsächlichen Nutzung des Gebiets in den letzten Jahrzehnten. Demnach stellt sich das Gebiet Sternschanzenpark unzweifelhaft als öffentliche Grünanlage dar. Genutzt wird dieses Gebiet seit Jahrzehnten als öffentliches Naherholungsgebiet für die an- und umliegenden Stadtteile Altona, Eimsbüttel, Rotherbaum und St. Pauli. Hinzu treten gelegentliche kulturelle Veranstaltungen im öffentlichen bzw. allgemeinen Interesse wie etwa das sommerliche Freilichtkino, das vom anliegenden Kino 3001 betrieben wird.

Die ausschließlich private und kommerzielle Nutzung des Wasserturms und des umliegenden Gebiets unter Ausschluss der Öffentlichkeit erschwert, stört und verhindert die so umschriebenen öffentlichen Nutzungen, die allen Anwohnern sowie der Allgemeinheit bislang zu gute kamen, und verstößt zudem gegen das Gebot der Rücksichtnahme.“

„Der Baustufenplan Harvesterhude/Rotherbaum vom 6.09.1955 weist den Bereich Sternschanzenpark inklusive Wasserturm als öffentliche Grünanlage im Außengebiet aus. Der Flächennutzungsplan vom 21.12.1973 weist den Bereich als Grünfläche aus.“


„Der Sternschanzenpark ist eine öffentliche Grünanlage, die der Nutzung der Allgemeinheit gewidmet ist. Die Nutzung des Gebiets als Hotel verträgt sich offensichtlich nicht mit dem Zweck des Gebiets, der allgemeinen Erholung zu dienen, da somit gerade die Allgemeinheit von der Parknutzung ausgeschlossen wird. Ferner widerspricht die private Hotelnutzung auch dem Zweck von Grünflächen, die Bebauung aufzulockern und das Klima zu verbessern (vgl. Gaentzsch, in: Berliner Komm. BauGB, § 5, Rn. 33). Vielmehr fügt sich das Hotel nicht in die nähere Umgebung des Sternschanzenparks ein und schadet aufgrund der beträchtlichen Immissionen – während der Bauzeit und durch den laufenden Geschäftsbetrieb – (dazu näher unten) in erheblichem Maße die Wohn- und Arbeitsverhältnisse der Nachbarn.“
Indymedia ist eine Veröffentlichungsplattform, auf der jede und jeder selbstverfasste Berichte publizieren kann. Eine Überprüfung der Inhalte und eine redaktionelle Bearbeitung der Beiträge finden nicht statt. Bei Anregungen und Fragen zu diesem Artikel wenden sie sich bitte direkt an die Verfasserin oder den Verfasser.
(Moderationskriterien von Indymedia Deutschland)

Ergänzungen

beschwichtigung

im regensteher 20.10.2004 - 23:39
taz Hamburg zum 21.10.2004

Beschwichtigung

Die für gestern angekündigte Informationsveranstaltung zum Hotel im Sternschanzen-Wasserturm findet heute Abend statt. Dem Redakteur war aufgrund seines Sonntagsdienstes der innere Kalender durcheinander geraten. Wer immer vor verschlossener Tür stand, möge es ihm verzeihen und um 19.30 Uhr in die Schule Altoner Straße 38 kommen. Dort werden ihm Vertreter des Bezirks und der Investoren Rede und Anwort zu den umstrittenen Bauplänen stehen.

taz Hamburg Nr. 7493 vom 21.10.2004, Seite 22, 16 Zeilen (TAZ-Bericht)

Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen

Zeige den folgenden Kommentar an

wo ist die schule — interessierter