AP-Meldung: Urteil 129a Verfahren Magdeb.
Urteil zu dem 129a Verfahren gegen die Magdeburger
AP-Meldung:
Haftstrafen nach Brandanschlägen in Magdeburg
Wegen vierfacher Brandstiftung sind zwei Männer aus Magdeburg am Dienstag vom Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt in Halle zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Ein dritter Angeklagter wurde freigesprochen. Der von der Bundesanwaltschaft erhobene Vorwurf der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung wurde bei allen dreien fallen gelassen.
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Haftstrafen nach Brandanschlägen in Magdeburg
Wegen vierfacher Brandstiftung sind zwei Männer aus Magdeburg am Dienstag vom Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt in Halle zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Ein dritter Angeklagter wurde freigesprochen. Der von der Bundesanwaltschaft erhobene Vorwurf der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung wurde bei allen dreien fallen gelassen.
Wegen vierfacher Brandstiftung sind zwei Männer aus Magdeburg am Dienstag vom Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt in Halle zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Ein dritter Angeklagter wurde freigesprochen. Der von der Bundesanwaltschaft erhobene Vorwurf der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung wurde bei allen dreien fallen gelassen.
Die Bundesanwaltschaft hatte den drei Männern vorgeworfen, Mitglieder einer in Sachsen-Anhalt agierenden linksterroristischen Vereinigung zu sein, die unter anderem unter dem Namen «kommando freilassung aller politischen gefangenen» auftrat. Sie hatte Freiheitsstrafen zwischen drei und dreieinhalb Jahren gefordert. Die Verteidiger hatten auf Freispruch plädiert.
Weil sich die Gruppe nachweislich im Mai 2002 auflöste, ließ der Vorsitzende Richter Albrecht Hennig den Vorwurf der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung bereits im Laufe des mehrmonatigen Verfahrens fallen und hob die Haftbefehle gegen die 22 bis 24 Jahre alten Männer im November auf. Zwei der Beschuldigten saßen bereits seit November vergangenen Jahres in Untersuchungshaft, der dritte seit April 2003.
Die Angeklagten seien «keine Top-Terroristen, aber auch keine Spielzeug-Indianer», sagte der Richter in seiner Urteilsbegründung. Zur Last legte er zwei der Angeklagten vier Brandanschläge, so am 18. März 2002 gegen das Gebäude des Landeskriminalamts Sachsen-Anhalt sowie gegen ein Dienstfahrzeug des Bundesgrenzschutzes Magdeburg. Zudem sollen die jungen Männer im August 2001 zwei Neuwagen eines Magdeburger Autohauses angezündet und dabei einen Sachschaden von 150.000 Euro verursacht sowie im Februar 2002 Brandanschläge auf zwei Telekom-Fahrzeuge verübt haben.
Als Beweise dafür sah das Oberlandesgericht die Inhalte abgehörter Telefongespräche sowie handgeschriebene Zettel, die unter anderem in Zitaten mit Bekennerschreiben übereinstimmten beziehungsweise Materiallisten für Brandbomben enthielten.
«Wer Brände legt, will töten», sagte Richter Hennig und erinnerte an die Geschichte: Vor 60 Jahren seien erst Bücher, dann Menschen verbrannt worden. «Ich wehre mich gegen den Ungeist, dass alles, was nicht passt, verbrannt wird», fügte er hinzu. Straferschwerend sei die sorgsame Planung und intensive Vorbreitung der Brandanschläge, der hohe Sachschaden sowie die militante Absicht, «anderen die eigene Meinung mit Gewalt aufzudrängen».
Der 24-jährige Marco H. wurde zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt, der 22-jährigen Daniel W. zu einer Jugendfreiheitsstrafe von zwei Jahren. Der 23-jährigen Carsten S. wurde freigesprochen. Er habe «offenbar besser vorgesorgt, als die anderen», so dass keine Beweismittel mit direktem Tatbezug gefunden wurden, sagte der Richter. Es blieben aber «berechtigte Zweifel».
Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Die Verteidiger der zu Haftstrafen verurteilten Männer kündigten Revision vor dem Bundesgerichtshof an
Die Bundesanwaltschaft hatte den drei Männern vorgeworfen, Mitglieder einer in Sachsen-Anhalt agierenden linksterroristischen Vereinigung zu sein, die unter anderem unter dem Namen «kommando freilassung aller politischen gefangenen» auftrat. Sie hatte Freiheitsstrafen zwischen drei und dreieinhalb Jahren gefordert. Die Verteidiger hatten auf Freispruch plädiert.
Weil sich die Gruppe nachweislich im Mai 2002 auflöste, ließ der Vorsitzende Richter Albrecht Hennig den Vorwurf der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung bereits im Laufe des mehrmonatigen Verfahrens fallen und hob die Haftbefehle gegen die 22 bis 24 Jahre alten Männer im November auf. Zwei der Beschuldigten saßen bereits seit November vergangenen Jahres in Untersuchungshaft, der dritte seit April 2003.
Die Angeklagten seien «keine Top-Terroristen, aber auch keine Spielzeug-Indianer», sagte der Richter in seiner Urteilsbegründung. Zur Last legte er zwei der Angeklagten vier Brandanschläge, so am 18. März 2002 gegen das Gebäude des Landeskriminalamts Sachsen-Anhalt sowie gegen ein Dienstfahrzeug des Bundesgrenzschutzes Magdeburg. Zudem sollen die jungen Männer im August 2001 zwei Neuwagen eines Magdeburger Autohauses angezündet und dabei einen Sachschaden von 150.000 Euro verursacht sowie im Februar 2002 Brandanschläge auf zwei Telekom-Fahrzeuge verübt haben.
Als Beweise dafür sah das Oberlandesgericht die Inhalte abgehörter Telefongespräche sowie handgeschriebene Zettel, die unter anderem in Zitaten mit Bekennerschreiben übereinstimmten beziehungsweise Materiallisten für Brandbomben enthielten.
«Wer Brände legt, will töten», sagte Richter Hennig und erinnerte an die Geschichte: Vor 60 Jahren seien erst Bücher, dann Menschen verbrannt worden. «Ich wehre mich gegen den Ungeist, dass alles, was nicht passt, verbrannt wird», fügte er hinzu. Straferschwerend sei die sorgsame Planung und intensive Vorbreitung der Brandanschläge, der hohe Sachschaden sowie die militante Absicht, «anderen die eigene Meinung mit Gewalt aufzudrängen».
Der 24-jährige Marco H. wurde zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt, der 22-jährigen Daniel W. zu einer Jugendfreiheitsstrafe von zwei Jahren. Der 23-jährigen Carsten S. wurde freigesprochen. Er habe «offenbar besser vorgesorgt, als die anderen», so dass keine Beweismittel mit direktem Tatbezug gefunden wurden, sagte der Richter. Es blieben aber «berechtigte Zweifel».
Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Die Verteidiger der zu Haftstrafen verurteilten Männer kündigten Revision vor dem Bundesgerichtshof an
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Ergänzungen