TU-Berlin: Chipkartenautomat "gesprengt"
Am 19. Februar 2004 wurden die Chipkarten-Terminals im Foyer des Hauptgebäudes der TU Berlin "gesprengt". Die AktivistInnen wenden sich damit gegen die begonnene Einführung der sogenannten TU-Campuskarte. Diese soll personenbezogene Daten elektronisch speichern.
Mit Luftballons, Faschingströten und Konfetti wurde die Aktion eröffnet. Ein paar Minuten später sprengten ca. 7 "GärtnerInnen" lautstark mit Gießkannen und oben genannten Utensilien die Automaten. Diese sind einzig zur digitalen Fotoerstellung für die TU-Campuskarte vorgesehen - dabei werden die Folgen dieser elektronischen Speicherung, wie so vieles andere, von den ChipkartenbefürworterInnen nicht thematisiert.
Offener Brief an das Kuratorium der TU Berlin:
http://asta.tu-berlin.de/streik/index.php?s=&m=news&a=show&id=205
Mit Luftballons, Faschingströten und Konfetti wurde die Aktion eröffnet. Ein paar Minuten später sprengten ca. 7 "GärtnerInnen" lautstark mit Gießkannen und oben genannten Utensilien die Automaten. Diese sind einzig zur digitalen Fotoerstellung für die TU-Campuskarte vorgesehen - dabei werden die Folgen dieser elektronischen Speicherung, wie so vieles andere, von den ChipkartenbefürworterInnen nicht thematisiert.
Offener Brief an das Kuratorium der TU Berlin:
http://asta.tu-berlin.de/streik/index.php?s=&m=news&a=show&id=205
Tatort TU: Kreativ gegen Überwachung
Am 19. Februar 2004 wurden die Chipkarten-Terminals im Foyer des Hauptgebäudes der TU Berlin "gesprengt". Die AktivistInnen wenden sich damit gegen die begonnene Einführung der sogenannten TU-Campuskarte. Diese soll personenbezogene Daten elektronisch speichern.
"Wie alle Chipkarten verunmöglicht die TU-Campuskarte die informationelle Selbstbestimmung. Mittelfristig ist der Einsatz dieser Karte zu Kontrollzwecken im Rahmen eines Studienkontenmodells sehr wahrscheinlich." so eine Aktivistin.
MitarbeiterInnen wie auch Studierende der TU erhalten seit Monaten Briefe mit der Aufforderung sich doch bitte schnellstmöglich um den Austausch ihrer TU-Ausweise zu kümmern. Eine wirkliche Information, welche auch die Risiken und Nebenwirkungen des Chips auf dem neuen Ausweis benennen, gab und gibt es nicht. Im Gegenteil, von Seiten des Präsidiums bzw. der verantwortlichen Projektleitung wurde ganz klar versucht, Hintergründe zum Projekt nicht öffentlich zu machen.
Chipkarten gelten - allgemein propagiert - als ein Mittel gegen Bürokratie und für mehr Komfort der NutzerInnen. Sie seien praktisch, weil AnwenderInnen Zeit und Nerven sowie Unternehmen Kosten und MitarbeiterInnen sparen würden. Doch nach Meinung der AktionsteilnehmerInnen stehen Chipkarten eher für ? Ausgrenzung, Kontrolle und technisch bedingte Fremdbestimmung?. Mit mehreren Beispielen (Krankenversicherungskarte, Asylcard, Sozialhilfekarte, tick.et) argumentieren die AktivistInnen in ihrem ?BekennerInnenschreiben?, dass Chipkarten in die Reihe der Überwachungstechnologien gehörten und auch als diese eingesetzt würden.
Um der fehlenden Information einen Raum zu geben, wurden gegen 8:30 Uhr zur Einleitung der Sondersitzung des Kuratoriums der TU Berlin die Fotoautomaten im Foyer des Hauptgebäudes jener Universität ?gesprengt?. Mit Luftballons, Faschingströten und Konfetti wurde die Aktion eröffnet. Ein paar Minuten später sprengten ca. 7 ?GärtnerInnen? lautstark mit Gießkannen und oben genannten Utensilien die Automaten. Diese sind einzig zur digitalen Fotoerstellung für die TU-Campuskarte vorgesehen - dabei werden die Folgen dieser elektronischen Speicherung, wie so vieles andere, von den ChipkartenbefürworterInnen nicht thematisiert.
Nach der (Be)Sprengung besuchten die KritikerInnen die Sitzung ? einige waren, dem Thema entsprechend, vermummt. Daran störte sich besonders der Vorsitzende des Gremiums, Berlins Wissenschaftssenator Herr Flierl. Ob er deswegen den Studierenden kein Rederecht gewährte und offen den Rauswurf bei weiteren Zwischenrufen androhte, wissen wir nicht. Eine Protestierende erläuterte uns, warum trotzdem Redebeiträge der Kuratoriumsmitglieder unterbrochen wurden: ?Die Pro-Argumente waren teilweise echt an den Haaren herbeigezogen, die konnten wir einfach nicht unkommentiert im Raum stehen lassen. Bspw. wurde die angeblichen Akzeptanz der neuen Ausweise mit den Nachfragen von Studierenden, warum sie noch keine Chipkarte bekämen, begründet. Dass den Fragenden vielleicht nur Informationen fehlen, kam der Sprechenden offensichtlich nicht in den Sinn.?
Für die TU-Campuskarte sind die (zum Teil noch nicht aktivierten) Funktionen Studierenden-, Bibliotheks- und BVG-Ausweis, Druck von Studienbescheinigungen, Adressänderungen, Antrag auf Beurlaubung und auf Exmatrikulation, Wahlen der Gremien der akademischen Selbstverwaltung, Prüfungsanmeldung, Signatur von elektronischen Dokumenten, Mensa-Anwendung, Telefon- und Geldkarte, login in den diversen Rechnernetzen und Schlüsselkarte (Zugangsbeschränkung!) vorgesehen. Der auf der Karte befindliche RFID (Radio Frequency Identification) -Chip ermöglicht, dass personenbezogene Daten mit den entsprechenden Empfangsgeräten auch kontaktlos abgerufen werden können. Damit ist die Erstellung von Bewegungsprofilen auch unbemerkt möglich. Die Universtätsleitung beteuert, so etwas sei selbstredend nicht geplant. ?Warum werden dann die technischen Möglichkeiten dafür eingebaut?? fragt ein Aktivist. Und noch etwas stört die aktiven Studierenden: ?Bei passiven RFID-Chips (d. h. ohne eigene Stromversorgung) werden Daten während der Übertragung nicht einmal verschlüsselt.?
Weiter heißt es in dem ?BekennerInnenschreiben?: ?Die Nützlichkeit einiger Chipkartenfunktionen (Rückmeldung, Geldkarte) ist dringend zu hinterfragen, andere Funktionen sind ohne Chip genauso möglich (BVG-Ticket, Bibliotheksausweis). Die Möglichkeit der Zugangsberechtigung macht auch noch die vorherige Einschränkung derselben notwendig. Im Zusammenhang mit der geplanten Einführung von Studienkonten steht die Manifestierung der Warenförmigkeit von Bildung quasi vor der Tür. Um die Teilnahme an Veranstaltungen sinnvoll abrechnen zu können muss sie erst erfasst werden. Zugangskontrollen sind nur über die Verwendung einer Chipkarte ?ökonomisch vertretbar? zu gewährleisten. Und wer nicht zahlt, hat eben Pech gehabt. Andersrum ist der Ausschluss von Prüfungen aufgrund unregelmäßiger Teilnahme an einer Veranstaltung sehr wahrscheinlich.
Die TU-Campuskarte erfüllt unter anderem den Zweck, Verdatung als etwas erstrebenswertes darzustellen. Ein positives Urteil des AkademikerInnennachwuchses besitzt immer noch Signalwirkung für den Rest der Bevölkerung. Zudem rechnen die ChipkartenbefürworterInnen mit wenig Widerstand unter den Studierenden, da diese im Vergleich zum Rest der BürgerInnen als ausgesprochen aufgeschlossen neuen Technologien gegenüber gelten.?
Für Rückfragen steht Ihnen die Streikkoordination der TU Berlin unter der Rufnummer 314-25133 zur Verfügung.
Mehr Infos und Termine :
http://asta.tu-berlin.de/streik/
Am 19. Februar 2004 wurden die Chipkarten-Terminals im Foyer des Hauptgebäudes der TU Berlin "gesprengt". Die AktivistInnen wenden sich damit gegen die begonnene Einführung der sogenannten TU-Campuskarte. Diese soll personenbezogene Daten elektronisch speichern.
"Wie alle Chipkarten verunmöglicht die TU-Campuskarte die informationelle Selbstbestimmung. Mittelfristig ist der Einsatz dieser Karte zu Kontrollzwecken im Rahmen eines Studienkontenmodells sehr wahrscheinlich." so eine Aktivistin.
MitarbeiterInnen wie auch Studierende der TU erhalten seit Monaten Briefe mit der Aufforderung sich doch bitte schnellstmöglich um den Austausch ihrer TU-Ausweise zu kümmern. Eine wirkliche Information, welche auch die Risiken und Nebenwirkungen des Chips auf dem neuen Ausweis benennen, gab und gibt es nicht. Im Gegenteil, von Seiten des Präsidiums bzw. der verantwortlichen Projektleitung wurde ganz klar versucht, Hintergründe zum Projekt nicht öffentlich zu machen.
Chipkarten gelten - allgemein propagiert - als ein Mittel gegen Bürokratie und für mehr Komfort der NutzerInnen. Sie seien praktisch, weil AnwenderInnen Zeit und Nerven sowie Unternehmen Kosten und MitarbeiterInnen sparen würden. Doch nach Meinung der AktionsteilnehmerInnen stehen Chipkarten eher für ? Ausgrenzung, Kontrolle und technisch bedingte Fremdbestimmung?. Mit mehreren Beispielen (Krankenversicherungskarte, Asylcard, Sozialhilfekarte, tick.et) argumentieren die AktivistInnen in ihrem ?BekennerInnenschreiben?, dass Chipkarten in die Reihe der Überwachungstechnologien gehörten und auch als diese eingesetzt würden.
Um der fehlenden Information einen Raum zu geben, wurden gegen 8:30 Uhr zur Einleitung der Sondersitzung des Kuratoriums der TU Berlin die Fotoautomaten im Foyer des Hauptgebäudes jener Universität ?gesprengt?. Mit Luftballons, Faschingströten und Konfetti wurde die Aktion eröffnet. Ein paar Minuten später sprengten ca. 7 ?GärtnerInnen? lautstark mit Gießkannen und oben genannten Utensilien die Automaten. Diese sind einzig zur digitalen Fotoerstellung für die TU-Campuskarte vorgesehen - dabei werden die Folgen dieser elektronischen Speicherung, wie so vieles andere, von den ChipkartenbefürworterInnen nicht thematisiert.
Nach der (Be)Sprengung besuchten die KritikerInnen die Sitzung ? einige waren, dem Thema entsprechend, vermummt. Daran störte sich besonders der Vorsitzende des Gremiums, Berlins Wissenschaftssenator Herr Flierl. Ob er deswegen den Studierenden kein Rederecht gewährte und offen den Rauswurf bei weiteren Zwischenrufen androhte, wissen wir nicht. Eine Protestierende erläuterte uns, warum trotzdem Redebeiträge der Kuratoriumsmitglieder unterbrochen wurden: ?Die Pro-Argumente waren teilweise echt an den Haaren herbeigezogen, die konnten wir einfach nicht unkommentiert im Raum stehen lassen. Bspw. wurde die angeblichen Akzeptanz der neuen Ausweise mit den Nachfragen von Studierenden, warum sie noch keine Chipkarte bekämen, begründet. Dass den Fragenden vielleicht nur Informationen fehlen, kam der Sprechenden offensichtlich nicht in den Sinn.?
Für die TU-Campuskarte sind die (zum Teil noch nicht aktivierten) Funktionen Studierenden-, Bibliotheks- und BVG-Ausweis, Druck von Studienbescheinigungen, Adressänderungen, Antrag auf Beurlaubung und auf Exmatrikulation, Wahlen der Gremien der akademischen Selbstverwaltung, Prüfungsanmeldung, Signatur von elektronischen Dokumenten, Mensa-Anwendung, Telefon- und Geldkarte, login in den diversen Rechnernetzen und Schlüsselkarte (Zugangsbeschränkung!) vorgesehen. Der auf der Karte befindliche RFID (Radio Frequency Identification) -Chip ermöglicht, dass personenbezogene Daten mit den entsprechenden Empfangsgeräten auch kontaktlos abgerufen werden können. Damit ist die Erstellung von Bewegungsprofilen auch unbemerkt möglich. Die Universtätsleitung beteuert, so etwas sei selbstredend nicht geplant. ?Warum werden dann die technischen Möglichkeiten dafür eingebaut?? fragt ein Aktivist. Und noch etwas stört die aktiven Studierenden: ?Bei passiven RFID-Chips (d. h. ohne eigene Stromversorgung) werden Daten während der Übertragung nicht einmal verschlüsselt.?
Weiter heißt es in dem ?BekennerInnenschreiben?: ?Die Nützlichkeit einiger Chipkartenfunktionen (Rückmeldung, Geldkarte) ist dringend zu hinterfragen, andere Funktionen sind ohne Chip genauso möglich (BVG-Ticket, Bibliotheksausweis). Die Möglichkeit der Zugangsberechtigung macht auch noch die vorherige Einschränkung derselben notwendig. Im Zusammenhang mit der geplanten Einführung von Studienkonten steht die Manifestierung der Warenförmigkeit von Bildung quasi vor der Tür. Um die Teilnahme an Veranstaltungen sinnvoll abrechnen zu können muss sie erst erfasst werden. Zugangskontrollen sind nur über die Verwendung einer Chipkarte ?ökonomisch vertretbar? zu gewährleisten. Und wer nicht zahlt, hat eben Pech gehabt. Andersrum ist der Ausschluss von Prüfungen aufgrund unregelmäßiger Teilnahme an einer Veranstaltung sehr wahrscheinlich.
Die TU-Campuskarte erfüllt unter anderem den Zweck, Verdatung als etwas erstrebenswertes darzustellen. Ein positives Urteil des AkademikerInnennachwuchses besitzt immer noch Signalwirkung für den Rest der Bevölkerung. Zudem rechnen die ChipkartenbefürworterInnen mit wenig Widerstand unter den Studierenden, da diese im Vergleich zum Rest der BürgerInnen als ausgesprochen aufgeschlossen neuen Technologien gegenüber gelten.?
Für Rückfragen steht Ihnen die Streikkoordination der TU Berlin unter der Rufnummer 314-25133 zur Verfügung.
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Ergänzungen
Überwacht.
mehr Infos zu Chipkarten & Überwachung
Seminar für angewandte Unsicherheit [SaU]
Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen
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