Bullenterror in Eckernförde III
Bullenterror in Eckernförde III
In der Schleswig-Holsteinischen Kleinstadt (22-23000 Einwohner / 30 Bullen) geht die Repression gegen die Linke weiter. Hausdurchsuchungen sind keine Besonderheit mehr, wer nachts schwarzgekleidet draußen ist wird so gut wie sicher kontrolliert und die Dienstvorschriften scheinen dabei in den Hintergrund zu rücken. Hier ein kurzer Repressions-Überblick für die vergangenen Monate im Ostseebad…
Ende Juni:
Hausdurchsuchung bei einem 16jährigen wegen BTM-Verkauf und Sachbeschädigung durch Graffiti.
Beschlagnahmt: Geringe Menge Cannabis & Zubehör, Spraydosen, Funkscanner (Polizeifunk eingeschaltet), Waffen und Firlefanz (Stiftemäppchen, Schulsachen, usw.)
Beweise: Keine.
Fehler: Endlos lange Liste, hervorstechend: Lesen von persönlichen Unterlagen während der Durchsuchung, Anordnung einer ED-Misshandlung durch den Beamten B., falsche Verdächtigung durch K., …………
Weiteres Vorgehen: Vorladungen an alles, was sich bewegt, auch Leute, die der betroffenen Person nicht bekannt sind.
Dienstaufsichtsbeschwerde seitens des Betroffenen, wurde abgelehnt.
Hausdurchsuchung bei einem 14jährigen, keine Details bekannt.
Juli:
Mehrere Anzeigen wegen Graffitisprühereien, BTM-Besitz und Verkauf. Mehrere Kontrollen im Skatepark und in der Innenstadt (siehe Bullenterror I und II)
August:
Die Bullen fangen an, Schüler auf dem Schulweg zu kontrollieren und machen sogar vor dem Schulhof nicht halt, Kontrollen sind an der Tagesordnung.
September:
Hausdurchsuchung bei einem 14jährigen.
Beschlagnahmt: Geringe Menge Cannabis & Zubehör.
Quellen: Telefon abgehört (mit 95%iger Sicherheit)
Beweise: unwichtig, weil geringe Menge.
Fehler: Noch längere Liste: Sind um 2:30 Uhr gekommen (dürfen erst ab 4:00), kein Durchsuchungsbefehl, kein Ausweisen der Beamten, kein Beschlagnahmungsprotokoll – nichts, Skrupel wahrscheinlich auch nichtJ
Es wird leider wahrscheinlich keine Dienstaufsichtsbeschwerde erfolgen, da die Mutter des 14jährigen ziemlich Bullenfreundlich eingestellt ist und die sogar reingelassen hat ohne Durchsuchungsbefehl.
Oktober:
Aufgrund des Durchsuchungswahn erscheint das Personalienfeststellungsprotokoll (s.o.) um sich so einen Überblick verschaffen zu können. Mehrere Kontrollen/Durchsuchungen in der Stadt, bei der die Betroffenen teilweise auch weggerannt sind und teilweise gestellt wurden.
Die Durchsuchungen haben längst keine vernünftige Begründung mehr, der Grund wird höchstens danach festgestellt, wenn etwas gefunden wurde (wer suchet, der…)
Resultat:
Wir müssen dem etwas entgegensetzen.
Personalienfeststellungsprotokolle und wegrennen sind schon ein guter Ansatz, besonders wenn man nichts zu verbergen hat (gute Beschäftigungstherapie).
Außerdem sollte bei jeder Gelegenheit eine Dienstaufsichtsbeschwerde angefertigt werden – auch wenn es nichts bringt (Bullen sind ja was heiliges und machen nix verbotenes) mindestens eine Stellungnahme dürfen die Beamten anfertigen (=noch mehr Beschäftigung).
Das Ziel ist, dass die Bullen uns nicht mehr kontrollieren wollen, weil sie dadurch nur Ärger und zusätzliche Arbeit haben.
Gut dabei zu wissen ist:
- Der magische Satz bei jedem Bullen ist „nehmen Sie bitte zu Protokoll“. Der Bulle MUSS dann aufschreiben, was du ihm erzählst (sollte schon noch im entferntesten Sinne etwas mit dem jeweiligen Thema zu tun haben). Er kann dich dafür mit auf die Wache nehmen (also du brauchst ach Zeit). Je nach Zeit kann man das Protokoll auch noch nach Rechtschreibfehlern u.ä. prüfen und es nicht unterschreiben, bevor es fehlerfrei ist.
- Ein Bulle KANN nur Fehler machen. Die Vorschriften für Bullen sind so kompliziert, dass man gar nicht alle befolgen kann, man muss deren Fehler nur finden…
- Wegrennen ist nicht verboten – wahrscheinlich ist es für Spießer so undenkbar, vor einem Bullen wegzulaufen, dass die gar nicht auf die Idee gekommen sind, ein Gesetz dagegen zu machen. Wenn du dann allerdings geschnappt wirst, wirst du nicht unbedingt sanft behandelt (also Festnahme), sie können dir aber deswegen nichts anhaben und selbstverständlich solltest du auch auf die Frage wieso die Aussage verweigern.
Wir werden uns dieser Polizeirepression widersetzen. Wir werden die Bullen ab sofort kontrollieren und jeden Schritt und Fehler protokollieren und beanstanden!
Autonomes Leben, ja! Autonomer Polizeiapparat, NEIN!
Gegen Rassismus und Repression!
Wir werden noch tanzen, wenn an euch schon keiner mehr denkt!
(Moderationskriterien von Indymedia Deutschland)
Ergänzungen
personalienfeststellungsprotokoll
Personalienfeststellungsprotokoll
personalienfestellungsprotokoll
bullenTERROR?
Beschwerden
Fall Juni: Der Fall weist keine Verfahrensfehler auf; die Dienstaufsichtsbeschwerde wurde zurecht abgewiesen.
Grund: Das Lesen von persönlichen Unterlagen ist gerechtfertigt, wenn der Durchsuchende sich vom Inhalt eine Klärung einer Straftat ( auch in anderem Zusammenhang) verspricht.( Macht ja auch anders keinen Sinn, denn z.B. Steuerhinterziehung beruht fast nur auf persönlichen Unterlagen). Die ED-Behandlung ist ebenfalls nicht rechtswidrig, sondern sogar vorgeschrieben. Auch eine falsche Verdächtigung ist nicht strafbar.
Fall September: Auch hier hat eine Beschwerde keinerlei Aussicht auf Erfolg, da auch hier kein Fehlverhalten aufgezeigt werden kann.
Grund: Der Durchsuchungsbefehl und die damit verbundene Zeitregelung zur Unzeit ( 0400) kommen nur dann in Betracht, wenn es sich um eine Zwangsmassnahme handelt. Da im beschriebenen Fall der Hauseigentümer (Mutter) ausdrücklich mit dem Betreten einverstanden war, liegt auch hier kein Fehlverhalten vor. Die Mutter kann schließlich jederzeit, wen immer sie will, in ihr Haus lassen. Wenn sich die Beamten nicht ausgewiesen haben, dann liegt das vielleicht daran, dass sie keiner aufgefordert hat. Sie müssen es ja nicht von sich aus tun.
übrige Fälle: Auch hier liegen, nach den hier beschriebenen Umständen keine Rechtsverstöße vor, da die Polizei immer und jederzeit Kontrollen durchführen darf, wenn den Umständen nach anzunehmen ist, dass diese zur Vereitelung einer Straftat beitragen.
Dienstaufsichtsbeschwerde: Über Beschwerden entscheidet zuständigkeitshalber die entsprechende Disziplinarinstanz. Das bearbeiten verursacht bei den betroffenen Beamten in solchen Fällen keine Arbeit, da die Stellungnahmen für solche Fälle im allgemeinen bereits vorgeschrieben sind und nur ausgedruckt werden müssen, mal davon abgesehen, dass in den beschriebenen Fällen gar kein beschwerdefähiges Verhalten aufgezeigt werden konnte. Der Beamte ist nicht verpflichtet die Anzeige persönlich und vor Ort aufzunehmen, sondern kann auf eine Aufnahme durch einen Kollegen in der Wache verweisen. Unterschreiben muss der Beamte sowieso nichts, außer seiner eigenen Stellungnahme.
Die Dienstanweisungen mögen zwar umfangreich sein, aber in solchen Fällen ist die Rechtslage zu eindeutig.
Aussageverweigerungsrecht: Dies gilt vor der Polizei zwar allumfassend, nicht aber im Verfahren. Zwar hat der Beschuldigte dort auch das Recht auf Aussageverweigerung, jedoch nicht die Zeugen, also eventuell Freunde. Diese können zur Aussage gezwungen werden.
zu "Bullenterror?" und "Beschwerden"
zum zweiten an peer:
ich glaube nicht, dass du hier pauschal beurteilen kannst, ob die dienstaufsichtsbeschwerde gerechtfertigt ist/war. sollte es dich tatsächlich interessieren kannst du von mir mein gedächtnisprotokoll sowie die dienstaufsichtsbeschwerde gerne haben, dann kannste dir ein urteil erlauben - davor bestimmt nicht.
was die "übrigen fälle" betrifft, geht es nicht darum, ob das jetzt ein rechtsverstoß war oder nicht, sondern um die tatsache der repression, die du nicht abstreiten können wirst. es geht den bullen nicht um "normale" Jugendliche, sondern um linke. da liegt mein problem, ob das jetzt legal ist oder nicht geht mir letztendlich am arsch vorbei.
zur dienstaufsichtsbeschwerde scheine ich bessere quellen zu haben als du: den "oberbullen" vom kreis rendsburg-eckernförde, der mit meinem vater befreundet ist. dadurch weiß ich, dass nicht nur der bereoffene polizist ein statement abgeben darf, sondern auch noch dessen vorgesetzter, und dessen vorgesetzer, und so weiter, bis zum oberbullen eben...
also peer, wenn du nächstes mal besserweißt such mal den entsprechenden paragrafen dazu raus, weil das kann man immerhin nachprüfen.
gruß an alle Repressionierten,
s.
name known by police
ein wenig Licht ins Dunkel...
@Peer, bzw. zu der Durchsuchung im Juni:
Soweit aus dem Sachverhalt der hier geschrieben ist hervorgeht, scheint die Durchsuchung (nach beweismitteln) im Zimmer des Beschuldigte gerechtfertigt (bei Besitz von Btm manchmal fraglich, i.d.R. bei Verkauf von Btm (Betäubungsmittel) allerdings weniger.
Polizeibeamte sind allerdings NICHT befugt Einsicht in die Papiere des Beschuldigten zu nehmen, es sei den der Beschuldigte willigt darin ein.
Wenn das nicht der Fall ist, duerfen die Polizebeamten also nicht lesen, aber die entsprechenden Papiere (bei erechtigtem Verdacht) beschlagnahmen, auf dass daraufhin der Staatsanwalt (der ja der herr des Ermittlungsverfahrens ist, Polizisten sind nur Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft) sich diese Papiere anschaut.
Beschlagnahmeprotokolle muessen immer ausgefuellt werden. Ebenso durchsuchungsprotokolle (auch wenn nichts mitgenommen wird).
Quelle: StPO (Strafprozessordnung), weiss nich mehr genau welcher paragraf...
Grundsätzlich:
Auf die Hinzuziehung von Zeugen bestehen, wenn die Wohnung durchsucht wird. Irgendwelche Nachbarn lassen sich dazu immer finden, egal zu welcher Uhrzeit. (übrigens kann auch eine Durchsuchung um 2.00 Uhr gerecvhtfertigt sein... bei Gefahr im Verzug und entsprechender Begruendung.)
Auf Durchsuchungsprotokoll mit den Namen(Dienstnummern) aller beteiligter Beamter bestehen, durchschlag aushändigen lassen.
Dienstnummern von Polizeibeamten erhält Mensch erfahrungsgemaess besser zum Ende eines Polizeieinsatzes hin, da dann die Polizisten weniger gestresst und eher bereit sind diese auszuhändigen. Es ist zwar deren Absolute Pflicht, die Dienstnumern mitzuteilen, jedoch nicht, wenn die Situation (aufgrund von Gefährdung der Beamten oder Gefaehrdung der durchzuführenden Massnahme) es nicht zulässt.
Tja, und diese Argumente greifen halt nicht, wenn die Massnahme (z.B. Personenfeststellung, Durchsuchung, etc.) schon zu ende ist oder zuende geht.
Erfahrungsgemäss ist es auch nicht verkehrt, möglichst ruhig und deeskalierend mit den Polizisten umzugehen (die sind auch nur menschen, wenn vielleicht einfach mal anders drauf...und ausserdem im Dienst und gestresst und nervös und mit evtl. aufgebauten Vorurteilen und Feindbildern...). Meiner erfahrung nach erreicht mensch so noch am meisten.
...Leider aber auch nicht immer...
Ansonsten find ich die Ueberschrift des Artikels leicht uebertrieben, weil ein grossteil der beschriebenen Durchsuchungen wie´s mir scheint auf jeden Fall rechtmässig ist/wirkt.
Die tatsache, dass jetzt wohl aber Personen, die "links" aussehen wahllos auf der Strasse kontrolliert werden is nich ok und beduerfte einer klaren rechtsgrundlage.
Daher find ich die Idee mit dem Formblatt zum Ausfüllen ne tolle idee, einfach mal zum sammeln und schauen wer wann warum kontrolliert wurde. Mit der Grundlage liesse sich rechtlich dann was dagegen unternehmen, bzw. druck auf die Polizei ausueben.
Ne rechtsgrundlage brauchts dazu uebrigens nich, is ja ne privatperson, die da handelt, wenn sie das formblatt ausfüllt, bzw. von den Beamten die Dienstnummern eintragen lässt.
Letztlich faend ichs schön, wenn mehr von Polizisten anstatt von Bullen geschrieben wird, dass klingt nich gleich so vorbelastet und laesst auch zu, dass es bei der Firma Polizei auch möglicherweise nette Menschen gibt, die ihren Job da gut tun und wirklich menschen helfen.
Es gibt naemlich ne ganze Latte von Situationen, die nich lustig, sondern arg scheisse und gefaehrlich sind, wo polizisten rein- und ihren Kopf hinhalten muessen, ob sie wollen oder nich.
Soviel erstmal dazu.
Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen
Polizei gehört abgeschafft — Peter Lustig
zu PlanB — ja, ich habe einen namen