Aktenvernichtung im Bundeskanzleramt

Arno Fichte 30.10.2001 21:19 Themen: Medien
Wegen eines Berichtes über Aktenvernichtung im Bundeskanzleramt müssen sich nun Redakteure der Zeit vor gericht verantworten. Ihnen drohen Gefängnisstrafen. Zeit-Herausgeber Michael Naumann erklärte dass angesichts von Artikel 5 des Grundgesetzes, der nicht nur die Pressefreiheit garantiere, sondern auch das Recht der Bürger auf Information, jeder Versuch scheitern werde, einen der größten Staatsskandale der Bundesrepublik zu den Akten zu legen.
Drei Redakteure der Zeit müssen sich laut einer Meldung von AFP ab Donnerstag wegen eines Berichts über die Vernichtung von Akten im damals CDU-geführten Kanzleramt vor Gericht verantworten.

Die Staatsanwaltschaft Hamburg werfe ihnen vor, in ihrem Artikel amtliche Schriftstücke eines Strafverfahrens und eines Disziplinarverfahrens in wesentlichen Teilen im Wortlaut noch vor der öffentlichen Verhandlung zitiert zu haben, teilte die Wochenzeitung mit.

Die Redakteure hätten aber unbestritten wahrheitsgemäß über diesen Staatsskandal berichtet, betonte die Zeit.

Den Redakteuren droht bei Verurteilung eine Gefängnisstrafe.

Die Redakteure hatten unter Berufung auf geheime Anhörungsprotokolle berichtet, dass der frühere Kanzleramtschef Friedrich Bohl (CDU) offensichtlich in die Aktenvernichtungen verstrickt gewesen sei. Bohl hatte dies zurückgewiesen.

Der damalige Büroleiter von Bohl erstattete laut Zeit einen Tag nach der Veröffentlichung des Artikels im Juli vergangenen Jahres Anzeige gegen die Redakteure.

Zeit-Herausgeber Michael Naumann erklärte zu dem Verfahren, er vertraue darauf, dass angesichts von Artikel 5 des Grundgesetzes, der nicht nur die Pressefreiheit garantiere, sondern auch das Recht der Bürger auf Information, jeder Versuch scheitern werde, einen der größten Staatsskandale der Bundesrepublik zu den Akten zu legen.
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Ergänzungen

So ein Blödsinn

Friedrich Bohl 30.10.2001 - 21:46
Lieber Schreiber dieses Beitrags,

was sie da schreiben ist an den Haaren herbeigezogen und totaler Blödsinn. Bitte kontaktieren Sie mich persönlich.
Behauptungen ich sei in sogennante Aktenvernichtungsverfahren verwickelt gewesen, entsprechen nicht der Realität.

Ich hoffe auf eine schnelle Klärung dieses Sachverhalts.

Viele Grüße
Friedrich Bohl (CDU)
Chef des Bundeskanzleramtes

Die von Helmut gelöschen Festplatten

Nina Micros 30.10.2001 - 22:14
konnten die Bundes Computer Spezialisten auch nicht mehr wieder herstellen, wo sie doch bei Linken Anarchistinnen, Festplatteninhalte, wieder herstellen können die schon Dreimal überschrieben wurden.

Wirklich Komisch! beim Löschen

Fred 30.10.2001 - 22:19
beim löschen, wird doch bloss der Erste Buchstabe einer Zeile im Listing gelöscht! der Rest der Zeile ist doch Einwandfrei im Klartext Lesbar!

was will ich, was willst du

das verbot der cdu 30.10.2001 - 23:35
leider ist das nicht alles. wenn du, fred der typ mit null ahnung von computas;), mit deinem vergifteten microschrott was loeschts, dann wird da wirklich nur ein eintrag in einer liste markiert. aber selbst dort kann man mit etwas mehraufwand die daten auf der platte mit, zum bleistift, nullen ueberschreiben. dann nimmt auch der bessere compterbenutzer an, dass diese daten nicht mehr wiederhergestellt werden koennen. das ist quatsch, vorallem wenn es dir nicht um jedes einzelne bit geht, sollte es doch moeglich sein, wie bei einer
ueberspielten kassette die alte aufnahme durch die neue bzw rauschen bei nullen zu hoeren.
angeblich arbeiten "wissenschaftler" daran, selbst ram nach dem ausschalten noch auslesen zukoennen. ich weiss nichts, aber denkbar isses... crypto-fs, sehr viel ram und kein swapspace und ram vorm runterfahren
ueberschreiben - und auf die lieferwagen achten von wegen tempest-attacke;)

shit

31.10.2001 - 00:38
die cdu liest indy *muuhahhhahahahahahahahahahhahaaaa*

alta aktenvernichter friedarich *lol*

Hälste Helmut oder die CDU für so Intelent

Fred 31.10.2001 - 01:33
das sie mit Norton Utilitys, oder Ähnlichem, auf ihren Beamten Festplatten herum doktern, das dürfen die doch Laut Dienstvorschrift schon nicht!

blöde Frage, aber

Gordon 31.10.2001 - 01:54
wer bezahlt eigentlich die Leute die den angeblichen Inhalt einer angeblich gelöschten Festplatte wiederherzustellen ?
Und wer darf entscheiden, was da vorher draufgewesen sein soll ?

Ganz Dumme Frage! Otto Natürlich!

Fred 31.10.2001 - 18:33

wer lesen kann, ist klar im Vorteil !!!

Sven Benecke 31.10.2001 - 20:15
Lieber Schreiber des ersten Kommentars (Herr Bohl ??),

wenn sie lesen könnten, dann wären Sie klar im Vorteil, dann wüsten Sie das der Schreiber dieses ArtikelsSie nicht in irgendeiner Weise beschulding, sondern nur über einen Aktikel in der zeit berichtet. Ob es den Artikel in der Form gibt weiss ich nicht, ich habe nicht nachgsehen. Aber wenn der Mensch hier Zitiert, macht er damit nicht die Gleiche Aussage wie der, den er zitiert !!

" Soldarten sind MÖrder" ( Kurt Tucholsky)

So, das habe ich nicht gesagt sondern nur zitiert !!!

Ich sage : Tucholsky hat RECHT !!!

Sven