Prozess gegen Saalfelder Nazis

teil der demokatischen weltoeffentlichkeit 24.01.2003 10:59 Themen: Antifa
am 23. Januar wurden im Amtsgericht Rudolstadt mehrere jüngere Nazis aus Saalfeld (liegt alles in Thüringen) wegen verschiedener Delikte verurteilt.
Nach 4 Prozesstagen war es am 23.1. im Amtsgericht Rudolstadt soweit: der Prozess gegen 4 Nazis aus Saalfeld wurde mit der Urteilsverkündung beendet.
Begleitet vom feixenden Publikum (immerhin oder lediglich 7 Szene - Angehörige aus dem Angeklagten-Umfeld), einer Reporterin der örtlichen Zeitung und wohl auch FreundInnen eines von den Nazis überfallenenen Opfers gab es Jugendstrafen mit relativ hohen Auflagen gegen Max Opitz und Christian Schmidt, beide aus Saalfeld. Die Jugendstrafen wurden auf 2 Jahre Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte Christian Fahl wurde zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten auf zwei Jahre Bewährung verurteilt. Das erscheint angesichts von mehrfachen Körperverletzungen und rassistischen Beleidigungen im Vergleich zu Verurteilungen wegen Sachbeschädigungen (wie sie jetzt wg. Göteborg zu befürchten sind)recht wenig. Aber wenn mensch BeobachterInnen des Prozesses glauben darf, ist das im Vergleich zu ähnlich gelagerten Prozessen gegen jüngere Nazis schon eine eher höhere Strafe.
Die rechten und rassistischen Hintergründe kamen im Prozess nur selten zur Sprache, obwohl die Wahl der Opfer (u.a. ein schwarzer Flüchtling, in einem anderen Fall ein nicht-rechter Jugendlicher)durch die Nazis sehr eindeutig war. Andererseits bemühte sich das Gericht schon, die Opfer bei ihren Zeugenaussagen fair zu behandeln. So blieb es Rechtsanwalt Härtel als Vertreter des Nazis Max Opitz vorbehalten, von "afrikanischem Staatsbürger" zu sprechen und die Angeklagten als "Jüngelchen" zu bezeichnen, die wohl etwas "alkoholisiert" gewesen seien. Staatsanwaltschaft und Gericht schlossen sich diesen Interpretationen jedoch nicht an - konnten sich andererseits aber nicht dazu durchringen, den offensichtlich rechten Background der Taten als solchen offensiv zu benennen, sondern wählten den entpolitisierenden Begriff der "schädlichen Neigungen" und "grundloser Gewaltanwendungen" bei den Angeklagten.
Die Verdichtung einer rechten gesellschaftlichen Atmosphäre im Raum Saalfeld fand ihren Ausdruck zusätzlich in einer Mauer des Schweigens in den Aussagen von ZeugInnen, die sich (mit Ausnahme einiger BGS-Beamter und der Opfer) meist nicht mehr erinnern wollten.

Der Mitangeklagte Nazi Andreas Lutter (vertreten durch den Rechtsanwalt Kruppa) wurde aus Mangel an Beweisen freigsprochen, obwohl alle im Gerichtssaal davon ausgehen mussten, dass er mehrfach an schweren Angriffen in den Jahren 2001 und 2002 beteiligt gewesen ist - unter anderem in Regionalzügen der Bahn.

Was auf den ersten Blick aussieht wie "nix Neues aus Saalfeld" lässt - wenn mensch ProzessbeobachterInnen glauben darf - trotzdem Konturen einer Aufweichung in der extrem rechten Hegemonie in der Region erkennen. Sei es im Bemühen des Gerichts, eine für die Opfer der Nazis annehmbare Atmosphäre herzustellen, sei es in der Berichterstattung in der örtlichen Zeitung (OTZ), in der der rechte Hintergrund immerhin schon mal in einem Halbsatz Erwähnung findet.
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Ergänzungen