Videos: Demonstrativ gegen Residenzpflicht
In letzter Zeit häufen sich Verfahren gegen Flüchtlinge wegen Verstosses gegen die sogenannte Residenzpflicht. Diese Regelung bestimmt, daß Flüchtlinge den ihnen zugewiesenen Landkreis nicht ohne vorherige Erlaubnis der Ausländerbehörde verlassen dürfen. So wurden in Jena 25 Flüchtlinge bereits bei ihrer Abfahrt zum Aktionscamp gegen das Ausreisezentrum in Fürth gestoppt, sie müssen mit Geldstrafen rechnen. Einige Flüchtlinge weigern sich, diese Strafen zu bezahlen. In einem gut besuchten Präzidenzprozess am 4. September in Worbis nutzten Cornelius Yufanyi und seine Verteidiger den Gerichtssaal als politische Bühne, um demonstrativ die Residenzpflicht infrage zu stellen. Cornelius sollte eine Geldstrafe von 300 Euro zahlen, weil er im Mai 2000 in Jena an einem von ihm organisierten Flüchtlingskongress teilgenommen hatte. Vom Amtsgericht Worbis wurde er jetzt zu 15 Tagessätzen je 10 Euro, ersatzweise Haft verurteilt. Die Anwälte kündigten Berufung vor dem Landgericht an. Ihr Ziel ist es, vor dem europäischen Gerichtshof die Abschaffung der Residenzpflicht zu erreichen.
Videointerviews mit Cornelius Yufanyi, seinem Verteidiger Ulrich von Klinggräff sowie Impressionen von der Demonstration durch Worbis und eine bemerkenswerte Prozesserklärung unter
http://www.umbruch-bildarchiv.de/video/prozess/corneliusyufanyi040903.html
Videointerviews mit Cornelius Yufanyi, seinem Verteidiger Ulrich von Klinggräff sowie Impressionen von der Demonstration durch Worbis und eine bemerkenswerte Prozesserklärung unter
http://www.umbruch-bildarchiv.de/video/prozess/corneliusyufanyi040903.html
Am Donnerstag den 4.9.03 fand in Worbis der dritte Prozesstermin gegen Cornelius Yufanyi wegen Verletzung der Residenzpflicht statt. Die Residenzpflicht bestimmt, daß Flüchtlinge nicht ohne Genehmigung den ihnen behördlich zugewiesenen Landkreis verlassen dürfen. Eine Straftat, die Deutsche nicht begehen können, für Flüchtlinge jedoch eine massive Einschränkung ihrer Bewegungsfreiheit bedeutet. Cornelius Yufanyi hatte im Mai 2000 ohne Erlaubnis der Eichsfelder Ausländerbehörde einen von ihm organisierten Flüchtlingskongress in Jena besucht und weigerte sich seitdem, dafür 600 DM Strafe zu zahlen.
Etwa 100 Menschen fanden sich zur Kundgebung und Prozessbeobachtung vor dem Amtsgericht Worbis ein. Nur 40 BesucherInnen passten in den Verhandlungssaal, weshalb weitere Stühle herangeschafft werden mussten. Zu Prozessbeginn lehnte Cornelius erneut eine Einstellung des Verfahrens ohne Freispruch ab - in einer bemerkenswerten Rede, siehe Dokumentation weiter unten, begründete er, warum er niemals mehr für seine Bewegungfreiheit zahlen wird.
Die Richterin, um einen Abschluss bemüht, handelte drei Beweisanträge der Verteidiger Ulrich von Klinggräff und Stefan Schrage damit ab, dass sie die Angaben als wahr unterstellte: Rassistisches Fehlverhalten der Ausländerbehörde, unwürdige Lebensumstände im abgelegenen Asyllager Weilrode sowie die psychische Notwendigkeit eines Aufenthaltes Yufanyis außerhalb des Landkreises. Das
Verfahren wollte sie aber nicht ohne Schuldspruch beenden und schloss sich dem Staatsanwalt an, der für eine "geringe Geldstrafe" plädierte: 15 Tagessätze zu je 10 Euro oder 15 Tage Haft und darauf verwies, dass das Amtsgericht Worbis keine politischen Prozesse führt.
Cornelius Yufanyi will weiterhin keine Strafe zahlen. Die Anwälte kündigten Berufung vor dem Landgericht an. Ihr Ziel: der europäische Gerichtshof und die endgültige Abschaffung der Residenzpflicht. Der Tag endete mit einer lautstarken Demonstration durch das kleine Worbis, dort dürften mittlerweile viele Leute diese rassistische Sonderregelung kennen.
Etwa 100 Menschen fanden sich zur Kundgebung und Prozessbeobachtung vor dem Amtsgericht Worbis ein. Nur 40 BesucherInnen passten in den Verhandlungssaal, weshalb weitere Stühle herangeschafft werden mussten. Zu Prozessbeginn lehnte Cornelius erneut eine Einstellung des Verfahrens ohne Freispruch ab - in einer bemerkenswerten Rede, siehe Dokumentation weiter unten, begründete er, warum er niemals mehr für seine Bewegungfreiheit zahlen wird.
Die Richterin, um einen Abschluss bemüht, handelte drei Beweisanträge der Verteidiger Ulrich von Klinggräff und Stefan Schrage damit ab, dass sie die Angaben als wahr unterstellte: Rassistisches Fehlverhalten der Ausländerbehörde, unwürdige Lebensumstände im abgelegenen Asyllager Weilrode sowie die psychische Notwendigkeit eines Aufenthaltes Yufanyis außerhalb des Landkreises. Das
Verfahren wollte sie aber nicht ohne Schuldspruch beenden und schloss sich dem Staatsanwalt an, der für eine "geringe Geldstrafe" plädierte: 15 Tagessätze zu je 10 Euro oder 15 Tage Haft und darauf verwies, dass das Amtsgericht Worbis keine politischen Prozesse führt.
Cornelius Yufanyi will weiterhin keine Strafe zahlen. Die Anwälte kündigten Berufung vor dem Landgericht an. Ihr Ziel: der europäische Gerichtshof und die endgültige Abschaffung der Residenzpflicht. Der Tag endete mit einer lautstarken Demonstration durch das kleine Worbis, dort dürften mittlerweile viele Leute diese rassistische Sonderregelung kennen.
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