Bericht 2. + 3. Prozeßtag, Magdeburger 129a-Verf.
Prozeßbericht vom 2.Prozeßtag im 129a-Verfahren gegen Magdeburger Linke.
Etwa 40 BesucherInnen waren gekommen, um dem zweiten Prozeßtag beizuwohnen und Daniel, Marco und Carsten solidarisch zur Seite zu sitzen. Es war "the same procedure" wie am ersten Tag mit der Sicherheit, was sich wahrscheinlich bis zum Ende der Verhandlungen auch nicht mehr ändern wird. Die drei wurden in Handschellen gebracht und es wurde peinlich darauf geachtet, dass sich Angeklagte und BesucherInnen nicht zu nahe kamen.
Zunächst gab es keine Stellungnahme des Staatsanwaltes Dr. Hornick zu dem Antrag der Verteidigung, ihn als Sitzungsvertreter der Bundesanwaltschaft (BAW) abzulösen. So wurden dann die ersten Zeugen zu den verschiedenen Anschlägen vernommen. Den Auftakt machte der damalige Nachtwächter von "Automobil Flughafen", welches sich gegenüber der Daimler Benz Niederlassung Krumey befand. Bei diesem Brandanschlag brannte von den vier ausgestellten Mercedessen eine A-Klasse völlig aus und steckte die daneben geparkte E-Klasse an. Außerdem schadete die entstandene Hitze der Fassade des Autohauses. Es entstand ein Sachschaden von ca. 300 000 DM.
Dazu wurden auch die ermittelnden Kripobeamten der Polizeidienststelle (PD) Magdeburg befragt. Diese waren damals mit der Spurensicherung beschäftigt und fanden einen "Folienbeutel mit einer klebstoffartigen Substanz", platziert am rechten Hinterrad der E-Klasse, welche nicht in Brand geraten war, sowie Brandschutt in Kombination mit Löschwasser der
A-Klasse.
Aus dem Gutachten des LKA erfuhren wir, daß in der der klebstoffartigen Masse brandbeschleunigende Stoffe gefunden worden, im Brandschutt allerdings nicht. Ein technischer Defekt wurde ausgeschlossen. Dazu wurde aus der "Interim" verlesen, wie Brandsätze gebaut werden und ein BekennerInnenschreiben der "revolutionären Aktion Carlo Guliani" zu eben
diesem Brandanschlag, weshalb der Staatschutz die weiteren Ermittlungen übernahm.
Nach einer Pause ging es weiter mit den Zeugenvernehmungen zum Brandanschlag auf zwei Telekomfahrzeuge, die beim Berufsschulkomplex der Telekom geparkt waren. Auch hier wurde ein technischer Defekt ausgeschlossen, da die Fahrzeuge am Freitag abgestellt wurden und der entsprechende Kleintransporter sowie der Golf erst am Montag des 18.02.02 vollständig in Flammen aufgingen, bevor die Feuerwehr löschen konnte. Der Kripobeamte Herr Peschke aus Magdeburg meinte, aufgrund
seiner "langjährigen Erfahrungswerte" gleich gewußt zu haben, dass es sich um Brandstiftung gehandelt haben müsse. Tatsächlich hatte er es bis dato "leider" jedenfalls nicht geschafft, eine entsprechende Schulung zu besuchen. Sein Kollege, der nach ihm in den Zeugenstand gerufen wurde, war da kompetenter. Er hatte eine Direktschulung beim LKA gemacht. Ein Nachrichtentechniker der Telekom erzählte, dass ein Schaden von ca. 27.000 Euro entstanden sei.
Auch hierzu wurde ein BekennerInnenschreiben aus der "Interim", welches vom "Kommando Globaler Widerstand" unterzeichnet war, verlesen. Das Datum war anläßlich der Verschärfung des § 129 am 17.02.76 gewählt worden. Magdeburg der gewählte Ort wegen der sozialen Lage und die Telekom, weil auch dieser Konzern für Kommerzialisierung, Profitmaximierung und Zusammenarbeit mit Überwachungsbehörden steht.
Während wir uns danach zu einem türkischen Imbiss aufmachten, mußten Daniel, Marco und Carsten mit Knaststullen vorlieb nehmen. Es gab noch einen kleinen Zwischenfall, als einer der Justizbeamten Carsten abführen
wollte und dabei grob wurde, woraufhin sich sofort die Anwälte einschalteten. Der Mann mit der Aufschrift "JUSTIZ" auf seiner dunklen Uniform kam damit nicht klar und beschwerte sich auf dem Gang bei seinen Kollegen über die rüden Anwälte.
Den dritten Brandanschlag behandelte das Gericht nach der Mittagspause. Es war der gegen das LKA Sachsen-Anhalt, wo laut Gutachten Molotowcocktails benutzt wurden und geringer Sachschaden entstand. Hierzu wurden sechs Zeugen befragt. Einer davon, ein Kioskbesitzer, dessen Kiosk nahe des LKA steht, sah eine völlig "schwarze" Person mit zwei Flaschen unter dem Arm, von denen er annahm es wären vielleicht Spraydosen für Graffiti als er auf dem Weg zu seinem Kiosk war. Auf seinem Rückweg hätte es einen Knall gegeben, er sah Feuer und die gleiche "schwarze" Person kam gerannt und rief: "Hau ab! Gleich ist die Hölle los!"
Interessant war die Aussage des LKA Beamten Schulze, der von einem Auto sprach, was am Folgetag vorfuhr, aus dem eine Person ausstieg, den Tatort fotografierte und wieder wegfuhr. Der Kioskbesitzer sollte dies bei seiner polizeilichen Vernehmung ausgesagt haben und konnte nicht genau sagen, ob die letzten beiden Zahlen des Kennzeichens 66 o. 99 waren. Für beide Kennzeichen wurden die Halter ermittelt, wobei es sich bei einem um eine Firma handelte. Bei dem anderen um ein Auto, welches schon bei verschiedenen Demonstrationen aufgefallen war, ebenfalls im Zusammenhang mit Fotografieren, weshalb nicht weiter ermittelt wurde. HÄ..? Falls dazu doch weitere Ermittlungen gemacht wurden, wüßte er es nicht, da der Fall an das BKA abgegeben wurde.
Das Ende des 2.Verhandlungstages leitete die Stellungnahme der Staatsanwältin Rieger auf den Antrag der Verteidigung vom 21.10. 03, Dr. Hornick als Zeugen zu laden und ihn wegen Befangenheit durch einen anderen Staatsanwalt ersetzen zu lassen, ein. Der Antrag der Verteidigung möge zurückgewiesen werden, da es keine rechtliche Handhabe zur Ablösung eines Staatsanwaltes gibt. Das käme erst in Frage, wenn der Zeuge B. (bei dem er durch erpresserische Verhörmethoden aufgefallen sein sollte) gehört worden ist. Er hätte sich nichts zu Schulden kommen lassen, da er verfahrensmäßig vorgegangen wäre. Am 27.11.02 wurden außerdem nach Anordnung von Dr. Hornick ohne richterlichen Beschluß - und damit rechtswidrig - die Wohnungen von Daniel und Marco durchsucht. Die Verteidigung sah auch wegen dieser Hausdurchsuchungen die Unbefangenheit des Staatsanwaltes für nicht gegeben.
(Die Beweisanträge der Verteidigung im Wortlaut unter www.soligruppe.de)
Zunächst gab es keine Stellungnahme des Staatsanwaltes Dr. Hornick zu dem Antrag der Verteidigung, ihn als Sitzungsvertreter der Bundesanwaltschaft (BAW) abzulösen. So wurden dann die ersten Zeugen zu den verschiedenen Anschlägen vernommen. Den Auftakt machte der damalige Nachtwächter von "Automobil Flughafen", welches sich gegenüber der Daimler Benz Niederlassung Krumey befand. Bei diesem Brandanschlag brannte von den vier ausgestellten Mercedessen eine A-Klasse völlig aus und steckte die daneben geparkte E-Klasse an. Außerdem schadete die entstandene Hitze der Fassade des Autohauses. Es entstand ein Sachschaden von ca. 300 000 DM.
Dazu wurden auch die ermittelnden Kripobeamten der Polizeidienststelle (PD) Magdeburg befragt. Diese waren damals mit der Spurensicherung beschäftigt und fanden einen "Folienbeutel mit einer klebstoffartigen Substanz", platziert am rechten Hinterrad der E-Klasse, welche nicht in Brand geraten war, sowie Brandschutt in Kombination mit Löschwasser der
A-Klasse.
Aus dem Gutachten des LKA erfuhren wir, daß in der der klebstoffartigen Masse brandbeschleunigende Stoffe gefunden worden, im Brandschutt allerdings nicht. Ein technischer Defekt wurde ausgeschlossen. Dazu wurde aus der "Interim" verlesen, wie Brandsätze gebaut werden und ein BekennerInnenschreiben der "revolutionären Aktion Carlo Guliani" zu eben
diesem Brandanschlag, weshalb der Staatschutz die weiteren Ermittlungen übernahm.
Nach einer Pause ging es weiter mit den Zeugenvernehmungen zum Brandanschlag auf zwei Telekomfahrzeuge, die beim Berufsschulkomplex der Telekom geparkt waren. Auch hier wurde ein technischer Defekt ausgeschlossen, da die Fahrzeuge am Freitag abgestellt wurden und der entsprechende Kleintransporter sowie der Golf erst am Montag des 18.02.02 vollständig in Flammen aufgingen, bevor die Feuerwehr löschen konnte. Der Kripobeamte Herr Peschke aus Magdeburg meinte, aufgrund
seiner "langjährigen Erfahrungswerte" gleich gewußt zu haben, dass es sich um Brandstiftung gehandelt haben müsse. Tatsächlich hatte er es bis dato "leider" jedenfalls nicht geschafft, eine entsprechende Schulung zu besuchen. Sein Kollege, der nach ihm in den Zeugenstand gerufen wurde, war da kompetenter. Er hatte eine Direktschulung beim LKA gemacht. Ein Nachrichtentechniker der Telekom erzählte, dass ein Schaden von ca. 27.000 Euro entstanden sei.
Auch hierzu wurde ein BekennerInnenschreiben aus der "Interim", welches vom "Kommando Globaler Widerstand" unterzeichnet war, verlesen. Das Datum war anläßlich der Verschärfung des § 129 am 17.02.76 gewählt worden. Magdeburg der gewählte Ort wegen der sozialen Lage und die Telekom, weil auch dieser Konzern für Kommerzialisierung, Profitmaximierung und Zusammenarbeit mit Überwachungsbehörden steht.
Während wir uns danach zu einem türkischen Imbiss aufmachten, mußten Daniel, Marco und Carsten mit Knaststullen vorlieb nehmen. Es gab noch einen kleinen Zwischenfall, als einer der Justizbeamten Carsten abführen
wollte und dabei grob wurde, woraufhin sich sofort die Anwälte einschalteten. Der Mann mit der Aufschrift "JUSTIZ" auf seiner dunklen Uniform kam damit nicht klar und beschwerte sich auf dem Gang bei seinen Kollegen über die rüden Anwälte.
Den dritten Brandanschlag behandelte das Gericht nach der Mittagspause. Es war der gegen das LKA Sachsen-Anhalt, wo laut Gutachten Molotowcocktails benutzt wurden und geringer Sachschaden entstand. Hierzu wurden sechs Zeugen befragt. Einer davon, ein Kioskbesitzer, dessen Kiosk nahe des LKA steht, sah eine völlig "schwarze" Person mit zwei Flaschen unter dem Arm, von denen er annahm es wären vielleicht Spraydosen für Graffiti als er auf dem Weg zu seinem Kiosk war. Auf seinem Rückweg hätte es einen Knall gegeben, er sah Feuer und die gleiche "schwarze" Person kam gerannt und rief: "Hau ab! Gleich ist die Hölle los!"
Interessant war die Aussage des LKA Beamten Schulze, der von einem Auto sprach, was am Folgetag vorfuhr, aus dem eine Person ausstieg, den Tatort fotografierte und wieder wegfuhr. Der Kioskbesitzer sollte dies bei seiner polizeilichen Vernehmung ausgesagt haben und konnte nicht genau sagen, ob die letzten beiden Zahlen des Kennzeichens 66 o. 99 waren. Für beide Kennzeichen wurden die Halter ermittelt, wobei es sich bei einem um eine Firma handelte. Bei dem anderen um ein Auto, welches schon bei verschiedenen Demonstrationen aufgefallen war, ebenfalls im Zusammenhang mit Fotografieren, weshalb nicht weiter ermittelt wurde. HÄ..? Falls dazu doch weitere Ermittlungen gemacht wurden, wüßte er es nicht, da der Fall an das BKA abgegeben wurde.
Das Ende des 2.Verhandlungstages leitete die Stellungnahme der Staatsanwältin Rieger auf den Antrag der Verteidigung vom 21.10. 03, Dr. Hornick als Zeugen zu laden und ihn wegen Befangenheit durch einen anderen Staatsanwalt ersetzen zu lassen, ein. Der Antrag der Verteidigung möge zurückgewiesen werden, da es keine rechtliche Handhabe zur Ablösung eines Staatsanwaltes gibt. Das käme erst in Frage, wenn der Zeuge B. (bei dem er durch erpresserische Verhörmethoden aufgefallen sein sollte) gehört worden ist. Er hätte sich nichts zu Schulden kommen lassen, da er verfahrensmäßig vorgegangen wäre. Am 27.11.02 wurden außerdem nach Anordnung von Dr. Hornick ohne richterlichen Beschluß - und damit rechtswidrig - die Wohnungen von Daniel und Marco durchsucht. Die Verteidigung sah auch wegen dieser Hausdurchsuchungen die Unbefangenheit des Staatsanwaltes für nicht gegeben.
(Die Beweisanträge der Verteidigung im Wortlaut unter www.soligruppe.de)
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