Flüchtling akzeptiert Einschränkung der Bewegungsfreiheit nicht

karawane 20.06.2004 17:40
Palästinischer Flüchtling akzeptiert Einschränkung der Bewegungsfreiheit in Deutschland nicht

Ahmed Sameer, Mitglied von The VOICE Refugee Forum, wird in zivilem Ungehorsam gegen das deutsche Residenzpflicht-Gesetz protestieren, das die Bewegungsfreiheit von Asylbewerbern auf ihren Landkreis beschränkt und somit ihre Menschenrechte verletzt.
Die erste Anhörung zu der dreifachen Anklage aufgrund von Polizeikontrollen gegen Ahmed Sameer wegen der Verletzung der „Residenzpflicht“ und wegen seines Protest dagegen wird am 21. Juni 2004 um 12.00 Uhr im Amtsgericht Gotha, Justus-Perthes-Straße 2, Zimmer 214 stattfinden.

Im Moment sind bei Ahmed Sameer vier Verfahren wegen Residenzpflicht anhängig. Er wurde im Februar 2003 in Berlin kontrolliert, als er sich gemeinsam mit anderen Freunden auf einer Polizeiwache für einen Freund erkundigte, der Asyl beantragen wollte; im März 2003, an einer Raststätte auf der Autobahn München/Nürnberg, als er mit seiner Tante unterwegs war, die eigens aus Schweden angereist war; im September 2003 wurde er in Jena und Hof auf der Fahrt zu, bzw. auf der Heimreise von den Aktionstagen gegen das Fürther Ausreisezentrum kontrolliert, auf denen die soziale Ausgrenzung von Flüchtlingen öffentlich thematisiert und verurteilt wurde.
Für die vier Anklagen wurde er zu einer Geldstrafe von insgesamt 476 EUR verurteilt, die zu zahlen er sich weigerte, oder zu 90 Tagen Gefängnis. Drei der anhängigen Verfahren werden in der ersten Anhörung zusammengefasst.


Warum Ahmed Sameer gegen das Residenzpflicht-Gesetz kämpft, ist für ihn keine Frage:

“Als ich aus Palästina kam und in Deutschland Asyl suchte, hätte ich niemals erwartet hier so systematisch ähnlichen Bedingungen unterworfen zu sein, vor denen ich aus Palästina geflohen bin.

Das Residenzpflichtgesetz enthumanisiert und kriminalisiert mich nicht nur, sondern hält mich in hohem Maß auch davon ab, die interessierte Öffentlichkeit über die aktuelle Situation in den besetzten Gebieten der West Bank und des Gazastreifens zu informieren.

Mein Kampf gegen dieses Gesetz muss ganz einfach als ein Kampf für mich selbst um meine Menschenwürde wieder zu erlangen verstanden werden. Ich bin nicht bereit, mein natürliches und verfassungsmäßiges Recht auf Bewegungsfreiheit, Versammlungsfreiheit und Redefreiheit Kompromissen zu unterwerfen. Ich werde jedes friedvolle Mittel in Anspruch nehmen um meine Überzeugung gegen die Residenzpflicht und für ihre Abschaffung zum Ausdruck zu bringen.
Selbst wenn die Konsequenz meines Kampfes gegen dieses Gesetz das Gefängnis ist, bin ich nicht bereit, irgendeine Geldstrafe zu akzeptieren, die aus der Kriminalisierung und Repression gegen Flüchtlinge resultiert.“

Seit 1982 ist Deutschland der einzige Staat in Europa, wo Flüchtlinge durch das Residenzpflichtgesetz kriminalisiert werden. Dieses Gesetz zeigt, dass Flüchtlinge in Deutschland sozialer Isolation unterworfen werden sollen, nicht nur indem sie in abgelegenen Lagern mitten in Wäldern gehalten werden, sondern auch die Einschränkung ihrer Bewegungsfreiheit durch das „Residenzpflichtgesetz“ schließt Flüchtlinge aus der normalen Gesellschaft aus, da dieses ihnen verbietet, sich unter die normale Bevölkerung oder zu anderen Flüchtlingen und MigrantInnen zu gesellen, die in anderen Städten leben. Das Residenzpflichtgesetz hält Flüchtlinge davon ab, ihre Ärzte zu sehen, ihre Anwälte, ihre Freunde und – was für manche das Schlimmste ist – diejenigen Aktivitäten fortzuführen, wegen denen sie aus ihren Ländern geflohen sind.

Das Residenzpflichtgesetz für Flüchtlinge verletzt somit Artikel 13 der Internationalen Menschenrechtserklärung (Bewegungsfreiheit), sowie Artikel 1 und Artikel 2, Absatz 1, der deutschen Verfassung, die das Recht auf menschliche Würde und das Recht der freien Entfaltung der Persönlichkeit garantieren. Auch das Recht auf Versammlungsfreiheit ist durch dieses Gesetz stark eingeschränkt.

Ahmed Sameer ist nicht der erste Flüchtlinge, der nicht willens ist, diese Einschränkung seiner Rechte zu akzeptieren. Andere Verfahren gegen Flüchtlinge, die die Einschränkung ihrer Bewegungsfreiheit nicht hinnehmen, wie Janak Pathak aus Lübbecke (Nordrhein-Westfalen), Sunny Omwenyeke aus Bremen, Cornelius Yufanyi aus Göttingen and Akubuo Chukwudi in Parchim - Mecklenburg-Vorpommern, haben in der Öffentlichkeit und bei den Medien Aufmerksamkeit erregt.

Einige Repräsentanten von selbstorganisierten Gruppen wie The VOICE Refugee Forum, Jena, der Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen und dem Anti-Lager-Netzwerk werden die Anhörung beobachten, in der Ahmed Sameer von dem Anwalt Ulrich von Klinggräff aus Berlin verteidigt wird. Nach der Anhörung wird ein kurzes Treffen stattfinden, auf dem mehr Informationen über den Fall und den Kampf gegen die Residenzpflicht in Deutschland erhalten werden können.


Spenden bitte an folgendes Konto: Förderverein The VOICE e.V.,
Kto.Nr.: 127 829, BLZ: 260 500 01, Sparkasse Göttingen stichtwort: „ahmed“

Bewegungsfreiheit gilt für alle!

Die erste Gerichtsverhandlung gegen Ahmed Sameers Residenzpflicht-Protest findet am 21. Juni 2004 im Amtsgericht Gotha, Justus-Perthes-Straße 2, Zimmer 214, statt.

Warum ich gegen das Residenzpflicht-Gesetz für Flüchtlinge in Deutschland kämpfe

Vom allerersten Moment an, wenn Flüchtlinge in Deutschland um Asyl ersuchen, wird es Schritt für Schritt klar, dass beinahe alle Institutionen und Gesetze, die das Asylverfahren regeln, gegen sie gerichtet sind. Bei der ZAST, dem Aufnahmelager, angefangen bis hin zu den Lagern, wo die Flüchtlinge untergebracht sind, die immer mitten im Wald untergebracht sind, ist es deutlich, dass Flüchtlinge von der Hauptgesellschaft isoliert werden sollen und dass ihnen nicht gestattet sein soll, sich zu der normalen Bevölkerung oder zu anderen Flüchtlingen und MigrantInnen zu gesellen, die in anderen Stätten leben.

Mein Name ist Ahmed Sameer, ich kam im Mai 2002 Jena Forst, in Thüringen (Ostdeutschland) an. Ich lebte mehr als zwei Jahre in dem isolierten und einst berüchtigten Flüchtlingslager in Tambach-Dietharz, bevor ich nach Waltershausen im Landkreis Gotha umverteilt wurde.

Ich bin Palästinenser. Ich habe die meiste Zeit meines Lebens als Flüchtling im Jeniner Teil der von Israel besetzten Gebiete gelebt. Ich habe unerträgliche Beschränkungen und Erniedrigungen unter diesem System erleiden müssen, das immer noch existiert. Wie alle anderen Palästinenser, die gegen die Besatzung sind und ihr auf die eine oder andere Art Widerstand leisten, habe ich unter solchen Bedingungen und ihren verheerenden Auswirkungen gelebt in dem Bewusstsein, dass ich nicht in einer freien Gesellschaft lebe.

Als ich hier in Deutschland Asyl suchte, hätte ich niemals erwartet, dass ich Bedingungen unterworfen sein würde, die denen ähneln, vor denen ich aus Jenin geflohen bin. Hier erfordert es sogar eine schriftliche Erlaubnis einen Arzt außerhalb meines Landkreises zu sehen – die mir die Behörden niemals erteilen.
Um meinen Anwalt zu sehen ist es dasselbe. Vor kurzem wurde mir in Jena ein Job angeboten, doch die Chance ihn anzunehmen wurde mir durch die Behörden verweigert; man sagte mir, ich sei verpflichtet im Lager in Gotha zu bleiben. Am schlimmsten ist das Wissen der Behörden darum, dass ich ein politisch aktiver Flüchtling bin.

Mein ganzes Leben lang habe ich niemals an einem Ort gewohnt, wo mein Recht als menschliches Wesen respektiert worden wäre. Doch niemals habe ich derartige Verletzungen meiner Rechte akzeptiert, ich habe immer Widerstand geleistet und dagegen angekämpft. Der Abschnitt des Ausländergesetzes, der festlegt, dass ich eine schriftliche Erlaubnis von der Ausländerbehörde brauche, bevor ich den Landkreis, in dem ich lebe, verlassen kann, ist eine Verletzung meines fundamentalen Rechts auf Bewegungsfreiheit. Diese Erfordernis macht es mir unmöglich, irgendwelche Pläne für die Zukunft zu machen. Denn meine gesamten Möglichkeiten, mich zu bewegen, hängen davon ab, ob mir die Ausländerbehörde die Erlaubnis erteilen wird, den Landkreis zu verlassen oder nicht.

Artikel 1 der deutschen Verfassung und Artikel 2 Absatz 1 garantieren das Recht auf menschliche Würde und das Recht der freien Entfaltung der Persönlichkeit.
Ohne Zweifel ist das Residenzpflichtgesetz in der Praxis eine Verletzung dieser grundlegenden verfassungsmäßigen Vorkehrungen, da meine persönlichen Informationen und Pläne den Beamten der Ausländerbehörde bekannt gegeben werden müssen, wann immer ich eine Erlaubnis von ihnen zu erhalten versuche dafür, dass ich meinen Landkreis verlassen kann. Es ist auch insofern eine Verletzung meines Rechts, wenn man bedenkt, dass die Begrenzung meines Aufenthalts auf einen bestimmten Landkreis, ohne dass ich ein Gefangener wäre, in hohem Maß meine Möglichkeit zur Entfaltung als Mensch limitiert – im Gegensatz zu dem, was in der deutschen Verfassung vorgesehen ist. Das Residenzpflichtgesetz ist weiterhin eine Verletzung solcher internationaler Verträge wie der Genfer Konvention, der universellen Erklärung der Menschenrechte und der Europäischen Menschen- und Völkerrechtskonvention, die Deutschland alle unterschrieben hat und die alle das Recht auf Bewegungsfreiheit garantieren.

In Deutschland wurde ich politisch motiviert durch The VOICE Refugee Forum in Jena mich mit anderen Flüchtlingen zu vereinen, während der Vorbereitung und Organisation des antirassistischen Grenzcamps in Jena und der bundesweiten Tour der Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen im Jahr 2002. Bis heute bin ich organisiert in der Plattform der Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen und der Anti-Lager-Kampagne um selbstorganisierte Netzwerke des Widerstands gegen Residenzpflicht, Lager, Abschiebungen und Ausgrenzung zu unterstützen.

Als Mitglied der selbstorganisierten Flüchtlingsgruppe The VOICE Refugee Forum und der Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen in Deutschland muss ich mich mit anderen Flüchtlingen treffen und an öffentlichen Veranstaltungen außerhalb meines Landkreises teilnehmen –wie jeder andere normale Mensch auch. Doch dies ohne schriftliche Genehmigung zu tun zieht eine Strafe durch den Staat nach sich. Dies verletzt nicht nur meine Rechte, es ist diskriminierend, repressiv und rassistisch, da es mich öffentlichen Erniedrigungen unterwirft, die aus Polizeikontrollen außerhalb meines Landkreises resultieren.

Als Menschenrechtsaktivist sehe ich dieses Gesetz im selben Licht als damals das Pass-Gesetz im Apartheidsstaat Südafrika. Damals war es für Schwarze und andere Nicht-Weiße erforderlich, eine schriftliche Erlaubnis zu bekommen, bevor sie ihre unmittelbare Wohnumgebung verlassen durften.
Heute müssen ich und alle Asylbewerber dasselbe tun, bevor wir unseren Landkreis verlassen können. Es ist ein Mittel der Unterdrückung und ein Anlass für Polizeibrutalität und eine Praxis rassischer Profilierung. Weil ich in diesem Land Schutz vor politischer Verfolgung gesucht habe, macht mich das nicht zu einem Kriminellen oder einem Untermenschen, der in einem Haftzentrum hinter Stacheldraht eingesperrt werden muss.

Die Behandlung, die dieses Gesetz mit sich brachte, hat sich zu mentaler und psychischer Folter gesteigert.

Das Residenzpflichtgesetz enthumanisiert und kriminalisiert mich nicht nur, sondern hält mich in hohem Maß auch davon ab, die interessierte Öffentlichkeit über die aktuelle Situation in den besetzten Gebieten der West Bank und des Gazastreifens zu informieren.

Dieses Gesetz ist ungerecht und ich sehe es als meine Verantwortung gegen Ungerechtigkeit und Unterdrückung überall und jederzeit zu kämpfen, ungeachtet von wo sie ausgehen und in welcher Form sie auftreten. Die wahren Werte jeder Gesellschaft liegen in ihrem Festhalten an der Freiheit der Menschen, die diese Gesellschaft ausmachen. Bewegungsfreiheit kann nicht ungerechterweise einer Gruppe von Personen verweigert werden, die keine Kriminellen sind – lediglich aufgrund ihres sozialen und rechtlichen Status. Das Recht auf Bewegungsfreiheit muss notwendigerweise blind sein gegenüber den Vorurteilen von Hautfarbe, Rasse, Geschlecht, Religion und soziokultureller und politischer Neigungen, denn eine Gesellschaft, in der einzelne nicht frei sind, ist eine Gesellschaft, in der keiner frei ist.

Mein Kampf gegen dieses Gesetz muss ganz einfach als ein Kampf für mich selbst um meine Menschenwürde wieder zu erlangen verstanden werden. Wenn die Konsequenz meines Kampfes gegen dieses Gesetz ist das Gefängnis ist, so will ich dies gerne willkommen heißen, da ich nicht bereit bin mein natürliches und verfassungsmäßiges Recht auf Bewegungsfreiheit, Versammlungsfreiheit und Redefreiheit Kompromissen zu unterwerfen.

Ich habe fortwährend die deutsche Öffentlichkeit über meine Sorgen und meine Überzeugungen unterrichtet hinsichtlich der systematischen Verfolgung von Flüchtlingen und MigrantInnen durch die diskriminierende Gesetze und Verordnungen des deutschen Staates, welche die Kriminalisierung von Ausländern zum Ziel haben.

Ich verlange von allen Aktivisten und der Öffentlichkeit, dass sie ihre Solidarität und ihre Unterstützung für den Protest der Flüchtlinge gegen die Beschränkung ihrer Bewegungsfreiheit durch die Residenzpflicht sowie gegen Abschiebung und Ausgrenzung zum Ausdruck bringen. Jedes Engagement und jede Unterstützung für den Protest und den zivilen Ungehorsam der Flüchtlinge gegen die Residenzpflicht soll die Anstrengungen der Flüchtlinge verdeutlichen in ihrem Kampf für ein offenes Deutschland von unten ohne Diskriminierung.

Ahmed Sameer Ahmed Alhusseine, Gemeinschaftsunterkunft, Eisenacher Landstr.72, 99880 Waltershausen.

Mehr Informationen zu Ahmed Sameer
 http://listserv.cnr.it/cgi-bin/wa?A2=ind0311&L=camnet&F=&S=&P=42080
 http://www.jungewelt.de/2003/04-28/001.php
 http://www.nadir.org/nadir/aktuell/2003/09/22/17942.html
 http://www.labournet.de/diskussion/grundrechte/asyl/resiweg.html
 http://www.basicrights.de/munich/index/009residenz.de.html


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Ergänzungen